Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines neuen Wasserlieferungsvertrages mit dem Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain und Erhöhung der Monats- bzw. Jahreshöchstmengen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/21 - 11/2021. Sitzung des Gemeinderats 05.10.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, in der heutigen Sitzung gehe es eigentlich noch nicht darum, einen neuen Vertrag abzuschließen. Es geht vielmehr um eine erforderliche Erhöhung der Monats - bzw. Jahreshöchstmengen. In der Vergangenheit, gerade in den Sommermonaten, wurden die vereinbarten Höchstmengen überschritten; relevant ist die bisher vereinbarte Monatshöchstmenge von 11.712 m³ zum Abnahmepreis von 1,20 € je m³. Wird diese Menge überschritten, dann wird eine sogenannte „Strafgebühr“ in Höhe von 0, 88 € je m³ fällig. Aufgrund der schon genannten Überschreitungen, im Wesentlichen in den Sommermonaten, bietet es sich an die Jahreswassermenge zu erhöhen. Der Gemeinderat müsse nun festlegen ob eine geringere Jahreswassermenge oder eine größere Jahreswassermenge zusätzlich eingekauft wird. Sollte man sich für eine Bestellung einer höheren Jahreswassermenge entscheiden dann hat der Zweckverband zugesagt, die diesjährigen Überschreitungen nicht zu berechnen. In Abstimmung mit dem Fernwasserzweckverband könnte die Jahreswassermenge von derzeit 95.000 m³ auf 120.000 m³ erhöht werden. Die Gemeinde hätte dann 3.000 m³ bei der Monatshöchstmenge mehr. Dadurch wären dann auch die bisherigen Überschreitungen mit abgedeckt. Die einmaligen Kosten hierfür belaufen sich auf 19.500 € netto; bei einer Rückerstattung der bisherigen „Strafgebühren“ in Höhe von 3.000 € netto würde sich dann eine Summe von 16.500 € netto ergeben.
Diese neuen Wassermengen könnte man auch mit dem bisherigen Wasserlieferungsvertrag vereinbaren und ein neuer Vertrag könnte dann zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden. Ein Wechsel zu einem anderen Wasserversorger ist eigentlich nicht möglich, da der Wassermarkt im Gegensatz zum Strom – bzw. Gasmarkt nicht reguliert ist. Dies bedeutet, dass ein neuer Versorger auch eine neue Leitung errichten müsse; dies war schon einmal Thema bei einem anvisierten Wechsel zu der WVV. Man sollte deshalb den Weg mit dem Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain weitergehen.
Wie schon gesagt sollte man vorerst von einem Neuabschluss des Wasserlieferungsvertrages absehen, da die Gemeinde sonst wieder erst einmal 25 Jahre vertraglich gebunden wäre. Bei Fortführung des Altvertrages beträgt der Verlängerungszeitraum jeweils 5 Jahre. 

Nach Beantwortung weiterer Fragen aus der Mitte des Gremiums bittet der Vorsitzende nun um Abstimmung über die Erhöhung der Monats – bzw. Jahreshöchstmenge. 

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich für eine Erhöhung der Jahreshöchstmenge auf 120.000 m³ aus; dies entspricht einer Monatshöchstmenge von 14.765 m³.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2021 11:38 Uhr