Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung der Verkehrsflächen zu Ortsstraßen im Wohnbaugebiet "Eichenlohe", Bebauungsplan Nr. 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates , 11.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 15. Sitzung des Gemeinderates 11.10.2021 ö beschließend 2

Beschluss 1

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt. Gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG werden zum 01.10.2021 nachfolgende Erschließungsstraßen zu Ortsstraßen gewidmet:          
1. Verlängerung Eichenlohe  (Bebauungsplan Nr. 21)
Flur-Nrn. 114/185 und 114/184 Tfl., 125/2 Tfl. Gemarkung Weißenbrunn
Der Gemeinderat beschließt, eine Teilstrecke zur Ortsstraße Blatt-Nr. 29, Straßenzug-Nr. 25 „Eichenlohe“ zu widmen.
Die gewidmete Strecke beginnt bei Grundstück Flur-Nr. 121/11 (km 0,094) und endet an der Einmündung in die Ortsstraße „Kastanienweg“ (km 0,219).
Länge: 125m
Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Leinburg
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt. Gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG werden zum 01.10.2021 nachfolgende Erschließungsstraßen zu Ortsstraßen gewidmet:          
Verlängerung Kastanienweg (Bebauungsplan Nr. 21)
Flur-Nrn. 114/185 und 114/184 Tfl. Gemarkung Weißenbrunn
Der Gemeinderat beschließt, eine Teilstrecke zur Ortsstraße Blatt-Nr. 30, Straßenzug-Nr. 26 „Kastanienweg“ zu widmen.
Die gewidmete Strecke beginnt an der NW-Ecke des Grundstücks Flur-Nr. 121 (km 0,067) und endet an der Einmündung in die Ortsstraße „Eichenlohe“ (km 0,116).
Länge: 49m
Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Leinburg
Die Verwaltung wird mit den weiteren Verfahrensschritten beauftragt. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 19:37 Uhr