Bebauungsplan Nr. 50 “Nördlich der Schachener Straße”, 11. Änderung “Ferienwohnungen”: - Abwägung der Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates, 23.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 23.02.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

  1. Ziel und Zweck der Planung

Aufgrund von vermehrten Anträgen in dem Bereich nördlich der Schachener Straße soll durch die 11. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 50 “Nördlich der Schachener Straße“ die Wohnnutzung gestärkt werden. Als weitere Zeile werden das Vor­halten von Wohnungen aller Größen, in allen Preislagen und im gesamten Geltungsbereich und das Stärken der Unterzentrums Bad Schachen verfolgt. 

Um diese Ziele planungsrechtlich zu sichern wurde ein Festsetzungsentwurf erarbeitet. Dieses sieht gegenüber der ursprünglichen Festsetzung eine Feingliederung der Art der bau­lichen Nutzung vor. 

  1. Angaben zum Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Stadtteiles Hoyren. Es hat eine Größe von ca. 18,93 ha. Nördlich des Plangebietes grenzen teilweise die Nachbargemeinde Bodolz und der Lindauer Bereich Giebelbach an, östlich die Giebelbachwiesen. Den südlichen Abschluss bildet die Schachener Straße. Im Westen befindet sich der Nachbarort Bodolz.

  1. Festsetzungen

Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wurden der Festsetzungskatalog der §§ 3 und 4 BauNVO unverändert übernommen und um Regelungen zu Ferienwohnungen ergänzt. 

Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und zu bauordnungs-recht­licher Festsetzungen bleiben unverändert erhalten und werden bei der Beurteilung von Bau­vorhaben herangezogen.

  1. Art der Verfahrensbearbeitung

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, da insgesamt festgesetzte Grund­flächen vorliegen, die größer sind als die in § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB aufgeführten Werte.

  1. Ausgangslage

Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Aufstellung des Be­bau­ungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 24.06.2021 der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Planfassung vom 01.06.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB be­schlossen. In der Sitzung des Stadtrates am 27.10.2021 wurde dann der Entwurf gebilligt, sowie die die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB be­schlossen.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 20.09.2021 fand in der Zeit vom 15.11.2021 bis 17.12.2021 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 20.09.2021 keine Stellungnahmen ein. 

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 03.11.2021 an insgesamt 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbe­tei­ligung muss keine Planänderung und -ergänzung gegenüber dem Entwurf zum Bebau­ungsplan mit Stand vom 20.09.2021 vorgenommen werden. Der Bebauungsplan erhält das Datum vom 23.02.2022.

  1. Weiteres Verfahren

Durch den Stadtrat soll nun der Satzungsbeschluss des Entwurfes mit Stand vom 23.02.2022 erfolgen. 

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird ver­wiesen. 

Um den Bestand an Dauerwohnungen im Plangebiet langfristig zu sichern, wird der Satzungsbeschluss für den Bebau­ungs­plan Nr. 50 "Nördlich der Schachener Straße", 11. Änderung "Ferienwohnungen" empfohlen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Ab­wä­gung der Stellungnahmen.

  1. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 50 ″Nördlich der Schachener Straße″, 11. Änderung ″Ferienwohnungen“ mit Stand vom 23.02.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Rundel nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an Beratung und Beschlussfassung dieses Punktes teil.

Dokumente
Anlage 1: Abwägungstabelle (.pdf)
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 50, 11. Änderung (.pdf)
Anlage 3: Begründung und Umweltbericht (.pdf)

Datenstand vom 14.03.2022 11:39 Uhr