Fußgängerquerungen in der Zwanzigerstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Hauptausschusses, 13.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Hauptausschusses 13.10.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Hauptausschuss im Dezember 2020 wurde über verschiedene Lösungen zur Fußgängerquerung in der Zwanzigerstraße diskutiert. Dabei wurde von der Verwaltung die Anbringung von Pollern auf der Mittelinsel des Mehrzweckstreifens vorgestellt, zwischen denen Fußgänger zusätzlich geschützt queren könnten. Es wurde außerdem auch über die Wiederanbringung von Fußgängerüberwegen Höhe Paradiesplatz / Sina-Kinkelin-Platz und Supermarkt / Inselhalle beratschlagt. In diesem Zuge wurde auch die Entfernung des Fußgängerüberwegs (FGÜ) in der Zwanzigerstraße vor dem Kreisverkehr Thierschbrücke als Lösungsansatz eingebracht, um dadurch in unmittelbarer Nähe wieder die Anbringung des FGÜs an alter Stelle möglich zu machen. Im Ergebnis wurde die Verwaltung beauftragt, die Verlegung des angesprochenen FGÜ am Kreisverkehr Thierschbrücke zu prüfen und die Fußgängersituation bis zum Sommer zu beobachten. Die Beschlussfassung wurde zurückgestellt.

Fachliche Bewertung

1. Allgemeines zur Querungssituation in der Zwanzigerstraße
Von Polizei und Straßenverkehrsbehörde wurde in der Zwischenzeit auf die Stelle ein besonderes Augenmerk gerichtet. Außerdem wurde Ende Juni an einem Nachmittag mit entsprechender Witterung und demzufolge höherem Fußgängeraufkommen ein Ortstermin mit dem verantwortlichen Sachbearbeiter der Polizei in zivil anberaumt. Die Querung wurde etwa für 30 Minuten beobachtet. Aus dem Vermerk:

„Wie das Verkehrskonzept es vorsieht, konnte beobachtet werden, dass eine Vielzahl der Fußgänger die ganze Breite des Multifunktionsstreifens nutzten. Es querten auch häufig Radfahrer. Es konnte eine Mutter mit zwei Kindern im Kindergartenalter an der Hand beobachtet werden, die kurz auf dem Mittelstreifen stoppte und sodann ohne Probleme querte. Auch konnte eine Mutter mit ihrer Tochter im Grundschulalter (beide auf dem eigenen Fahrrad) beobachtet werden, die ohne Probleme vom Sina-Kinkelin-Platz zum Paradiesplatz querte. Weiterhin konnte eine Seniorin mit Stock ohne Probleme queren, diese schien jedoch auch gut zu Fuß zu sein. Außerdem haben im Beobachtungszeitraum eine Vielzahl von Fußgängern und Radfahrern unterschiedlichsten Alters gequert. Es konnte keine hinsichtlich der Querung als problematisch wahrgenommene Situation beobachtet werden. Vielmehr ist eher problematisch, dass manche Fahrer versuchen, den Multifunktionsstreifen zum Überholen von Radfahrern zu nutzen und dann den Überholvorgang mangels Platz selten abschließen können. Ungünstige Situationen können außerdem entstehen, wenn Radfahrer rechts auf dem Radschutzstreifen bleiben, um dann zwischen den Fahrzeugen in Paradiesplatz einzubiegen, anstatt sich langsam in die Mitte der Fahrbahn zu bewegen, um ein Überholen während des Abbiegevorgangs auszuschließen.“


2. Entfernung des Fußgängerüberwegs am KV Thierschbrücke und Wiederanbringung an alter Stelle zwischen Sina-Kinkelin-Platz und Storchengasse
Im Dezember 2020 nach der ersten Sitzung des Hauptauschusses zu diesem Thema hat die Straßenverkehrsbehörde die GTL, die Polizei sowie den Mobilitätsmanager zu der Entfernung des Fußgängerüberwegs am Kreisverkehr Thierschbrücke angehört. Daraufhin teilte die Polizei mit, dass seit Bau des Mittelstreifens beobachtet werden konnte, dass der FGÜ zwischen Paradiesplatz / Storchengasse und dem Sina-Kinkelin-Platz kaum noch verwendet wurde. Aus diesem Grund wäre die erneute Anbringung des FGÜ an alter Stelle nicht sinnvoll. Die Entfernung des FGÜ am Kreisverkehr sehe man kritisch, da auch nach der Demarkierung Phantommarkierungen zurückbleiben werden, was für die Verkehrssicherheit nicht optimal sei. Zudem entstünden nicht unerhebliche Umbaukosten, beispielsweise durch Gehwegabsenkung, Blindenführung, Beleuchtung, Beschilderung und Markierung. 

