Sachstand und weiteres Vorgehen Erschließung Gleisdreieck


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates, 28.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 9. Sitzung des Stadtrates 28.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der ABS 48 wurden umfangreiche Baumaßnahmen am Gleiskörper im Lindauer Stadtgebiet durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung im dazu erforderlichen Planfeststellungsverfahren vom 27.06.2018 bis 26.07.2018 könnte sich die Öffentlichkeit über die Planungen informieren. 

Im darauffolgenden Erörterungstermin am 08.11.2018 wurde dann der Einwand hervorgebracht, dass sich die Schrankenschließzeiten erheblich erhöhen werden, da wegen des neuen Fahrplans die Zugzahlen aus Reutin in Richtung Insel signifikant zunehmen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gleisdreiecks wird das Ein- und Ausfahren und somit die Erreichbarkeit insgesamt deutlich erschwert.

Dieser Sachverhalt wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens 2018 planerisch nicht berücksichtigt. Daher hat die Regierung von Schwaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens angeordnet, das eine neue Erschließung des Gleisdreiecks vorsieht und das Problem der Erreichbarkeit löst. Gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom 18. Juli 2019 mussten die Maßnahmen Lärmschutzwand Alpengarten, Erschließung Giebelbachviertel und Beseitigung Bahnübergang Hasenweidweg Ost unter anderem durch Neubau einer Eisenbahnüberführung im Zuge eines Planänderungsverfahrens durch die DB Netz AG beim Eisenbahnbundesamt beantragt werden.

Die Planungen für eine neue Erschließung des Gleisdreiecks begannen ab Juli 2019. Die Vorplanungen wurden durch die DB Netz AG am 30.10.2020 abgeschlossen. Die Pläne wurden sodann 04.12.2020 im Zuge des Planänderungsverfahrens beim Eisenbahnbundesamt eingereicht.

Die Planänderungsunterlagen „EÜ Hasenweidweg Ost“ wurden vom 28.06.2021 bis zum 27.07.2021 öffentlich ausgelegt. Die Stadt hat in ihrer damaligen Stellungnahme den Bau einer Eisenbahnüberführung („Unterführung“) als Verbindung von Hasenweidweg und Alpengarten grundsätzlich zugestimmt.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung wurden seitens der Bürgerschaft Einwendung hervorgebracht. Entscheidend waren u.a. Einwendungen, welche die Einbeziehung privater Grundstücke ablehnten. Zudem wurde im Zuge des Planänderungsverfahrens erkennbar, dass der Baumbestand im Bereich Alpengarten nicht erhalten werden kann. Weiter müssten zur Erschließung der weiter westlich gelegenen Wohnhäuser zusätzliche Grünflächen überbaut werden. 

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 68 „Aeschacher Ufer“, rechtsverbindlich seit dem 15.09.1969, setzt eine Verlängerung des Hasenweidweg mittels eines Überführungsbauwerks zur Holdereggenstraße fest. Diese Spange wurde nie umgesetzt. Die Bahn sieht die Umsetzung dieser festgesetzten Erschließungslösung als zielführender an. Die Stadt sieht dies ebenfalls so, hält aber auch das Unterführungsbauwerk Hasenweidweg Ost für genehmigungsfähig, da das Planänderungsverfahren mit Zustimmung der Stadt hier eine andere Erschließung realisieren könnte.

In einer Besprechung zwischen Bahn und Stadt am 28.10.2021 einigte man sich auf eine planerische Untersuchung der Erschließungsvariante „SÜ Holdereggenstraße“, die im Wesentlichen den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Der Stadtrat hat der weiteren Planung / Untersuchung dieser Erschließungsvariante in seiner Sitzung am 15.12.2021 zugestimmt.

Seitens der Stadt wurde gegenüber der Bahn eine frühzeitige Information der Anwohner gefordert. Die Planungen haben im Hinblick auf die möglichen Eingriffe in den denkmalgeschützten Holdereggenpark und die Höhenentwicklung Kritik seitens Bürgerinnen und Bürgern hervorgerufen. Zusätzlich hat die Stadt am 26.07.2022 zu einer Infoveranstaltung eingeladen, in der die Historie der Planänderungsverfahren, der Anlass der neuen Planungsvariante und die Vor- und Nachteile dargelegt wurden. Zudem konnten die Anwesenden Fragen stellen und auf Bedenken hinweisen, die alle schriftlich aufgenommen wurden (Anlage 1). Die Stadt hat zugesagt, den Stadtrat über die Fragen und Bedenken der BürgerInnen zu informieren, eine Visualisierung für das Brückenbauwerk zu erstellen und beide Varianten nochmals ergebnisoffen zu prüfen und dem Stadtrat nach der Sommerpause zur Entscheidung vorzulegen.

