Interfraktioneller Antrag von ÖDP und CSU-Fraktion bzgl. Bußgelder für das Wegwerfen von Zigarettenkippen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Hauptausschusses, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Hauptausschusses 15.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 24. Februar 2022 wurde der beigefügte interfraktionelle Antrag von ÖDP und der CSU-Fraktion eingereicht mit der Bitte, diesen nach entsprechender Vorbereitung in der Sitzung des Hauptausschusses am 15.03.2022 zu behandeln.

Fachliche Bewertung

Rechtliche Grundlagen für die Ahnung des Wegwerfens von Zigarettenkippen:

Nach § 7 Abs. 1 der Städtischen Grünanlagensatzung i.V.m. Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern kann mit Geldbuße bis zu 2.500 € belegt werden, wer vorsätzlich Grünanlagen, Spielanlagen und ihre Einrichtungen durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Zigarettenkippen verunreinigt.
Zuständige Verfolgungsbehörde ist die Stadtverwaltung Lindau (B).
 
Laut § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Gemäß § 69 KrWG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 Abfälle zur Beseitigung behandelt, lagert oder ablagert. 
Zuständige Verfolgungsbehörde ist das Landratsamt Lindau (B).

Vollzug in der Praxis:

Sofern der Zentralen Bußgeldstelle bei der Stadt Lindau (B) Fälle von Zuwiderhandlungen gegen diesbezügliche Vorschriften der Grünanlagensatzung angezeigt werden, wird im öffentlichen Interesse zur Unterstützung des Gesetzesvollzugs ein Bußgeldverfahren durchgeführt (Entscheidung nach dem Opportunitätsprinzip).
Die Höhe des Bußgeldes ist nicht festgelegt, sondern orientiert sich nach der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit bzw. am Tathergang.
Bei Verstößen gegen die Grünanlagensatzung wird die Zentrale Bußgeldstelle in Abstimmung mit dem Landratsamt den Bußgeldrahmen so weit wie rechtlich vertretbar ausschöpfen, wodurch auch eine präventive Wirkung in der Bevölkerung im Sinne der Vermeidung von Zuwiderhandlungen bzw. eine Verbesserung der Situation zu erwarten ist. 

Zur Durchsetzung und für die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten ist es jedoch zwingend erforderlich, dass der Zentralen Bußgeldstelle die vollständigen Personalien des Betroffenen vorliegen, ebenso Tattag und Tatzeit, Tatörtlichkeit, der konkrete Vorwurf und Beweismittel (z.B. mind. 2 Zeugen). Die betroffene Person muss also ganz konkret genau in dem Moment beobachtet werden, in dem sie die Zigarette unsachgemäß auf dem Straßengrund entsorgt. 

Die Schwierigkeit der Bußgeldahndung liegt hier ganz offenkundig in der Beweisführung, die eine Anwesenheit von Zeugen im richtigen Moment erfordert. 

Voraussetzung für ein noch konsequenteres Vorgehen:  

Wollte man im Stadtgebiet noch konsequenter gegen die illegale Entsorgung von Zigarettenkippen vorgehen, wäre der Einsatz von Überwachungspersonal in Erwägung zu ziehen, da sich die Erfolgsquote am zur Verfügung stehenden Personal bemessen wird, welches Verunreinigungen unterbindet bzw. die „Täter“ auf frischer Tat ertappt und entsprechende Ordnungswidrigkeiten im gewünschten Umfang bei der Stadt Lindau (B) bzw. beim Landratsamt Lindau (B) zur Anzeige bringt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass städtisches Aufsichtspersonal im Gegensatz zur Polizei auf die freiwillige Angabe von Personalien angewiesen ist. 

Maßnahmen zur Unterstützung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Zigarettenkippen:

Zur unkomplizierten und sauberen Entsorgung von Zigarettenkippen wurden die Müllbehälter auf der Lindauer Insel in den letzten Jahren teilweise mit entsprechenden Aschenbechern nachgerüstet.
 
Im Rahmen des Projekts zur Vereinheitlichung der Stadtmöblierung werden im ersten Halbjahr 2022 die Abfalleimer auf der Insel gegen neue anthrazitfarbene Standardbehälter inkl. Aschenbecher durch die GTL ausgetauscht. Neben der Aufwertung des Stadtbildes erhoffen sich die GTL von dem verbesserten Angebot auch eine bessere Nutzung durch die Raucher und damit eine weitere Reduzierung der „wild“ weggeworfenen Zigarettenstummel. Damit unterstützen die GTL den erkennbaren positiven Trend, dass mit dem Rückgang der Zahl der Raucher auch die Zahl der Zigarettenstummel auf den öffentlichen Flächen zurück- geht.

