Bauleitplanung - Markt Zell am Main, Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes;
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/56 - 4/2024. Sitzung des Gemeinderats, 19.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Zell am Main hat am 26.10.2010 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan als Neuaufstellung zu aktualisieren. Damit sollen der Flächennutzungsplan dem Stand der Technik entsprechend in digitaler Form erstellt sowie neue planerische Belange und Konzepte berücksichtigt und eingeführt werden. Um ausreichend Handlungsspielraum für die Entwicklung der Marktgemeinde zu haben, ist eine Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und eine Bewertung der bestehenden Flächenausweisungen erforderlich.
Außerdem sollen die Planungsinhalte von zwischenzeitlich erfolgten Flächennutzungsplanänderungen und rechtskräftigen Bebauungsplänen dargestellt werden. In anderen Bereichen entspricht die tatsächliche Nutzung nicht den vorgesehenen Planungsabsichten. Hier muss der Flächennutzungsplan an den Bestand angepasst werden.
Der Markt Zell am Main grenzt im nördlichen Bereich an die Gemarkung Oberleinach an. Die angrenzenden Flächen sind als Waldflächen ausgewiesen. Der Bau- und Planungsausschuss erhebt keine Bedenken gegen die Bauleitplanung des Marktes Zell am Main. Auch seitens der Verwaltung wird empfohlen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat erhebt keine Bedenken gegen die Bauleitplanung und stimmt der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zell am Main zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.11.2024 12:12 Uhr