Im Nachgang zur Informationsveranstaltung haben Stadt und Bahn die Planungen eingehend geprüft und Optimierungen vorgenommen. Insbesondere beim Trassenverlauf ließen sich Korrekturen vornehmen, die es ermöglichen, den Eingriff in den Holdereggenpark auf ein Minimum zu reduzieren. 

Fachliche Bewertung

1.        EÜ Hasenweidweg Ost

Die Eisenbahnüberführung Hasenweidweg Ost dient allein der Erschließung des Gleisdreiecks und verbindet das Gleisdreieck mit dem Alpengarten. Wendemöglichkeiten auf öffentlichem Grund sind nicht möglich, dafür ist weiterhin eine Durchfahrt über den EÜ Hasenweidweg West in den Heckenweg notwendig. Eine Erschließung nach Norden in Richtung Holdereggenstraße und Giebelbach ist vom Gleisdreieck aus nicht vorgesehen.

Das Bauwerk hat den Vorteil, als Unterführung im Boden zu liegen und nicht weiträumlich sichtbar zu sein. 

Dagegen ist die Boden- und Flächeninanspruchnahme sehr hoch. Bautechnisch muss die Erschließung der westlich gelegenen Wohngebäude im Bereich Alpengarten nach Norden verbreitert werden, so dass nach jetzigem Planungsstand alle Straßenbäume (ca. 16 – 18 Großbäume) gerodet werden müssen (Anlage 2). Ein Erhalt der Bäume ist auch bei Abflachung des Kreuzungswinkels der Eisenbahnüberführung nicht möglich. Stattdessen wird bei dieser Lösung die Erschließung der westlichen Wohngebiete durch die Verengung des Straßenraums erheblich erschwert (Anlage 3).

Die Unterführungslösung EÜ Hasenweidweg-Ost erfordert die Einbeziehung privater Grundstücke, wofür kein Einverständnis seitens der Eigentümer (Eigentümergemeinschaft) besteht. Zwar ist es möglich, Eigentümer in Rahmen von Planfeststellungsverfahren zu enteignen und auch eine frühzeitige Besitzvornahme vorzunehmen, so dass sofort mit dem Bau begonnen werden kann. Allerdings stellt dies einen erheblichen Eingriff in das private Eigentum von Bürgerinnen und Bürgern dar, was nicht leichtfertig vorgenommen werden sollte. Zudem ist ein jahrelanger Rechtsstreit über die Höhe der Entschädigungsleistungen zu erwarten. Eine fristgerechte Errichtung des Bauwerks erscheint so unmöglich.

2.        SÜ Holdereggenstraße

Auf Basis des bestehenden Bebauungsplans Nr. 68 „Aeschacher Ufer“ kann eine Erschließung des Gleisdreiecks über die Holdereggenstraße mittels eines Überführungsbauwerks über die Gleise erfolgen. Nach Querung der Bahnanlagen würde die verlängerte Holdereggenstraße dann im Bereich des Bahnübergangs Hasenweidweg West in den Hasenweidweg münden. Am östlichen Ende des Hasenweidweges würde die Straße als „Sackgasse“ mit einem Wendehammer enden. 
 
Teil der Gesamtkonzeption ist auch, eine Wegeverbindung zwischen der Holdereggenstraße und dem Giebelbachviertel sowie eine neue, östlich der Schienen verlaufenden Wegeanbindung zur geplanten Eisenbahnüberführung am Lotzbeckweg zu schaffen. Die drei Bahnübergänge Hasenweidweg Ost, Holdereggenstraße sowie Hasenweidweg West könnten bei dieser Lösung auf Basis des aktuellen Bebauungsplan entfallen. Die Variante „Holdereggenstraße“ kann zudem an die geplante Fußgänger- und Radüberführung von der Holdereggenstraße zum Heckenweg angeschlossen werden (Anlage 4).

Die Beseitigung des Bahnübergangs Holdereggen ist wegen der hohen Schrankenschließzeiten notwendig. Daher ist die Errichtung eines barrierefreien Überführungsbauwerks für Fußgänger und Radfahrer am Bahnübergang Holdereggen, unabhängig von der Erschließungslösung des Gleisdreiecks, ohnehin notwendig. Mit der Variante SÜ Holdereggenstraße ist hier zudem auch für den PKW-Verkehr eine technisch einfachere und eine verkehrlich bessere Anbindung möglich.

