Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 51 "Großer Anger West"
Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3/2025. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Öffentlicher Sachverhalt
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 51 „Großer Anger West“ und die Begründung (beides Stand vom 25.02.2025) werden in der vorliegenden Form gebilligt.
Der Entwurf zum Bebauungsplan, die Begründung, die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zeitnah im Rathaus zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden erneut gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB beteiligt.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 51 „Großer Anger West“ und die Begründung in der vorliegenden Form (jew. Stand: 25.02.2025). Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB durchzuführen.
Es wird festgelegt, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten Planungsinhalten abgegeben werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2025 15:01 Uhr