Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Finanzausschusses, 05.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) wurde am 09.12.1992 erlassen und nach Aktenlage seither acht Mal geändert, zuletzt am 02.12.2010.
Die Ausgestaltung der Erhebung von Kremationsentgelten darf die Stadt Lindau (B) in der Form des Privatrechtes regeln. Insofern bedarf es hier nur eines Beschlusses des Stadtrates der Stadt Lindau (B), der die Höhe der Entgelte festlegt. Die Entgeltordnung selber muss nicht bekannt gemacht werden, damit die darin enthaltenen Regelungen gültig werden. Der Regiebetrieb Krematorium der Stadt Lindau (B) schließt mit den Kunden privatrechtliche Vereinbarungen über die Kosten der Kremation.
Die Kosten für die Kremation sind jüngst auf Grund der Energiepreise gestiegen, insbesondere steigen auch die Kosten für den Urnenversand regelmäßig an. Die Verwaltung ist im Rahmen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung gehalten, diese Kosten auch entsprechend an die Kund:innen weiterzugeben.
Zuletzt fiel auf, dass die aktuell in der Kostenvereinbarung zugrunde gelegten Kosten nicht mehr mit denen der letzten Änderungsfassung der Entgeltordnung übereinstimmen.
Da die Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) vom 09.12.1992 in der Fassung der achten Änderungsverordnung vom 02. 12.2010 in der Form einer Satzung erlassen, also im Amtsblatt bekannt gemacht wurde, was nicht erforderlich ist, nimmt die Verwaltung dieses zum Anlass, den gesamten Sachverhalt neu zu regeln. In diesem Zusammenhang wird empfohlen die Entgeltordnung zukünftig nicht mehr in der Form einer Satzung zu erlassen, um zu einer schlankeren und praktikableren Vorgehensweise bei notwendigen Änderungen zu gelangen. Zukünftig wäre dann nur noch ein Stadtratsbeschluss notwendig.
Fachliche Bewertung
Da die Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) vom 09.12.1992 in der Form einer Satzung erlassen, also bekannt gemacht wurde, ist diese Entgeltordnung auch in der Form der Satzung aufzuheben. In Anlage 1 ist die Aufhebung der Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) vom 09.12.1992 in der Fassung der achten Änderungsverordnung vom 02. 12.2010 enthalten.
Da angepasste Entgelte zwar in den Kostenvereinbarungen mit den Kund:innen zugrunde gelegt und diese somit wirksam vereinbart wurden, die Entgelte aber nicht in der Entgeltordnung aktualisiert wurden, wird empfohlen im Sinne der Regelungsklarheit eine neue Entgeltordnung zu erlassen, dies in der -zulässiger Weise- schlanken Form ohne Bekanntmachung.
Ab dem Jahr 2019 wichen das veranschlagte Kremationsentgelt/ die Kosten für den Urnenversand von der Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) vom 09.12.1992 in der Fassung der achten Änderungsverordnung vom 02. 12.2010 ab:
Diese Entgelte, welche auch jeweils aktuell auf einer Preisliste auf der Homepage (Anlage 3) einzusehen waren, wurden wirksamer Bestandteil in den von den Kund:innen unterzeichneten Kostenvereinbarungen.
Eine Genehmigung der angepassten Entgelte durch den Stadtrat wird jedoch für nötig erachtet.
In Folge der – wie im Sachverhalt beschriebenen - ständig steigenden (Energie-)Preise, wird mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung ab 01.01.2023 auch eine moderate Erhöhung des Kremationsentgeltes auf 495,00 Euro (inkl. MwST 19,03 €) empfohlen.
Das Entgelt für die Feuerbestattung von Föten/ Totgeburten soll reduziert werden auf ein Viertel des regulären Entgelts.
Für den Versand einer Urne sollen mit Stand 01.01.2023 zunächst folgende Kosten erhoben werden:
Lokal: 12,61 € (+ 2,39 € MwSt.) = 15,00 €
National: 29,41 € (+ 5,59 € MwSt.) = 35,00 €
Weltweit: 75,63 € (+ 14,37 € Mw.St) = 90,00 €
Die Kosten für die Aufbewahrung einer Urne sollen ab Geltung der neuen Entgeltordnung erst ab dem 4. Monat erhoben werden.
Um in Zukunft eine weitere Flexibilität und Praktikabilität in der Arbeit des Regiebetriebes Krematorium zu gewährleisten, wird ferner empfohlen, die Festlegung der Kosten für den Urnenversand in die Zuständigkeit und Verantwortung des Regiebetriebes Krematorium zu legen, da hier regelmäßig Preissteigerungen der mit dem Versand beauftragten Unternehmen anfallen, die weitergegeben werden müssen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Müller möchte wissen, ob wir die Preise von privaten Krematorien kennen.
Leiterin des Bürger- und Ordnungsamtes, Frau Maucher, antwortet, dass es nicht bekannt ist.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt:
- Die Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) vom 09.12.1992 in der Fassung der achten Änderungsverordnung vom 02. 12.2010 wird mit Wirkung zum 31.12.2022 aufgehoben (Anlage 1).
- Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) (Anlage 2).
- Der Stadtrat genehmigt den Abschluss der in der Vergangenheit geschlossenen Kostenvereinbarungen, sofern das in der Entgeltordnung für die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) vom 09.12.1992 in der Fassung der achten Änderungsverordnung vom 02. 12.2010 formulierte Entgelt überschritten wird.
- Der Stadtrat ermächtigt den Regiebetrieb Krematorium, die Höhe der Kosten für den Urnenversand in eigener Zuständigkeit und Verantwortung festzulegen in Anpassung an die Steigerung der eigenen Versandkosten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Anlage1_Aufhebung Entgeltordnung (.pdf)
Anlage2_Neue Entgeltordnung_ (.pdf)
Datenstand vom 12.01.2023 08:45 Uhr