Aufhebung Beschluss Stadtrat Ermäßigung Hundesteuer
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Stadtrates, 08.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 27.06.2013 hat der damalige Stadtrat der Stadt Lindau (B) einen Beschluss gefasst, der wie folgt lautet:
„Der Stadtrat beschließt, die Hundesteuer um 50 % zu ermäßigen,
- wenn ein Hund bei einem dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angehörenden Hundeverein erfolgreich eine Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest abgelegt hat.
Die Ermäßigung gilt nur einmalig für das Jahr der Prüfungsteilnahme.
- wenn ein Hundehalter (im Sinne von § 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Lindau (B)) erfolgreich eine schriftliche Sachkundeprüfung nach den VDH – Bestimmungen abgelegt hat.
Die Ermäßigung gilt nur einmalig für das Jahr, in dem die Sachkunde nachgewiesen wurde.“
Fachliche Bewertung
Die Verwaltungsvorgabe wurde bis einschließlich Steuerjahr 2021 befolgt. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 24.06.2021 eine neue Hundesteuersatzung, die ab dem 01.01.2022 in Kraft tritt, erlassen.
In dieser Satzung werden die Möglichkeiten der Steuerbefreiung und Steuerermäßigung abschließend aufgezählt.
Nach Auffassung der Verwaltung stellt eine Steuerermäßigung, die nur den Hundevereinen, die dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angehörig sind, eine nicht zu rechtfertigende Bevorzugung gegenüber anderen (Hunde-)Vereinen dar.
Des Weiteren ist die Formulierung im 2. Spiegelstrich des Beschlusses missverständlich:
Es besteht die Möglichkeit, dass die Ermäßigung einmalig im Jahr zu gewähren ist und somit auch in weiteren Folgejahren der Hundehaltung, wenn jedes Jahr eine schriftliche Sachkundeprüfung abgelegt wurde. Es bestehen berechtigte Zweifel, ob schriftliche Sachkundeprüfungen, die jedes Jahr wiederholt werden, neue Sachkenntnisse erbringen.
Finanzielle Auswirkungen
|
einmalig
|
laufend
|
Finanzielle Auswirkungen:
|
./.
|
./.
|
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
|
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
|
90000 / 02200
|
|
|
|
|
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, den Beschluss vom 27.06.2013 mit Wirkung ab dem 01.01.2022 aufzuheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.07.2022 15:42 Uhr