Neubau einer Reitanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2880 (Außenbereich), Gemarkung Unterleinach


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/22 - 05/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, 29.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/22 - 05/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.05.2024 ö beratend 2
Gemeinderat 2020/59 - 7/2024. Sitzung des Gemeinderats 04.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Gemeinde Leinach, gegenüber einer bereits bestehenden landwirtschaftlichen Hofstelle (Wiesenhof). Das für den Bau vorgesehene Grundstück hat eine Gesamtfläche von 4,2 ha und wurde bisher landwirtschaftlich genutzt.

Geplant ist der Neubau einer Reitanlage mit Longierhalle, Pferdestall, Bewegungshalle mit Zwischenbau. Weiter soll eine Lagerhalle mit Festmistlager gebaut werden. Die Reitanlage ist für die Unterbringung von ca. 32 Pferden ausgelegt, welche hauptsächlich vom Betreiber und den Mitarbeitern der Reitanlage ausgebildet und gepflegt werden. Die Besitzer der Pferde spielen hierbei eine untergeordnete Rolle und sind nur ab und an bei ihren Tieren anzutreffen. Das Ausreiten der Tiere in der Flur findet eher selten statt, da das Risiko für Verletzungen zu hoch wäre. Für ausreichend Bewegung wird in der Hofstelle gesorgt. 
Für die Reitanlage werden 19 fest errichtete Stellplätze vorgesehen. Bei größerem Andrang (Turnieren) gibt es auch auf dem Grundstück noch ausreichend Abstellmöglichkeiten.
Die Gebäude sind mit flachen Satteldächern vorgesehen, damit diese nicht zu massiv wirken und das Landschaftsbild negativ beeinflussen. Als Baumaterial ist überwiegend Holz, Stahl, Beton vorgesehen. 

Die Erschließung des Anwesens erfolgt über das öffentliche Leitungsnetz, der Anschlusspunkt liegt in der Zellinger Straße in der Nähe des Anwesens 28. Die vorhandene Straße und Brücke über dem Leinachbach muss entsprechend den Anforderungen des Antragsstellers ertüchtigt werden. Hierzu muss der Eigentümer vor Beginn der Bauarbeiten auf die Gemeinde zugehen und einen Erschließungsvertrag unterzeichnen. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Das auftretende Regenwasser soll in Zisternen aufgefangen und dem Hof zugeführt werden. Die Dachflächen sollen mit Photovoltaik belegt werden.

Weiter müssen für Bauvorhaben im Außenbereich die Privilegierungstatbestände erfüllt sein.
Eine Bebauung im Außenbereich ist nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und ein "privilegiertes Vorhaben" vorliegt. Die Privilegierung ist vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg zu prüfen und die Zulässigkeit des Bauvorhabens festzustellen.

Das Bauvorhaben befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Leinachbach, um sicherzustellen, dass bei Starkregenereignissen es zu keiner Schlechterstellung der unterliegenden Gewerbebetriebe kommt, ist dringend eine Beteiligung der Wasserwirtschaftsbehörde des Landratsamts Würzburg notwendig. Auch muss das Wasserwirtschaftsamt in Aschaffenburg mit beteiligt werden.

Der Emissionsschutz und Immissionsschutz ist von den Fachstellen des Landratsamt Würzburg zu prüfen. Die vorhandenen Gewerbebetriebe in unmittelbarer Nähe mit ihren Mitarbeitern und auch die vorhandene landwirtschaftliche Hofstelle darf durch die Neuansiedlung der Reitanlage nicht negativ eingeschränkt werden.





Der Vorsitzende verliest die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 24.Mai 2024, zur Erinnerung.

In der Diskussion werden folgende Punkte zur Klärung angesprochen:

  1. Es liegen keine Privilegierungstatbestände vor, diese müssen seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erst geklärt werden.

  1. Der Emissions- bzw. Immissionsschutz muss von den Fachbehörden des Landratsamtes geprüft werden.

  1. Der Hochwasserschutz für die Unterlieger, ist bei einem Hochwasser „HQ 100“ sowie „HQ extrem“ Ereignis und bei den immer häufiger eintretenden Starkregenereignissen, durch den Neubau der Reitanlage nicht gegeben. Durch die baulichen Anlagen ist ein vermehrter Rückstau zu erwarten. Die Prüfung durch die Wasserwirtschaftsbehörde des Landratsamts Würzburg ist zwingend notwendig sowie eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes in Aschaffenburg.

  1. Eine gesicherte Zufahrt über die Brücke am Leinachbach inkl. der Zuwegung auf dem angrenzenden asphaltierten Feldweg ist nicht gesichert. Die Befahrbarkeit des Feldweges ist nur für 5,0 t ausgelegt und ist für die zu erwartende Belastung nicht geeignet. 

  1. In der Beratung kommt die Frage auf, ist ggfl. eine Linksabbiegespur an der St2310 erforderlich und wer würde die Kosten übernehmen. Eine Stellungnahme durch das Staatlichen Bauamtes Würzburg ist einzufordern. 

  1. Die Ver.- und Entsorgungsleitungen sind nur mit einem erheblichen Aufwand herzustellen. Eine Unterdückerung des Leinachbaches ist schwierig.

  1. Eine Geruchsbelästigung an den angrenzenden Fahrrad- u. Wanderwegen ist zu erwarten.

  1. Es sollte ein vorhabenbezogener Bebauungsplan eingefordert werden, dessen Kosten der Bauherr zu tragen hat.

  1. Liegt seitens des Landratsamtes ein offizieller Bauantrag vor?


Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, dem Neubau einer Reitanlage, mit den derzeitigen Informationen abzulehnen. 

Datenstand vom 24.07.2024 11:12 Uhr