Haushalt 2021- Beschluss Haushaltsplan samt Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2021 wird in der vorgestellten Form beschlossen.

HAUSHALTSSATZUNG der STADT LAUFEN

(Landkreis Berchtesgadener Land)
für das Haushaltsjahr 2021


Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung - GO - erlässt die Stadt Laufen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2021 der Stadt Laufen wird hiermit festgesetzt; er schließt


VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit        16.121.000 €

und im VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit        7.588.000 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen wird auf        0,00 €
festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf        950.000 €
festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer:

       a)        für land- u. forstwirtschaftliche
               Betriebe        (A)                310 v.H.
       b)        für die Grundstücke        (B)                310 v.H.

2.        Gewerbesteuer:

       a)        nach dem Gewerbeertrag
               und dem Gewerbekapital                        310 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.300.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.



Laufen, den


STADT LAUFEN
gez. Hans Feil, Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2021 16:57 Uhr