Der Vorsitzende verliest den entsprechenden Antrag auf Sperrung des Schotterweges. Im Wesentlichen wird im Antrag vorgebracht, viele Nichtanlieger benutzen diesen Schotterweg teils mit überhöhter Geschwindigkeit. Darunter sind auch landwirtschaftliche Traktoren und Weinbautraktoren sowie innerörtlicher PKW-Verkehr vom Mühlberg feststellbar. Ein Traktor mit Holzanhänger benutzt den Weg mit erhöhter Geschwindigkeit. Bei dem Antrag geht es um die Sicherheit der Kinder und allen anderen Anwohnern und Spaziergängern, die diesen Weg nutzen.
Der Vorsitzende berichtet, in einem persönlichen Gespräch mit einer Antragstellerin wurde dargelegt, dass sich der Gemeinderat schon einmal mit dem Thema befasst und eine Tonnagenbeschränkung mit Anliegerbefreiung auf 5 t erlassen hat. Mit Ausnahme des „Schweine-LKWs“ sind alle Durchfahrer nach derzeitiger Sachlage legal unterwegs. Die Durchfahrer sind für eine angemessene Geschwindigkeit verantwortlich und können bei Verstößen auch bei der Polizei angezeigt werden.
Recherchen im Bauamt haben jedoch ergeben, dass es sich bei diesem Weg um keine gewidmete Gemeindestraße handelt. Diese Straße ist im Bebauungsplan als Erschließungsstraße ab Brunnengasse bis zum im Anwesen Goldstraße 57 ausgewiesen. Der für die Widmung als Gemeindestraße erforderliche Ausbau mit Asphalt und Straßenbeleuchtung hat nie stattgefunden. Zwischenzeitlich sind auch Ausfahrten zur Goldstraße genehmigt worden. Dennoch handelt es sich noch immer um eine Erschließungsstraße und nicht um einen landwirtschaftlichen Weg.
Eine Sperrung „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ wäre daher möglich, was in der Praxis die Durchfahrten jedoch nicht verhindern dürfte. Genauso wäre auch ein Pfosten im Bereich der Einmündung Goldstraße und auf der Gegenseite die Beschilderung „Sackgasse“ mit dem Zusatzschild „Keine Wendemöglichkeit“ denkbar.
Zunächst wurde eine erhöhte Sensibilität bei der Antragstellerin vermutet, da kein vernünftiger Grund für solche Durchfahrten zu erkennen ist. Eine Rückfrage bei weiteren Anliegern bestätigte jedoch die Aussagen der Antragstellerin.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Erschließungsstraße handelt, ist das Anliegen der Antragstellerin gerechtfertigt. Insofern wird vorgeschlagen dem Antrag zuzustimmen und einen entsprechenden Pfosten mit Sackgassenkennzeichnung aufzustellen.
Der Gemeinderat diskutiert nun folgende Punkte:
- In diesem Bereich kann nicht viel Verkehr vorherrschen. Der Weg sollte nicht gesperrt werden und der Antrag sollte abgelehnt werden.
- Es handelte sich früher um den Erschließungsweg für die vier dort vorhandenen Grundstücke, da keine Ausfahrt auf die Goldstraße vorhanden war. Zwischenzeitlich hat sich jedoch die Sachlage geändert.
- Man sollte den Schotterweg nicht sperren.
- Die jetzige Beschilderung im dortigen Bereich ist ausreichend.
Nach weiterer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden