Antrag der SPD Fraktion zur Visualisierung der Planungen Hintere Insel


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 8. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die SPD-Stadtratsfraktion hat einen Antrag vom 04.05.2021 zur Fortführung des Rahmen­plans für die Hintere Insel gestellt. In dem Antrag hat die SPD-Fraktion 2 Punkt zur Um­setz­ung aufgeführt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, realitätsnahe Visualisierungen der künftigen Bebauung des städtischen Bereichs in Auftrag zu geben.

  1. Die Verwaltung erarbeitet zeitnah ein Folgekostenkonzept.

Die SPD-Fraktion führt aus, dass sich viele Bürger:innen aus dem Rahmenplan kein Bild von der künftigen Bebauung machen können, was zu Falschinformationen darüber führen kann. Daher ist es notwendig, ein realitätsnahes städtebauliches, architektonisches und gestalterisches Konzept entgegenzustellen, um die Diskussion über die Bebauung der Hinteren Insel zu versachlichen.

Die SPD-Fraktion fordert zudem, dass die Verwaltung zeitnah ein Folgekostenkonzept erstellt, das die erforderlichen SoBoN-Maßnahmen beschreibt und monetär ermittelt. Das Folgekostenkonzept ist für den gesamten Bereich der Hinteren Insel zu erarbeiten, auf die einzelnen Bauabschnitte herunter zu brechen und in städtebaulichen Verträgen auszuformulieren, damit die verschiedenen Investoren bereits zu Beginn wissen, welche „Lasten“ auf sie zukommen werden.

Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, zeitnah eine Grundsatzvereinbarung für die Insel mit der Bahn zu erarbeiten und abzuschließen.

Der vollständige Antrag ist der Anlage zu entnehmen.

Fachliche Bewertung

Stellungnahme der Verwaltung:

Dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wird aus fachlicher Sicht zugestimmt. Die Zustimmung zu den einzelnen Punkten wird wie folgt begründet:

Zu 1:        Der Rahmenplan für die Hintere Insel ist eine Fachplanung, die mit den Instrumenten des Städtebaus arbeitet, um eine für die Hintere Insel und für die Insel insgesamt notwendige Bebauung zu realisieren. Dabei werden in den Plänen schematisch Baublöcke dargestellt, die gemäß der Gestaltungsrichtlinie des Rahmenplans ausgeplant werden müssen. Die Baublöcke sollen aus einzelnen unterschiedlichen Gebäuden bestehen, die architektonisch unterschiedlich gestaltet werden. Das Aufzeigen der schematischer Bau­blöcke im Rahmenplan ist im fachlichen Kontext zu sehen und für Bürger:innen, die keine Erfahrungen mit städtebaulichen Planwerken haben, möglicherweise schwer zu verstehen. Damit das Planungskonzept nicht aus dem Kontext gerissen wird und die wesentlichen Inhalte wie differenziert gestaltete Fa­ssa­den, die Parzellierung der Baublöcke oder auch unterschiedliche Dachformen erkennbar werden, ist es sinnvoll, hier Visualisierungen entgegenzustellen, die einen realistischeren Ausblick auf die Bebauung der Hinteren Insel geben können. Selbstverständlich können diese Visualisierungen nicht späteren Wettbewerbsergebnissen vorgreifen, dennoch kann den interessierten Bürger:innen so eine visuelle Orientierung an die Hand gegeben werden, die ihnen eine möglichst ausgewogene Meinungsbildung ermöglichen.

       Die Verwaltung würde bei Zustimmung zum Antrag eine Ange­bots­auf­for­derung erstellen und drei fachlich geeignete Architekturbüros anschreiben. Das Architekturbüro mit dem besten Angebot würde mit der Erstellung von vier Ansichten be­auftragt werden. Die Büros müssten dann jedes Gebäude einzeln planen und in eine Visualisierung überführen. Insgesamt werden vier Visualisierungen des städt­ischen Bereichs für ausreichend aussagekräftig erachtet. Die Kosten für diese Auf­gabe wird schätzungsweise zwischen 25.000 € und 30.000 € liegen. Die Mittel könnten aus der Haushaltsstelle 61000.61000 (Erstellung der Bauleitpläne) entnommen werden.

Zu 2:        Nach dem Beschluss des Rahmenplans ist das Folgekostenkonzept der nächste Arbeitsschritt der Verwaltung bzgl. der weiteren Entwicklung der Hinteren Insel. Die erforderlichen Mittel hat der Stadtrat für das Jahr 2021 bereits zur Ver­fügung gestellt. Die Verwaltung hat auch bereits mit den ersten Arbeiten dazu begonnen, das Projekt läuft also bereits, ohne dass es eines weiteren Beschlusses bedarf.

Bei dem Folgekostenkonzept geht es um die Ermittlung aller re­le­van­ten Projekte und deren Kosten, die unter den SoBoN-Grundsatzbeschluss fallen. Die Ver­waltung prüft und konkretisiert aktuell die planerisch notwendigen SoBoN-Maßnahmen, die in ihren Grundzügen auch bereits im Rahmenplan für die Hintere Insel aufgeführt sind. Die Maßnahmen werden kostenmäßig ermittelt und in das Folgekostenkonzept ein­gestellt. Die Gesamtkosten werden auf die einzelnen Baublöcke umgelegt. Der Ver­teilungsschlüssel erfolgt für den jeweiligen Bauabschnitt anteilig anhand dessen Bruttogeschossfläche für Wohnen auf Grundlage des Rahmenplans. Da sich im Zuge der nachfolgenden Hochbauwettbewerbe zwangsläufig geringfügigen Änderungen an der Bruttogeschossfläche für Wohnen ergeben werden, sind dann später im je­wei­ligen Durchführungsvertrag noch Anpassungen vorzunehmen.

