Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung der Zahlung einer Pauschale für die Kirchenmusik an die Musikkapelle
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/29 - 05/2022. Sitzung des Gemeinderats, 26.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende gibt bekannt, bei der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 16.12.2021 wurde angemerkt, dass die Musikkapelle Leinach neben der Vergütung für die Auftritte am Seniorennachmittag und bei der Maibaumaufstellung noch eine weitere Pauschale für „Kirchenmusik“ in Höhe von 1000 € jährlich erhält. Es wurde um entsprechende Aufklärung gebeten.
Diese jährliche Pauschale für „Kirchenmusik“ wurde seinerzeit gemäß Gemeinderatsbeschluss in Höhe von je 500 € an beide im Ort existierende Musikkapellen gezahlt. Dies sollte die Kapellen für Mitwirkung bei der Fronleichnamsprozession, für den Totensonntag, für die Wallfahrt zum Käppele und für andere Veranstaltungen unterstützen. Bei Auflösung der Kapelle um Markus Franz wurde die zugehörige Pauschale der Kapelle von Heiko Rügamer zugeschlagen, da diese Kapelle nun bei den Kirchen Sankt Laurentius und Communio Sanctorum mitwirkte. Dadurch entstand die Erhöhung auf 1000 € jährlich.
Die Zahlung dieser Pauschale für „Kirchenmusik“ ist somit durch Gemeinderatsbeschlüsse untermauert. Allerdings stellt sich die Frage nach Gleichbehandlung mit den Gesangsvereinen, die eben nur die Auftritte vergütet bekommen und keine Pauschale erhalten.
Bei einem Gespräch mit Heiko Rügamer wurden folgende Punkte angesprochen:
- Die Gesangvereine haben natürlich viele aktive und passive Mitglieder im Rücken. Hierdurch entsteht ein finanzielles Polster durch Mitgliedsbeiträge. Die Kapelle hat nur 15 Mitglieder ohne Beiträge.
- Die Gesangvereine können durch Feste weitere Einnahmen generieren, diese ist bei der Kapelle aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
- Die Musikkapelle benötigt eine Tracht, die wesentlich teurer ist als beispielsweise ein Polohemd.
- Die Kapelle hat trotz Corona die Jahresmiete in Höhe von 350 € sowie die Beiträge an den Musikbund in Höhe von circa 300 € pro Jahr weitergezahlt. Ebenso entstanden Kosten für die Anschaffung für Noten.
- Da die Gemeinde im Jahre 2021 die Pauschale für die „Kirchenmusik“ wegen der Anmerkung des Rechnungsprüfungsausschusses nicht überwiesen hat und auch keine Auftritte zu verzeichnen waren, ist die Kapelle in eine finanzielle Schieflage geraten.
- Die Streichung der Pauschale für „Kirchenmusik“ würde das Ende der Kapelle bedeuten.
Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, die Pauschale für die „Kirchenmusik“ in Höhe von 1000 € jährlich weiter zu bezahlen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, man sollte eventuell einen anderen Namen für diese Pauschale finden.
Der Vorsitzende erklärt, dies könne man formal so machen; man werde entsprechende Überlegungen dazu anstellen.
Beschluss
Nach Beratung spricht sich der Gemeinderat für die weitere Gewährung der Pauschale für „Kirchenmusik“ in Höhe von 1000 € jährlich an die Musikkapelle Leinach aus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.12.2024 11:32 Uhr