Rechtliche Grundlagen für die Ahnung des Wegwerfens von Zigarettenkippen:
Nach § 7 Abs. 1 der Städtischen Grünanlagensatzung i.V.m. Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern kann mit Geldbuße bis zu 2.500 € belegt werden, wer vorsätzlich Grünanlagen, Spielanlagen und ihre Einrichtungen durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Zigarettenkippen verunreinigt.
Zuständige Verfolgungsbehörde ist die Stadtverwaltung Lindau (B).
Laut § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Gemäß § 69 KrWG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 Abfälle zur Beseitigung behandelt, lagert oder ablagert.
Zuständige Verfolgungsbehörde ist das Landratsamt Lindau (B).
Vollzug in der Praxis:
Sofern der Zentralen Bußgeldstelle bei der Stadt Lindau (B) Fälle von Zuwiderhandlungen gegen diesbezügliche Vorschriften der Grünanlagensatzung angezeigt werden, wird im öffentlichen Interesse zur Unterstützung des Gesetzesvollzugs ein Bußgeldverfahren durchgeführt (Entscheidung nach dem Opportunitätsprinzip).
Die Höhe des Bußgeldes ist nicht festgelegt, sondern orientiert sich nach der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit bzw. am Tathergang.
Bei Verstößen gegen die Grünanlagensatzung wird die Zentrale Bußgeldstelle in Abstimmung mit dem Landratsamt den Bußgeldrahmen so weit wie rechtlich vertretbar ausschöpfen, wodurch auch eine präventive Wirkung in der Bevölkerung im Sinne der Vermeidung von Zuwiderhandlungen bzw. eine Verbesserung der Situation zu erwarten ist.
Zur Durchsetzung und für die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten ist es jedoch zwingend erforderlich, dass der Zentralen Bußgeldstelle die vollständigen Personalien des Betroffenen vorliegen, ebenso Tattag und Tatzeit, Tatörtlichkeit, der konkrete Vorwurf und Beweismittel (z.B. mind. 2 Zeugen). Die betroffene Person muss also ganz konkret genau in dem Moment beobachtet werden, in dem sie die Zigarette unsachgemäß auf dem Straßengrund entsorgt.
Die Schwierigkeit der Bußgeldahndung liegt hier ganz offenkundig in der Beweisführung, die eine Anwesenheit von Zeugen im richtigen Moment erfordert.
Voraussetzung für ein noch konsequenteres Vorgehen:
Wollte man im Stadtgebiet noch konsequenter gegen die illegale Entsorgung von Zigarettenkippen vorgehen, wäre der Einsatz von Überwachungspersonal in Erwägung zu ziehen, da sich die Erfolgsquote am zur Verfügung stehenden Personal bemessen wird, welches Verunreinigungen unterbindet bzw. die „Täter“ auf frischer Tat ertappt und entsprechende Ordnungswidrigkeiten im gewünschten Umfang bei der Stadt Lindau (B) bzw. beim Landratsamt Lindau (B) zur Anzeige bringt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass städtisches Aufsichtspersonal im Gegensatz zur Polizei auf die freiwillige Angabe von Personalien angewiesen ist.
Maßnahmen zur Unterstützung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Zigarettenkippen:
Zur unkomplizierten und sauberen Entsorgung von Zigarettenkippen wurden die Müllbehälter auf der Lindauer Insel in den letzten Jahren teilweise mit entsprechenden Aschenbechern nachgerüstet.
Im Rahmen des Projekts zur Vereinheitlichung der Stadtmöblierung werden im ersten Halbjahr 2022 die Abfalleimer auf der Insel gegen neue anthrazitfarbene Standardbehälter inkl. Aschenbecher durch die GTL ausgetauscht. Neben der Aufwertung des Stadtbildes erhoffen sich die GTL von dem verbesserten Angebot auch eine bessere Nutzung durch die Raucher und damit eine weitere Reduzierung der „wild“ weggeworfenen Zigarettenstummel. Damit unterstützen die GTL den erkennbaren positiven Trend, dass mit dem Rückgang der Zahl der Raucher auch die Zahl der Zigarettenstummel auf den öffentlichen Flächen zurück- geht.
In Bezug auf Zigarettenstummel auf Spielplätzen sind diese als gesundheitlich gefährlich einzustufen. Die GTL führen regelmäßige Sandreinigungen durch, bei welchen Fremdkörper wie Blätter, Äste, Münzen, Tierkot und auch Zigaretten u. a. über eine Sandreinigungsmaschine rausgefiltert werden. An den Spielplätzen befinden sich Hinweisschilder mit Piktogrammen, die das Rauchverbot verdeutlichen.
Zur Bewusstseinsschärfung wird in der kommenden Bürgerzeitung ein Artikel erscheinen, der die Gefahren für Mensch und Umwelt aufgreift, an die Mitverantwortung der Bürgerinnen und Bürger appelliert und die Aufforderung beinhaltet, Zigarettenkippen ordnungsgemäß zu entsorgen. Zusätzlich sind weitere Informationen in den sozialen Netzwerken vorgesehen.