Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung von weiteren Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats, 04.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/35 - 11/2022. Sitzung des Gemeinderats 04.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die vorliegenden Anträge von Anwohnern der Straße Am Mühlberg sowie von Anwohnern der St.-Peter-Straße auf Einführung von Tempo-30. Diese beiden Anträge wurden seinerzeit im Gemeinderat behandelt, jedoch zurück gestellt bis ein entsprechender Vorschlag des Verkehrsplaners vorgelegt wird. Das Maßnahmenkonzept zum Verkehrsentwicklungskonzept Leinach des Büros R+T Verkehrsplanung GmbH liegt nun vor und wird vom Vorsitzenden erläutert. Als kurzfristige Maßnahme wird die Einrichtung von Tempo-30-Zonen bzw. verkehrsberuhigten Bereichen vorgeschlagen. Es wird empfohlen, in weiten Teilen des Ortsgebietes Tempo-30 einzuführen, zumal teilweise keine Gehwege vorhanden sind; alternativ könnten auch verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet werden. Man könnte im Gesamtort, außer den beiden Durchgangsstraßen, Tempo-30 anordnen.
Die Einrichtung von Tempo-30 im Bereich der Straße Am Mühlberg gestaltet sich relativ einfach und ist mit wenig Beschilderung zu händeln. Dies würde auch im Zusammenhang mit der Brunnengasse realisiert werden können. Auch im Bereich der St.-Peter-Straße ist eine Geschwindigkeitsreduzierung mit wenig Beschilderung machbar. Wegen der erforderlichen Beschilderung kann Kontakt mit der Verkehrspolizeiinspektion aufgenommen werden. Es stellt sich nun die Frage, ob die Geschwindigkeitsreduzierung in Abschnitten oder gleich für den ganzen Ort eingeführt werden soll.
In der anschließenden Beratung hierzu werden im Gemeinderat folgende Punkte vorgetragen:
  • Die Einführung von Tempo-30 macht nur Sinn, wenn dies auch überwacht wird; jedoch nicht zu Lasten der Überwachungen in den Durchgangsstraßen 
  • Man sollte die Geschwindigkeitsreduzierung erst einmal auf die zwei beantragten Bereiche beschränken.
  • Man sollte gemäß dem Vorschlag aus dem Verkehrsentwicklungskonzept flächendeckend Tempo-30 einführen, außer im Bereich der Durchgangsstraßen. Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen sollte man abwarten.
  • Man sollte die Geschwindigkeitsreduzierung auf den ganzen Ort ausdehnen.
  • Dies wäre auch einfacher für die Kraftfahrer, wenn einheitlich in den Nebenstraßen Tempo-30 und in den Ortsdurchfahrten Tempo-50 vorherrscht.
  • Man sollte den beiden Anträgen entsprechen und für die anderen Bereiche auf weitere Anträge zuwarten.
  • Wir haben ein Verkehrsentwicklungskonzept in Auftrag gegeben und dies bestätigt die Einführung von Tempo-30 für die gesamte Ortschaft.

Beschluss

Sodann fast der Gemeinderat mehrheitlich den Beschluss, Tempo-30 im gesamten Ortsbereich gemäß des Vorschlages aus dem Verkehrsentwicklungskonzept einzuführen. Ausgenommen hiervon sind die Ortsdurchfahrten. Darüber hinaus sollte die Beschilderung mit der Verkehrspolizeiinspektion besprochen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 01.04.2025 13:24 Uhr