Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "An der Nürnberger Straße" im Verfahren nach § 13b BauGB; - Beratung und Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Gemeinderates, 12.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 4.5

Beschluss 1

Regierung von Mittelfranken – 10.10.2018

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das landschaftliche Vorbehaltsgebiet wird ausdrücklich in die Abwägung eingestellt. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege die hier besonderes Gewicht haben wurden durch Festsetzung einer Fläche mit Begrünungsbindung am künftigen Ortsrand berücksichtigt. 
Die geplanten Bauflächen werden weiterhin im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Planungsverband Region Nürnberg – 10.10.2018 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das landschaftliche Vorbehaltsgebiet wird ausdrücklich in die Abwägung eingestellt. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege die hier besonderes Gewicht haben wurden durch Festsetzung einer Fläche mit Begrünungsbindung am künftigen Ortsrand berücksichtigt. 
Die geplanten Bauflächen werden im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landratsamt Nürnberger Land – 28.10.2018

Frau Reinhart, Kreisbaumeisterin

Die Zustimmung wird dankend zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Immissionsschutz

Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Verkehrslärmemissionen wurden geprüft. 

Die Baufläche liegt an einer innerörtlichen Straße (Tempo 50), es handelt sich um keine überörtliche Verbindungsstraße, die Straße führt nur zum Sportplatz, zum Bahnhof sowie zum Außenbereichsanwesen der Fuchsmühle. Es wurde eine Verkehrszählung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass stündlich im Schnitt 20 Fahrzeuge am Geltungsbereich entlang fahren. Dies wurde der Fachstelle für Immissionsschutz am Landratsamt mitgeteilt. Die Fachstelle nat mit email vom 2018 bestätigt, dass unter diesen Voraussetzungen ein detailliertes Schallgutachten nicht erforderlich ist. Die schalltechnischen Orientierungswerte werden unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Naturschutz

Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Legende wird ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Bodenschutz und Wasserrecht

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 7

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg – 26.10.2018

Die Hinweise werden berücksichtigt. Der Generalentwässerungsplan wird fortgeschrieben. Die Entwässerung erfolgt wie im Bestand im Mischsystem. Eine Umstellung wäre wegen 3 Wohneinheiten unverhältnismäßig. Erste Überlegungen zur Entwässerung (IB Pongratz, Nürnberg) zeigen, dass eine wirksame Versickerung aufgrund des erkennbar/vermuteten hohen Grundwasserstandes kaum gelingt. Die Gemeinde wird aber die Grundeigentümer auf  eine unterstützende Rückhaltung vor Ort hinweisen. Es gibt zwischenzeitlich Regenwasserzisternen mit einem kleinen Basisablauf und/oder Überlauf, welcher in den Grundstücken verbleiben müsste. Ein Hinweis hierzu wird auf dem Planblatt ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 8

Main-Donau Netzgesellschaft – 10.10.2018

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Anlagen liegen im Straßenraum, die Hinweise werden bei der Erschließungsplanung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 9

Deutsche Telekom Technik GmbH – 15.10.2018

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 10

Bund Naturschutz in Bayern e.V. – 22.10.2018

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Bei den Grundstücken am Lerchenweg besteht leider keine Verkaufsbereitschaft der Grundeigentümer, die Grundstücke werden für Nachkommen zurückgehalten. Die Festsetzung von Zisternen ist gem. § 9 BauGB nicht möglich, ein Hinweis hierzu wird aber am Planblatt ergänzt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 19:12 Uhr