- Beschreibung der Maßnahme
Aufgrund der verkehrstechnischen Bedeutung im Straßennetz sollte der notwendige Straßenausbau in der Köchlinstraße mit dem Umbau der Einmündung Köchlinstraße/Motzacher Weg begonnen werden. Wesentliche Parameter für die Planung sind Fahrbahnbreiten von 6,0 m und soweit möglich min. 2,30 m Gehwegbreite. Damit ist der Begegnungsfall PKW/BUS (LKW) möglich und die Fußgänger haben ausreichend viel Platz.
Im Rahmen der Vorplanung wurden vier mögliche Varianten für die zukünftige Knotenpunktgestaltung untersucht und bewertet:
- Variante 1: „Einmündung Motzacher Weg in die Köchlinstraße“ (Ist-Situation mit verkehrstechnischen Anpassungen)
- Variante 2 A/B: „Bevorrechtigung der Verbindung Köchlinstraße/Motzacher Weg ohne Lichtsignalanlage“ (geänderte Vorfahrtssituation – Wartepflicht aus Osten)
- Variante 3: „Bevorrechtigung der Verbindung Köchlinstraße/Motzacher Weg mit Lichtsignalanlage“ (Wartepflicht in Abhängigkeit der Signalisierung)
- Variante 4: Minikreisverkehr (Kleiner Kreisverkehr mit überfahrbarer Mittelinsel, Wartepflicht für alle Richtungen)
Zur Beurteilung der Verkehrsqualität der einzelnen Varianten wurden die Verkehrszahlen des Prognosefalls „Oberes Rothenmoos“ mit folgenden Verkehrsbelastungen zu Grunde gelegt:
Die Grafik zeigt die prognostizierten Verkehrsmengen je Fahrbeziehung. Wesentliches Ergebnis ist, dass der Verkehrsstrom im Zuge der Köchlinstraße in beide Richtungen auch zukünftig deutlich am stärksten ist. Der zweitstärkste Verkehrsstrom ist, ebenfalls für beide Fahrtrichtungen, die Beziehung Köchlinstraße (aus Süd-Westen) – Motzacher Weg. Die deutlich untergeordnete Verkehrsbeziehung ist die Beziehung Köchlinstraße (aus Osten) – Motzacher Weg.
Auf Basis dieser Verkehrszahlen können die möglichen Knotenpunktvarianten hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsqualität überprüft werden. Die sogenannten „Qualitätsstufen des Verkehrsablauf (QSV)“ reichen von QSV A (beste Qualität) bis QSV F (schlechteste Qualität). Bei der Konzeption von neuen Knotenpunkten streben die GTL in der Regel mindestens die QSV C (befriedigende Qualität) an.
Variante 1: „Einmündung Motzacher Weg in die Köchlinstraße“
Die Variante 1 orientiert sich an der Verkehrsregelung im Bestand. Die Hauptrichtung bleibt entlang der Köchlinstraße bestehen. Anders als im Bestand wird hier jedoch am Arm Köchlinstraße Süd eine Aufweitung zur Schaffung eines Linksabbiegestreifens konzipiert. Auch die bestehende Unterordnung vom Motzacher Weg vor der Rotmoosstraße bleibt hierbei berücksichtigt. Dies ist aus verkehrsplanerischer Sicht auch sinnvoll, da so ein „Zustauen“ des Knotenbereiches vermieden werden kann. Die Verkehrsqualität soll durch Schaffung eines Linksabbiegestreifens von der Köchlinstraße Süd gesteigert werden. Rechnerisch stellt sich eine QSV A ein. Aufgrund beengter Gegebenheiten kann eine Fahrstreifenbreite für den Linksabbieger von nur 2,50 m erreicht werden, so dass die rechnerische Leistungsfähigkeit durch Schwerfahrzeuge reduziert wird. Allerdings ist der Schwerverkehrsanteil auf der Linksabbiegespur sehr gering. Diese Konzeption richtet sich nach den Hauptverkehrsströmen und führt gleichzeitig zu einer schlechteren Anbindung der anderen Arme, was eine Überstauung im Kreuzungsbereich nicht ausschließt. Außerdem können die Ziele aus dem Nahmobilitätkonzept nur teilweise umgesetzt werden.
Varianten 2 A und B: „Bevorrechtigung der Verbindung Köchlinstraße/Motzacher Weg ohne Lichtsignalanlage“
In dieser Variante ist die Vorfahrtregelung geändert. Die Hauptrichtung bildet die Achse Köchlinstraße Süd – Motzacher Weg, so dass die Knotenarme Rotmoosstraße und Köchlinstraße Ost im Nachrang sind. Querungshilfen mit einer Breite von 2,0 m für Fußgänger wurden dabei berücksichtigt. Rechnerisch ergibt sich auf Grund der Verkehrsstärke des Linkseinbiegers von der Köchlinstraße Ost eine QSV E (Variante 2 A). Die Verkehrsqualität ist nicht ausreichend und damit scheidet diese Variante aus.
