Bauvoranfrage zur Bebaubarkeit des Grundstücks Fl.Nr. 937 und 938 der Gemarkung Reutin, Streitelsfinger Straße 47 mit zwei Alternativen:
Alternative 1: Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit jeweils 6 Wohneinheiten (insgesamt 12 WE) und gemeinsamer Tiefgarage
Alternative 2: Neubau von 2 Reihenhausblöcken mit jeweils 4 WE (insgesamt 8 WE) mit Carports
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
ne Bebauung des Grundstückes wurde bereits im Bau- und Umweltausschuss am 20.09.2021 behandelt. Damals war die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern (jeweils 14,00 m x 18,00 m, je 252 m² Grundfläche) mit insgesamt 18 Wohneinheiten und einer Tiefgarage an der ehemaligen Hofstelle in der Streitelsfinger Straße 47 geplant. Aufgrund der Situierung von zwei Baukörpern im bauplanungsrechtlichen Außenbereich wurde beschlossen, dass von den geplanten drei Baukörpern lediglich einer planungsrechtlich nach § 34 BauGB genehmigt werden könne.
Im Rahmen des Bürgerservice-Bauen wurde dem Architekten das Ergebnis mitgeteilt und zusammen mit Vertretern der des Stadtbauamtes und der Unteren Naturschutzbehörde eine Planung und Situierung erarbeitet, welche nach § 34 BauGB bewertet werden kann und eine langfristige Lösung zu den im ersten Antrag noch ungeklärten Amphibienproblematik enthält.
Es liegen nun zwei Bebauungsalternativen vor, welche nach § 34 BauGB zu beurteilen sind:
Alternative 1: Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit jeweils 6 Wohneinheiten (insgesamt 12 WE) und gemeinsamer Tiefgarage
Alternative 2: Neubau von 2 Reihenhausblöcken mit jeweils 4 WE (insgesamt 8 WE) mit Carports
Im Rahmen der Voranfrage wurden mehrere Fragen unter anderem zur Dachneigung, Dachaufbauten, Höhenlage, Situierung und Balkonen gestellt, welche alle im Rahmen der Überprüfung des Einfügens nach § 34 BauGB abgearbeitet werden können.
Fachliche Bewertung
Die geplanten Gebäude sind überwiegend dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen und befinden sich innerhalb dem als Wohnbaufläche dargestellten Bereich des Flächennutzungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit danach, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die geplanten Baukörper in beiden Alternativen fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wie den beigefügten Plänen und digitalen Modellen zu entnehmen ist.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
In der Diskussion wurde festgestellt, dass Reihenhäuser bevorzugt werden. Der Unterhalt vom Fledermausturm und Biotop soll geregelt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Alternative 2 nach § 34 BauGB zu und ermächtigt die Verwaltung, die konkret gestellten Fragen im Antrag auf Vorbescheid in eigener Zuständigkeit nach den Maßstäben des § 34 BauGB zu bewerten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.04.2022 11:26 Uhr