Einbeziehungssatzung "Motzacher Haldenweg" - Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates, 28.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 28.05.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Das Vorhaben zum Bau eines Ein- bis Zweifamilienhauses auf Fl.-Nr. 665/1 und 665/2, Gemarkung Reutin, am Ortsrand von „Motzach“ wurde bereits mehrfach im Bau- und Umweltausschuss (BUA) beraten. Der BUA stimmte am 11.01.2024 der Bebauung nach einem vorangegangenen Ortstermin unter gewissen Voraussetzungen einstimmig zu. 

Nachdem sich die Nachbarn bei einem Stadtratsmitglied beschwerten, wandte sich dieses an die Regierung, welche der Stadt die Empfehlung gab, die Genehmigung nicht zu erteilen und stattdessen eine Einbeziehungssatzung zu erlassen. Dass die Stadt dieser Empfehlung folgen wird, wurde in der BUA-Sitzung vom 16.04.2024 bekannt gegeben.

Am 22.07.2024 wurde vom Bauherrn ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt. Der Stadt erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd tätig zu werden. Dadurch ist die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderlich.

Der BUA beauftragte am 01.10.2024 die Verwaltung, die weiteren Schritte in Vorbereitung für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Motzacher Haldenweg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu veranlassen. 

Inzwischen wurde die Einbeziehungssatzung durch das Büro Sieber Consult inkl. Abbarbeitung der Umweltbelange und Artenschutzrechtlichem Kurzbericht erstellt (siehe Anlagen).

Fachliche Bewertung

Durch die Aufstellung der Einbeziehungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Ein- bis Zweifamilienhauses geschaffen werden. Bei der Fläche handelt es sich um eine durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches geprägte und dem Siedlungsbereich untergeordnete Außenbereichsfläche. Diese soll in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil miteinbezogen werden. Die Fläche grenzt im Osten und Norden an bereits bestehende Wohnbebauung an. Die Umgebungsbebauung entfaltet eine ausreichende bauliche Prägung auf die Fläche. Die Planung ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar, da eine hinreichend konfliktfreie Nutzung durch die angefragte Bebauung möglich ist.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Motzacher Haldenweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
  2. Der Stadtrat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Motzacher Haldenweg“ mit Stand vom 28.01.2025.
  3. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Dokumente
2025-01-28 EBS Motzacher Haldenweg_PLAN (.pdf)
2025-01-28 EBS Motzacher Haldenweg_BEGRÜNDUNG (.pdf)
2025-01-28 EBS Motzacher Haldenweg_ABARBEITUNG UMWELTBELANGE (.pdf)
2025-02-13_Artenschutzrechtlicher Kurzbericht (.pdf)

Datenstand vom 28.05.2025 12:07 Uhr