Durch Aufweitung des Einmündungsbereichs (Köchlinstraße Ost) zur Schaffung einer Dreiecksinsel und der damit möglichen getrennten Führung des Rechtsabbiegers von der Köchlinstraße Süd in Richtung Köchlinstraße Ost wird eine QSV B (Variante 2 B) erzielt. Durch die Aufweitung des Einmündungsbereichs verlängert sich aber die Querungsstrecke für die Fußgänger bis zur Mittelinsel auf über 5 m. Obwohl die Varianten 2 A und 2 B im Prinzip gleich sind, unterscheiden sie sich hinsichtlich der Verkehrsqualität damit stark.
Der wichtige linkseinbiegende Strom von der Köchlinstraße Ost befindet sich im Nachrang. Für den Bus vom Motzacher Weg zur Köchlinstraße Süd ergibt sich damit eine busbeschleunigende Wirkung. Allerdings gibt es aktuell konzeptionelle Überlegungen den Stadtbus ggf. auch wieder durch die Rotmoosstraße zu führen. Diese Option würde man sich mit der Variante 2 durch die Querungshilfe im Motzacher Weg verbauen.
Die Verkehrsregelungen am Knoten sind klar, lediglich die Topographie und die aufgrund der Geometrie weit auseinandergezogenen Querungshilfen mit teilweise längeren Fahrbahnquerungen und der Verschwenk der Straße sind ungewöhnlich.
Variante 3: „Bevorrechtigung der Verbindung Köchlinstraße/Motzacher Weg mit Lichtsignalanlage“
Die Variante 3 entspricht im Grunde der Verkehrsführung der Variante 2, aber mit einer Verkehrsregelung durch eine Lichtsignalanlage (LSA). Über jedem Arm ist eine Fußgängerfurt und keine Querungshilfe vorgesehen. Durch die Signalanlagen benötigt die Variante weniger Fläche bei einer guten Verkehrsqualität (QSV B). Da die Anbindung der Privatgrundstücke südlich des Knotens aufgrund der räumlichen Nähe zur Signalanlage nicht mehr möglich ist, scheidet diese Variante aus.
Variante 4: Minikreisverkehr
Die Variante 4 unterscheidet sich deutlich von den anderen Varianten und sieht als zentrales Element den Bau eines sogenannten Minikreisverkehrs vor. Ein Minikreisverkehr ist ein Kreisverkehr mit einem deutlich reduzierten Durchmesser von 18,0 m und einer überfahrbaren Mittelinsel, welche gleichzeitig den üblichen Kreisring ersetzt. Die Dimensionierung erfolgt so, dass der Pkw-Verkehr auf der Kreisfahrbahn mit einer Breite von 5,0 m fahren kann, ohne die Mittelinsel überfahren zu müssen. Die Mittelinsel dient lediglich als zusätzliche Fahrbahnergänzung für den Schwerverkehr, welcher hier nur einen untergeordneten Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen hat. Zur Verdeutlichung und ansprechenden Gestaltung des Knotenpunktes sollte die Kreisinsel in einem anderen Belag (z. B. gesägtes Großpflaster oder eine Beschichtung) und einer Randeinfassung ausgebildet werden. Die Querungshilfen haben eine Breite von 2,0 m und reichen für den querenden Fußgänger aus. Die Radfahrer werden im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Der Minikreisverkehr erreicht eine optimale Leistungsfähigkeit mit einer QSV A. Die Variante 4 trägt zur Verkehrsberuhigung bei. Der Knoten ist begreifbar und klar geregelt.
Ein ähnlicher Minikreisverkehr entsteht derzeit im Zusammenhang mit dem Neubau des Einkaufsmarktes an der Einmündung Binsenweg/Heuriedweg.
Variantenvergleich:
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Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs (QSV)
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Bewertung
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Variante 1
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QSV A
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Aufgrund der Nachteile für Nahmobilität nicht zielführend
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Variante 2 A
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QSV E
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Scheidet aufgrund der Verkehrsqualität aus
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Variante 2 B
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QSV B
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mögliche Variante
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Variante 3
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QSV B
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Scheidet aufgrund einer nicht möglichen Grundstückserschließung und aus
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Variante 4
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QSV A
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mögliche Variante
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- Kosten und Finanzierung
Die Bau- und Planungskosten für den Umbau des Knotens inkl. des Straßenbaus zum Ausbau der Köchlinstraße (bis Einmündung Schulstraße) liegen bei ca. 800.000 € brutto. Die Planungsmittel wurden im Vermögenshaushalt 2022 eingeplant. Für die Umsetzung sind im Vermögenshaushalt 2023 die entsprechenden Mittel zu berücksichtigen. Eine Förderung kann nicht in Aussicht gestellt werden.