Durch die  Umsetzung der Erschließungskonzeption für das Wohngebiet im Gleisdreieck entsprechend des Bebauungsplans Nr. 68 „Aeschacher Ufer“ werden umfangreiche Eingriffe im Bereich Alpengarten vermieden und eine insgesamt bessere Verknüpfung mit angrenzenden Siedlungsbereichen und so eine bessere Erschließungssituation des gesamten Gebiets erreicht. Aus diesem Grund ist der vorwiegende Mehrwert der weiteren Planungen die sich ergebende Verbesserung der Erschließungssituation unter Berücksichtigung aller vorherrschenden Verkehrsbeziehungen, insbesondere auch des Fuß- und Radverkehrs. 

Die notwendigen Straßen-, Wege- und Brückenquerschnitte ergeben sich aus den Verkehrszahlen und werden auch dementsprechend dimensioniert. Neben dem motorisierten Verkehr soll auf der Fahrbahn der geplanten Erschließungsstraße auch der Radverkehr im Mischverkehr geführt werden. Für die Fußgänger soll ein separater Gehweg auf der West- / Südseite der Fahrbahn angelegt werden. Alle im Gebiet befindlichen Gebäude wurden bei der Planung der SÜ Holdereggenstraße berücksichtigt. Durch die Planung fallen keine Zufahrten zu den Privatgrundstücken weg. Gerade im Bereich Holdereggenstraße/ Naeherweg wird die Straße lediglich im Süden leicht angehoben werden müssen, der Kreuzungsbereich Holdereggenstraße zum Naeherweg bleibt im Wesentlichen unverändert.

Der Eingriff in den Holdereggenpark wird planerisch minimiert. Die Stadt hat die zugesagten Visualisierungen auf Grundlage der optimierten Planungen und insbesondere des korrigierten Trassenverlaufs erstellt. Anhand dieser Visualisierungen (Anlagen 5 bis 12) ist erkennbar, dass der Eingriff nur in geringem Maße von außen im Böschungsbereich stattfindet und der eigentliche Park unangetastet bleibt. Für die Bewertung der Eingriffe wird aktuell ein Parkpflegewerk erarbeitet. Während der Baumaßnahme wird in den Holdereggenpark im Böschungsbereich in einer Größenordnung von rund 425 m² eingegriffen. Zu beachten ist jedoch, dass die Böschung nach Abschluss der Maßnahme größtenteils wieder hergestellt wird und lediglich 175 m² der Park- und Böschungsfläche dauerhaft entfallen (Anlage 13). Im Bereich der Böschung werden rund sechs bis acht Bäume geringer Größe sowie Strauch- und Buschwerk entfallen, die an gleicher Stelle nachgepflanzt werden können.

Die Einbeziehung des Randbereichs eines Privatgrundstücks ist auch bei der Variante SÜ Holdereggenstraße notwendig, allerdings in viel geringerem Umfang, als bei der Variante EÜ Hasenweidweg-Ost. Damit fallen auch die Eingriffe in Privateigentum erheblich geringer aus.

3.        Abschließende fachliche Bewertung

Unter Gesamtwürdigung der verkehrlichen, technischen und verfahrensrechtlichen Aspekte wird die Variante SÜ Holdereggenstraße aus fachlicher Sicht als die geeignetere Variante angesehen. Nachfolgend werden die Vor- und Nachteile der beiden Varianten gegenübergestellt:


Kriterien

SÜ Holdereggenstraße

EÜ Hasenweidweg Ost
Verkehrliche Verknüpfung
+
-
Landschaftlicher Eingriff
-
-
Flächenverbrauch
0
-
Zeitliche Umsetzbarkeit
+
-
Grundstücksverfügbarkeit
-
-
+ = gut; 0 = mittel; - = schlecht

Zum einen bietet sie eine verkehrliche Anbindung des Gleisdreiecks an die Holdereggenstraße, was besonders während der Tourismussaison eine Verkehrsführung über den Europaplatz und die Inselstraße vermeidet. Zudem schafft die Variante SÜ Holdereggenstraße eine verkehrliche Verknüpfung zwischen den Bereichen Giebelbach, Gleisdreieck, Lotzbeck und Aeschach für Fußgänger und Radfahrer und kommt damit einem weit größeren Nutzerkreis zugute.

In der landschaftlichen Bewertung wird der Verlust der Straßenbäume im Bereich Alpengarten (etwa 16-18 Bäume) und den randlichen Eingriffen in den Holdereggenpark (etwa 6 - 8 Bäume) gleichgestellt. 

Im Ergebnis stellt sich die Variante SÜ Holdereggenstraße fachlich als die geeignetere Lösung dar.

