Bauleitplanung - Markt Zell am Main, Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4. Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/20 - 03/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 14.03.2024 ö beratend 5
Gemeinderat 2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats 19.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Zell am Main hat am 26.10.2010 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan als Neuaufstellung zu aktualisieren. Damit sollen der Flächennutzungsplan dem Stand der Technik entsprechend in digitaler Form erstellt sowie neue planerische Belange und Konzepte berücksichtigt und eingeführt werden. Um ausreichend Handlungsspielraum für die Entwicklung der Marktgemeinde zu haben, ist eine Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und eine Bewertung der bestehenden Flächenausweisungen erforderlich. 
Außerdem sollen die Planungsinhalte von zwischenzeitlich erfolgten Flächennutzungsplanänderungen und rechtskräftigen Bebauungsplänen dargestellt werden. In anderen Bereichen entspricht die tatsächliche Nutzung nicht den vorgesehenen Planungsabsichten. Hier muss der Flächennutzungsplan an den Bestand angepasst werden.

Der Bau- und Planungsausschuss erhebt keine Bedenken gegen die Bauleitplanung des Marktes Zell am Main. Auch seitens der Verwaltung wird empfohlen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen.

Datenstand vom 20.03.2024 09:35 Uhr