Die GTL teilte mit, dass die Entfernung des FGÜ am Kreisverkehr und die Neuerrichtung an anderer Stelle etwa 50.000 Euro kosten würde. Zudem müsse man an einem Kreisverkehr mit Fußgängerüberwegen einen Fußgängerüberweg an jedem Ast vorsehen, wenn es der Platz zulasse. Außerdem handle es sich bei dem Kreisverkehr um eine geförderte Maßnahme, für die bei einer Entfernung möglicherweise Mittel zurückbezahlt werden müssten. Die Förderungsgeber machen über die Höhe der Förderungsrückzahlung keine Angaben.

Mobilitätsmanager Herr Valdes wies außerdem auf die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) hin, die in Nr. 1 Absatz 3 die Einrichtung von Fußgängerüberwegen nur dann empfiehlt, wenn der Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt die R-FGÜ nur linienhaft wirkende Maßnahmen (z.B. Mittelstreifen oder Inseln in kurzen Abständen). Zwar tritt im Falle des Sina-Kinkelin-Platzes der Fußgängerverkehr einigermaßen gebündelt auf, dies ist aber von Seiten des Paradiesplatzes nicht der Fall. Dort kommen die Fußgänger über Hofstattgasse, Storchengasse und Paradiesplatz in Richtung Sina-Kinkelin-Platz. Ein gebündeltes Aufkommen an einer Stelle ist nicht gegeben. Somit entsteht der Querungsbedarf an vielen Stellen. Durch die vielen Gassen der Altstadt und den häufigen Zugängen zum See erstreckt sich diese örtliche Besonderheit auf die gesamte Zwanzigerstraße, weshalb das gewählte „Mittelstreifenmodell“ eigentlich optimal für die vorliegende Verkehrssituation geeignet ist und den Empfehlungen der R-FGÜ folgt. 

Zudem ist seitens der Straßenverkehrsbehörde darauf hinzuweisen, dass die bei einer Entfernung des FGÜ in der Zwanzigerstraße vor dem KV Thierschbrücke der in der Dezembersitzung als Alternative angedachte, verbleibende FGÜ auf der Thierschstraße zwischen Sina-Kinkelin-Platz und Zeppelinstraße nicht barrierefrei ist. Fußgänger müssen dort eine Treppe überqueren. Kann auf den zum Wegfall angedachten FGÜ auf der anderen Seite des Kreisverkehrs Richtung Sina-Kinkelin-Platz und Paradiesplatz nicht mehr zurückgegriffen werden, müssten auf die Barrierefreiheit angewiesene Personen weite Umwege in Kauf nehmen. 

In der letzten Sitzung wurde hinsichtlich des FGÜs mit der Sicherheit der Kinder auf dem Weg zum Kindergarten oder dem Spielplatz argumentiert. Allerdings erhöht ein Fußgängerüberweg gerade für kleinere Kinder die Verkehrssicherheit oftmals nicht, denn die Schutzwirkung der Fußgängerüberwege wird oftmals falsch eingeschätzt. Bei Verwendung des FGÜ muss eine Abstimmung zwischen Fußgänger und Fahrzeug stattfinden, der Fußgänger muss seinen Willen zum Überqueren quasi „anzeigen“. Bei Erwachsenen geschieht dies eindeutig durch Körpersprache und Blickkontakt. Von Kindern kann diese Abstimmung nicht erwartet werden. Sie können häufig nicht einschätzen, ob der Fahrer anhält oder (noch) anhalten kann. Kinder können zudem die Geschwindigkeiten und Entfernungen der Fahrzeuge noch nicht richtig einschätzen. Vor allem kleinere Kinder können Schwierigkeiten dabei haben, ihre Überquerungsabsicht auszudrücken. Oftmals reagieren die Kinder auch spontan. Daher sieht das Institut für Straßenverkehr des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. eher mehr Gefahren als Vorteile beim Einsatz vom FGÜ zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kinder. 

Aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit des verbleibenden FGÜ, der hohen Kosten für dessen Entfernung und der drohenden Rückforderung von Fördermitteln wird von der Verwaltung eine Entfernung des FGÜ in der Zwanzigerstraße vor dem Kreisverkehr Thierschbrücke abgelehnt.

