Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung einer Gebühr für die Ausleihe von gemeindlichen Biertischgarnituren an Vereine
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/52 - 14/2023. Sitzung des Gemeinderats, 12.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Beratungen hierzu im Gemeinderat in der Sitzung vom 07.11.2023 und informiert zunächst über die Leihgebühren für Mobiliar aus der Leinachtalhalle; hier erfolgt die Ausgabe über den Hausmeister. Die Leihgebühr pro Stuhl beträgt 0,50 € und pro Tisch 1,50 €. Die Leihgebühr für die Bistro-Tische beträgt 3 € pro Tisch.
Bei den Biertischgarnituren, hier erfolgt die Ausgabe über den Bauhof, wird für die Vereine eine Leihgebühr von 0,50 € pro Bank und 1 € pro Tisch fällig, also 2 € pro Garnitur.
Für Privatpersonen beträgt die Leihgebühr das Doppelte also 1 € pro Bank und 2 € pro Tisch und somit 4 € pro Garnitur. Von der Firma Bauriedel ist eine Garnitur für 5 € leihweise zu haben. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Leihgebührensätze verändert werden sollen?
In der anschließenden Beratung hierzu im Gemeinderat werden folgende Punkte vorgetragen:
- Nach Ansicht der CSU-/CFW-Gemeinderatsfraktionen sollte die Leihgebühr für Vereine für die Biertischgarnituren entfallen, da die Vereine sehr viel für die Allgemeinheit und die Dorfgemeinschaft unternehmen und anbieten. Die Gebühren zur Ausleihe der Biertischgarnituren für Privatpersonen soll unverändert bleiben.
- Wer trägt die Kosten, wenn Beschädigungen an den Biertischgarnituren auftauchen?
Der Vorsitzende informiert, in der Regel kommt die Gemeinde für die Kosten im Rahmen des normalen Verschleißes auf.
- Sollte tatsächlich an einer Biertischgarnitur etwas kaputtgehen, dann wird dies vom Verein bzw. von dessen Haftpflichtversicherung übernommen.
- Im Normalfall werden die Biertischgarnituren von den Vereinen in einem ordnungsgemäßen Zustand zurück gegeben.
- Die Rücknahme muss kontrolliert werden. Was passiert, wenn etwas fehlt?
Der Vorsitzende erläutert, dies werde dann dem Verein zum Neupreis in Rechnung gestellt bzw. muss vom Verein ersetzt werden.
- Ist beim Abholen und beim Zurückbringen der Garnituren jemand vom Bauhof zugegen?
Der Vorsitzende bejaht dies; die Rückgabe wird mittels eines Formblattes erledigt.
Nach weiterer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss
Dem vorliegenden Antrag der CSU-/CFW-Gemeinderatsfraktionen, die Biertischgarnituren kostenfrei an die Vereine zu verleihen, wird zugestimmt. Die Leihgebühr für Privatpersonen bleibt unverändert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2024 11:21 Uhr