Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 130 "Kemptener Straße 56" Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung nach §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 30.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 12. Sitzung des Stadtrates 30.11.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

  1. Ausgangslage und Vorhabenbeschreibung 
Anlass zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Steuerung eines Bauvorhabens am Kreuzungsbereich der Kemptener Straße und Reutiner Straße in Lindau. Nachdem das Vorhaben 2016 dem Gestaltungsbeirat der Stadt Lindau zusammen mit einem ebenfalls an der Kreuzung liegenden Vorhaben vorgestellt wurde, stellte dieser fest, dass eine städtebauliche Entwicklung und Neuordnung der gesamten „Köchlin-Kreuzung“ notwendig ist, um eine zufriedenstellende Lösung für beide Vorhaben zu finden. Aus diesem Grund wurde ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet, der in seiner Endfassung am 21.11.2019 fertiggestellt wurde. Mit dem Rahmenplan soll ein lebendiges Stadtquartierszentrum mit Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität bei gleichzeitiger Aufwertung des Verkehrsknotenpunktes im Ortsteil „Köchlin“ entstehen. Mit Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ soll nun der Rahmenplan auf dem Grundstück der Flurnummer 35 (Gemarkung Reutin) planungsrechtlich umgesetzt werden. Vorhabenträger ist die IVG Immobilien- und Verwaltungs-GmbH. Vorgesehen ist die Errichtung eines Gebäudes mit Nutzungsmischung aus Dienstleistung, Gewerbe und Wohnen. 

  1. Angaben zum Bestand 
Der Planbereich ist im jetzigen Zustand mit einem Wohngebäude und einem Stadel bebaut sowie nahezu komplett versiegelt. Gehölze befinden sich keine innerhalb des Geltungsbereiches. Die Bestandsgebäude wurden aus artenschutzrechtlicher Sicht gutachterlich geprüft und es lagen keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen vor.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch den Motzacher Tobelbach und sich daran anschließende Wohnbebauung. Im Osten durch die Fl. Nr. 27/2 (Graben) sowie das derzeit unbebaute Grundstück Fl.-Nr. 27, hier erfolgt in Kürze die Neubebauung mit Wohnhäusern. Im Süden durch das derzeit unbebaute Grundstück Fl.-Nr. 34 mit Bestandsgehölzen, eine Bebauung ist hier ebenfalls zukünftig vorgesehen. Im Westen durch die Kemptener Straße.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 1.336 m² und beinhaltet die Flurnummern 35 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 26/4. Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Stadt Lindau, Gemarkung Reutin, sowie mit Ausnahme der Fl. Nr. 26/4 (Reutiner Straße) in Privatbesitz.
 
  1. Verfahrensstand und Art der Verfahrensbearbeitung 
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Des Weiteren wurde in der Sitzung am 27.10.2021 der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 27.10.2021, sowie der Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 27.10.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

In seiner Sitzung am 29.03.2022 hat der Stadtrat den Entwurf vom 29.03.2022 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ gebilligt. Zugleich wurde vom Stadtrat der Stadt Lindau (B) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 29.03.2022 und den Fachgutachten fand in der Zeit von 19.04.2022 bis 20.05.2022 statt. 

Von Seiten der Öffentlichkeit ging zum Entwurf mit Stand vom 29.03.2022 eine Stellungnahme ein. Diese wurde von der Stadt Lindau geprüft und wie in der Anlage 1 dargestellt, abgewogen. 

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 
Die Unterlagen zur förmlichen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 13.04.2022 an insgesamt 31 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt. 

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen, wie in der Anlage 1 dargestellt. 

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Entwurf zum Bebauungsplan vom 29.03.2022 vorgenommen werden. Es wurden folgende Änderungen und Ergänzungen in den überarbeiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Stand vom 29.03.2022 eingearbeitet: 
  • Anpassungen des Planzeichens „Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ in der Zeichenerklärung
  • Festsetzung von Lüftungsanlagen für alle Ruheräume
  • Festsetzung von Fenstern, die nur zur Reinigungszwecken geöffnet werden können
  • Begrenzung der gewerblichen Nutzung der oberirdischen Stellplätze auf den Tageszeitraum durch Festsetzung
  • Festsetzung der Erforderlichkeit eines Baugenehmigungsverfahrens für zukünftige gewerbliche Nutzung
  • Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes bzgl. der Ausführung eines Treppenhauses, das bis ins zweite DG führt 
  • Aufnahme einer westlichen Anleiterstelle im beigefügten Brandschutzkonzept

Fachliche Bewertung

Aufgrund der notwendigen Planänderungen und -ergänzungen ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Auslegungsfrist sowie die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen werden angemessen verkürzt. Zudem können Stellungnahmen nur noch zu den geänderten Festsetzungen abgegeben werden. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen. 
  2. Der Stadtrat billigt den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ einschließlich seiner Begründung, jeweils mit Stand vom 30.11.2022 sowie den überarbeiteten Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Stand vom 30.11.2022
  3. Der Stadtrat beschließt mit dem überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ mit Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan jeweils in der Fassung vom 30.11.2022 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt. 
  4. Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung wird gemäß §4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 30.11.2022 abgegeben werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 Abwägungstabelle (.pdf)
Anlage 2 vorhabenbezogener Bebauungsplan (.pdf)
Anlage 3 Vorhaben- und Erschließungsplanung (.pdf)
Anlage 4 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (.pdf)
Anlage 5 Lärmschutzgutachten (.pdf)
Anlage 6 Brandschutzkonzept (.pdf)
Anlage 7 Baugrundgutachten (.pdf)
Anlage 8 Artenschutzgutachten (.pdf)
Anlage 9 Anfrage Löschwasser (.pdf)
STR_2022_11_30_TOP_ö7_vbp130_Büro_Opla (.pdf)

Datenstand vom 09.12.2022 10:50 Uhr