In Bezug auf Zigarettenstummel auf Spielplätzen sind diese als gesundheitlich gefährlich einzustufen. Die GTL führen regelmäßige Sandreinigungen durch, bei welchen Fremdkörper wie Blätter, Äste, Münzen, Tierkot und auch Zigaretten u. a. über eine Sandreinigungsmaschine rausgefiltert werden. An den Spielplätzen befinden sich Hinweisschilder mit Piktogrammen, die das Rauchverbot verdeutlichen.
 
Zur Bewusstseinsschärfung wird in der kommenden Bürgerzeitung ein Artikel erscheinen, der die Gefahren für Mensch und Umwelt aufgreift, an die Mitverantwortung der Bürgerinnen und Bürger appelliert und die Aufforderung beinhaltet, Zigarettenkippen ordnungsgemäß zu entsorgen. Zusätzlich sind weitere Informationen in den sozialen Netzwerken vorgesehen. 

Diskussionsverlauf

Stadträtin Norff spricht ihren Dank für die gute Aufbereitung in der Sitzungsvorlage an Frau Bohnert und die Verwaltung aus. Sie hat bereits in der Presse gesehen, dass die GTL demnächst die neuen Mülleimer mit Behälter für Zigaretten im Stadtgebiet anbringt. Sie würde sich wünschen, dass durch eine farbige Markierung an den Mülleimern auf den Aschenbecher aufmerksam gemacht wird. Zudem erkundigt sie sich, ob auf den Hinweisschildern zur Grünanalagensatzung bereits ein Verbot zur unsachgemäßen Entsorgung von Zigarettenstummeln abgedruckt ist. Des Weiteren schlägt sie vor eine Bewusstseinskampagne zur sachgemäßen Entsorgung von Zigarettenstummeln zu starten. 

Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert erachtet eine Bewusstseinskampagne für einen guten und sinnvollen Vorschlag. Man könnte hierzu regelmäßig in der BZ werben. Bezüglich der Anbringung von Markierungen auf den Mülleimern setzt sich Frau Bohnert mit der GTL in Verbindung. 

Die Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Frau Maucher ergänzt, dass die GTL bereits an der Beschilderung anlässlich der Grünanlagensatzung dran ist. Laut ihr ist solch ein Hinweis standardmäßig enthalten. 

Laut Stadtrat M. Kaiser gestaltet sich das Verhängen von Bußgeldern für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln als sehr schwierig, da eine Ahndung nur möglich ist, wenn der „Täter“ in flagranti erwischt wird. Er berichtet, dass die Polizei durchaus darauf aufmerksam macht und auch ahndet, wenn sie eine derartige Situation beachtet. 
Er spricht sich dafür aus, mehr rauchfreie Zonen im Stadtgebiet auszuweisen. Vorangehen sollte man damit am ZUP. Dafür müssen die Busfahrer aber dann mit gutem Beispiel vorangehen. 

Stadtrat Dr. Adams möchte vor allem als Kinderarzt auf die Gefahr von Nikotin für Kinder hinweisen, welches sogar tödlich sein kann. Das Problem besteht darin, dass die Satzungen zwar bestehen aber nicht eingehalten werden. Hierfür wäre es sinnvoll einen Ordnungsdienst einzuführen. Er hat mit der Stadt Mannheim telefoniert, welche über einen großen Ordnungsdienst verfügt der auch befugt ist Personalien und Bußgelder zu erheben. Er möchte keinen Prüfantrag stellen, jedoch bittet er darum zu überprüfen, ob der Einsatz eines Ordnungsdienstes in Lindau möglich ist. 
Stadtrat Hübler schließt sich dem Vorschlag seines Vorredners an und hält es für sinnvoll einen externen Ordnungsdienst auf Probe zu installieren. Des Weiteren bittet er darum, die Mitarbeiter der GTL darüber zu informieren, dass auch im Winter die Zigarettenstummel in Blumenkästen entfernt werden sollen. 
Die Oberbürgermeisterin merkt an, dass das Thema Ordnungsdienst seit ihrer Amtszeit bereits mehrfach diskutiert wurde. In Baden Württemberg sind die Städte Polizeibehörden, wodurch die Installierung eines städtischen Ordnungsdienstes einfacher und leichter umsetzbar ist. Frau Bohnert merkt an, dass im Toskanapark bereits ein externer Ordnungsdienst eingesetzt wurde. Es kann durchaus in Erwägung gezogen werden, einen solchen externen Ordnungsdienst zur Probe an Brennpunkten zu installieren. 
Die Oberbürgermeisterin schlägt vor in der BZ ein Interview mit Herrn Dr. Adams zum Thema Gefahr von Nikotin für Kinder abzudrucken. Stadtrat Dr. Adams hält dies für eine gute Idee. 
 

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2022 07:49 Uhr