Finanzielle Auswirkungen

Über die Kosten kann derzeit immer noch keine belastbare Aussage getroffen werden. Hierzu ist zunächst eine Entwurfsplanung zu erstellen, um eine erste Kostenschätzung durchführen zu können. Hinsichtlich der Kostentragung geht die Stadtverwaltung und die DB Netz AG davon aus, dass es sich bei beiden Maßnahmen um die notwendige Maßnahme nach § 13 Abs. 2 EKrG handeln könnte, wonach die Kostenteilung zwischen Bund (3/6), Land (1/6) und DB Netz AG (2/6) erfolgt. Bei der SÜ Holdereggenstraße ist noch zu erwähnen, dass sich durch die Realisierung dieser Erschließungslösung ein barrierefreies Überführungsbauwerk im Bereich Bahnübergang Holdereggen erübrigt, welches bei Realisierung der Eisenbahnüberführung Hasenweidweg Ost notwendig wäre. 


Diskussionsverlauf

Stadtrat Bandte hat einen Erweiterungsantrag zum baulichen Schutz der Wurzelräume der anliegenden Bäume.

Der Leiter der Abteilung GT-Projekte, Herr P. Hummler, antwortet, dass dies nicht extra beantragt werden muss, da man darauf achtet, dass die Bäume den größtmöglichen Schutz erhalten. 

Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer beantragt, dass das Brückenbauwerk möglichst schmal sein soll. Ihrer Meinung nach wurde eine einspurige Brücke mit einer Ausweichstelle oder einer Ampellösung ausreichen. Sie bittet dies zu prüfen. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass es heute lediglich um die Entscheidung der vorliegenden Trassenvariante geht. 

Der Leiter der Abteilung GT-Projekte, Herr P. Hummler, merkt an, dass diese Anregung mitgenommen wird, man jedoch auch auf die Verkehrssicherheit und Sichtbeziehungen in diesen Beriech achten muss, da es viele Radfahrer und Fußgänger gibt. Auch er betont, dass es heute nur darum geht, welche Variante weiterverfolgt werden soll. 

Stadtrat Kaiser merkt an, dass es wichtig ist, mit dem Denkmalschutz zusammenzuarbeiten. Zudem regt er die Installation einer Bedarfsampel an. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons führt aus, dass das Parkpflegewerk, welches für die Schutzmaßnahmen während des Baus maßgeblich ist, in Erstellung ist. Grundsätzlich wird auch hier der Denkmalschutz darüber schauen.

Stadtrat Brombeiß bittet darum, dass in den Beschlussvorschlag Ziffer 1 „in Verbindung mit Eisenbahnüberführung Lotzbeck“ aufgenommen wird.

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel spricht sich für einen Abgang mit Aufzug aus.

Bürgermeisterin Dorfmüller findet die Anregung von Stadtrat Brombeiß eine zielführende Einbindung. 

Der Leiter der Abteilung GT-Projekte nimmt die Anregungen, die in der Sitzung vorgebracht wurden mit. Dennoch rät er dazu, das Regelwerk zu fordern und nicht, die Brücke so schmal wie möglich zu bauen. 

Auch Stadtrat Fehrer fände eine kleinere Spindel oder einen Fahrstuhl besser und bittet um eine Prüfung. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass fachlich geprüft wird, ob es eine Alternative zu einer Rampe (Spindel oder Aufzug) geben kann. 

Stadtrat Jöckel möchte wissen, ob die Brücke auch noch geeignet ist, sollte es zu einem zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke kommen. Zudem regt er an, PV oder andere energetisch sinnvolle Maßnahmen am Geländer zu installieren. 

Beschluss

1.)        Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Planung der Variante SÜ Holdereggenstraße in Verbindung mit der EÜ Lotzbeck und beauftragt die Verwaltung, die Planungen auf dieser Grundlage fortzuführen.

2.)        Der Stadtrat ermächtigt die Oberbürgermeisterin, auf dieser Basis eine Planungsvereinbarung über Grundlagen, Umfang und Durchführung der Maßnahmen sowie Kostentragung der Planung mit der DB Netz AG zu unterzeichnen.

3.)        Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, auf die bauliche Sicherung der Wurzelräume der anliegenden Bäume gesonderten Wert zu legen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 4

Dokumente
Anlage_1 (.pdf)
Anlage_10 (.pdf)
Anlage_11 (.pdf)
Anlage_12 (.pdf)
Anlage_13 (.pdf)
Anlage_2 (.pdf)
Anlage_3 (.pdf)
Anlage_4 (.pdf)
Anlage_5 (.pdf)
Anlage_6 (.pdf)
Anlage_7 (.pdf)
Anlage_8 (.pdf)
Anlage_9 (.pdf)
STR-2022-09-28_TOPÖ03-Präsentation (.pdf)

Datenstand vom 14.10.2022 14:14 Uhr