- Einschätzung der Projektbeteiligten
Bürgerbeteiligung:
Ein Bürgerbeteiligungsprozess, der im Rahmen eines autofreien Tages am 22.09.2019 während der europäischen Mobilitätswoche stattfand, hat ergeben, dass sich die Bürger insbesondere eine Verkehrsberuhigung und sichere Querungshilfen im Bereich des Motzacher Weges wünschen.
Einschätzung der Stadtplanung:
Aus Sicht der Abteilung Stadtplanung fügt sich die Variante 2 B (Vorfahrt in Richtung Motzacher Weg) am besten ins bestehende Ortsbild und die vorhandene Topografie ein. Die Variante wirkt aus Sicht der Stadtplanung weniger massiv als ein Minikreisverkehr mit überfahrbarer Mittelinsel. Die Bedenken hinsichtlich eines höheren Anteils an versiegelten Flächen haben sich bei einer genaueren Prüfung nicht bestätigt. Die Flächenversiegelung ist bei der Variante 4 (Minikreisverkehr), im Vergleich zur Variante 2 B und auch zur Variante 1, am geringsten.
Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde und der Polizeiinspektion Lindau:
Die Straßenverkehrsbehörde und die Polizeiinspektion Lindau befürworten hingegen eindeutig die Variante 4 (Minikreisverkehr): Dieser stellt, mit einer leicht zu erfassenden Verkehrsführung/Vorfahrtsregelung, dem damit einhergehenden Verkehrsfluss und der geschwindigkeitshemmenden Wirkung in allen Fahrbeziehungen samt bestmöglichen Querungsmöglichkeiten an jedem Straßenast (Schulweg), den größten Gewinn für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dar. Kritisch gesehen wird jedoch auch die Möglichkeit, die Kreisinsel zu überfahren. Dies ist unter Berücksichtigung des Schwerverkehrs notwendig. Damit das vorsätzliche Überfahren der Kreisinsel unattraktiv wird, sieht das Regelwerk eine bauliche Gestaltung der Mittelinsel vor. Durch den Bau einer, nur für Schwerverkehre überfahrbaren Mittelinsel kann die Geschwindigkeit im Kreis reduziert und Gefahren sowie Geräuschbelästigungen vermieden werden. Sollte die Umsetzung der Variante Minikreisel nicht gewünscht sein, sollte die Variante 1 (abknickende Vorfahrt) umgesetzt werden, da diese den ermittelten Verkehrszahlen am gerechtesten wird. Die Varianten 2 B wird aufgrund des Gefälles in der Zufahrt vom Motzacher Weg kommend mit einem zu erwartenden erhöhten Geschwindigkeitsverhalten von Nord nach Süd („Durchschuss“) kritisch gesehen. Im Übrigen sind die Verkehrsstärken in der Köchlinstraße mehr als doppelt so hoch wie im Motzacher Weg.
Wenn die Entscheidung auf die Variante 1 fallen sollte, sollte, angesichts der hier aktuell unübersichtlichen Einmündungssituation vor der Rotmoosstraße, dem deutlich stärker befahrenen Motzacher Weg Vorrang gegeben werden. Die weiterhin geplante und bereits heute bestehende Vorfahrtsregelung (Motzacher Weg/Rotmoosstraße) widerspricht auch dem optischen Eindruck und der natürlichen Wahrnehmung des dort gegebenen Charakters einer Vorfahrtsstraße. Die Gefahr einer Überstauung der Kreuzung durch Rückstau vor der Einmündung in die Köchlinstraße wäre, angesichts der geringen Verkehrsstärken in der Rotmoosstraße und einer Rückstaulänge für drei Fahrzeuge bis zur Rotmoosstraße, eher zu vernachlässigen.
- Zusammenfassung/Fazit
Aufgrund der Planungsziele, insbesondere auch den Zielen des Nahmobilitätskonzeptes und der verschiedenen Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten, kann mit den Varianten 2 B und 4 eine Verbesserung der heutigen Situation erreicht werden. Wegen der besonderen topographischen und geometrischen Situation könnte die Variante 4 (Minikreisverkehr) in der Gesamtabwägung leichte Vorteile haben.