2. Anbringung von Pfosten auf der Mittelinsel zwischen dem Sina-Kinkelin-Platz und dem Paradiesplatz
Seitens der Verwaltung war die Anbringung von Pfosten auf der Mittelinsel in Betracht gezogen worden, um Fußgängern das Queren zu erleichtern. Zwei Varianten wurden ehemals vorgeschlagen (gesamte Sitzungsvorlage https://www.stadtlindau.de/media/custom/2715_4174_1.PDF?1606739844).

Anbringung von bis zu zehn Pfosten auf der ganzen Länge der Querungsstelle:
  • Linksabbiegen in den Paradiesplatz nicht mehr möglich / Einfahrt in den Paradiesplatz als Rechtsabbieger aus Richtung Kreisverkehr Thierschbrücke
  • Ausfahren aus dem Paradiesplatz nur als Rechtsabbieger in Richtung Inselhalle 
  • Ein und Ausfahren in bzw. aus dem Sina-Kinkelin-Platz jeweils nur als Rechtsabbieger
  • Keine Konflikte auf der Mittelinsel, da diese nicht mehr Befahren werden kann / Fußgänger können auf der Mittelinsel bequem auf eine Lücke im Verkehr warten
  • Die Feuerwehr müsste bei einem Einsatz mehrere Pfosten ziehen, was zu einer längeren Anfahrtszeit führt
  • Kosten nur für Kauf und Anbringung der Pfosten i.H.v. 7.500 Euro brutto 

Anbringung von etwa vier Pfosten auf der halben Länge: 
  • Ein- und Ausfahren von beiden Seiten als Rechts- und Linksabbieger in den Paradiesplatz 
  • Ausfahren aus dem Sina-Kinkelin-Platz nur als Rechtsabbieger in Richtung Kreisverkehr Thierschbrücke / Einfahren in den Sina-Kinkelin-Platz nur als Rechtsabbieger aus Richtung Inselhalle kommend
  • Schmaler Schutzbereich für Querende auf der Mittelinsel / Fahrzeugverkehr auf Mittelinsel weiterhin möglich
  • Weniger Zeitverlust bei der Anfahrt für die Feuerwehr, falls die Ziehung von Pfosten erforderlich wird
  • Kosten für Gehwegabsenkung (aufgrund der Lage der Poller notwendig) und Kauf sowie Anbringung der Pfosten 13.000 Euro brutto

Angesichts der festgestellten Querungssituation wird von Seiten der Straßenverkehrsbehörde die Pfostenlösung als Hilfestellung für querende Fußgänger nicht für erforderlich erachtet. Die Pfosten können zwar nützlich sein, um querenden Fußgängern eine höhere Sicherheit zu vermitteln. Allerdings können diese Personen auch den nur geringfügig längeren Weg über den Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Thierschbrücke wählen. Angesichts der gleichzeitig entstehenden Erschwerungen für die Feuerwehr und der damit einhergehenden Kosten schlägt die Verwaltung vor, von der Pfostenlösung Abstand zu nehmen. 
4. Fußgängerüberweg zwischen Inselhalle und Supermarkt
Die Anbringung eines Fußgängerüberwegs zwischen Supermarkt und Inselhalle ist grundsätzlich entbehrlich, da dort bereits eine Querungshilfe besteht. Aufgrund des Kostenaufwands von etwa 10.000 Euro und der mit dem Fußgängerüberweg einhergehenden Beeinträchtigung des Verkehrsflusses wird von einer nicht erforderlichen Anbringung des Fußgängerüberwegs dringend abgeraten.

Finanzielle Auswirkungen




einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
nach Beschluss
nach Beschluss
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   




Bei Beschluss nach Empfehlung der Verwaltung 0 Euro 
Bei Beschluss der 4-Pfosten-Lösung 13.000 Euro (brutto)
Bei Beschluss der 10-Pfosten-Lösung 7.500 Euro (brutto)
Bei Beschluss zur Anbringung eines FGÜ zwischen Supermarkt und Inselhalle 10.000 Euro (brutto)

Beschluss

  1. Der Hauptausschuss beschließt, den Fußgängerüberweg auf der Zwanzigerstraße am Kreisverkehr Thierschbrücke nicht zu entfernen. 
  2. Von der Pfostenlösung wird Abstand genommen.
3. Die Anbringung eines Fußgängerüberwegs zwischen Supermarkt und Inselhalle wird 
    abgelehnt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.10.2021 11:49 Uhr