Das Folge­kosten­kon­zept ist als Gesamtkonzept zu einer erfolgreichen Umsetzung der SoBoN un­ab­ding­bar und zeigt den Investoren die Maßnahmen und Kosten der SoBoN frühzeitig in einer ausreichend konkreten Detailliertheit auf, so dass diese noch vor dem Erwerb in je­weilige Wirtschaftlichkeitsberechnung integriert werden können. Aus dem Folge­kosten­konzept heraus werden zuletzt Kostenübernahmeverträge erarbeitet, welche die Investoren der jeweiligen Teilbereiche vor weiteren Planungen mit der Stadt unter­zeichnen müssen. Das Folgekostenkonzept muss daher für den gesamten Bereich der Hinteren Insel er­stellt werden, also die städtischen Flächen wie auch die Bahnflächen umfassen.

       Das Folgekostenkonzept ist aber auch für den Abschluss der Grundsatzvereinbarung für die Insel mit der Bahn notwendig. Die Verwaltung erarbeitet aktuell gemeinsam mit der Bahn an dieser Grundsatzvereinbarung, die eine Fortschreibung und Konkretisierung der Vereinbarung aus dem Jahre 2014 darstellen soll. Es ist aktuell geplant, die Grundsatzvereinbarung bis Herbst abzuschließen und dann dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Um transparent gegenüber der Bahn wie auch den In­vestoren der Bahnflächen zu sein, sollte das Folgekostenkonzept bis dahin in einem aus­reichend konkreten Stand vorliegen. Damit ist gewährleistet, dass der Grund­satz­be­schluss auch inhaltlich die SoBoN voll umfänglich würdigt. Auf Grund der Be­deu­tung des Grundsatzbeschlusses für Bahn und Stadt sollte es nicht zu zeitlichen Ver­zö­ger­ungen kommen.

  1. Fachliche Ergänzung: Wohnflächenbedarfsanalyse

Obwohl nicht Gegenstand des vorliegenden Antrags, ist es sinnvoll, dass der Stadtrat die Verwaltung unverzüglich mit der Fortschreibung der Wohnflächenbedarfsanalyse beauftragt. Eine Analyse des aktuellen und künftigen Bestands sowie des Bedarfs an Wohnungen ist eine der notwendigen Grundlagen für die weiteren Diskussionen.

Die aktuelle Wohnraumbedarfsanalyse ist im ISEK integriert uns stammt aus dem Jahr 2015. Sein Beurteilungszeitraum reicht bis in das Jahr 2030. Es wird vorgeschlagen, den Zeitraum bis 2040 zu fassen, da die Entwicklung der Hinteren Insel ebenfalls auf diesen Zeitraum ausgelegt ist.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Mittel stehen zur Verfügung.
Haushaltsstelle/61000.61000
Deckungsvorschlag
   

Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel ist der Meinung, dass die Bürgerinitiative die Bürger verunsichert. Daher wird eine Visualisierung benötigt, um das Gerücht von einem Monsterbau aus der Welt zu schaffen. Die Menschen haben Sorge, dass ihnen der Park entrissen wird. Sie sieht es als „unsere Aufgabe“, dass der Park erhalten bleibt. Aber nichtsdestotrotz benötigt die Hintere Insel Bebauung, damit die Insel mit sozialem Leben, wie Schule und Kindergarten, erhalten bleibt.

Für Stadtrat Müller ist im Flyer der BI die überbaute Fläche gut dargestellt. Eine Visualisierung ist ihm zu teuer. Die Fortschreibung der Wohnflächenbedarfsanalyse findet er richtig. Der Park sollte seiner Meinung nach nicht mit Häusern zugebaut werden, zumal die Bauarbeiten sich über 20 Jahre hinziehen werden.

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel sieht den Maßstab, die Perspektive, die Höhen und die Dimensionen des Flyers korrekt dargestellt und daher spricht er sich gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.

Dem widerspricht Stadtrat Reich und befürwortet ebenfalls die Fortschreibung der Wohnflächenbedarfsanalyse.

Stadtrat Brombeiß sieht in der Visualisierung einen guten Ansatzpunkt, die Öffentlichkeit gut zu informieren und hat bei der Diskussion auch immer die Schülerzahlen der Insel im Blick.

Bürgermeister Hotz spricht von einem mustergültigen Prozess beim Rahmenplan der Hinteren Insel. Dass nun auf der Hälfte des Weges reingegrätscht wird, kann er nicht nachvollziehen und er bittet darum, sich an den Fakten zu orientieren.

Bürgermeisterin Dorfmüller merkt an, dass der Rahmenplan mit großer Beteiligung der Bürger erfolgt ist und dieser daher nicht in Frage gestellt werden sollte.

Für Stadtrat Freiberg ist der Bürgerdialog aufgrund bestehender Zweifel wichtiger denn je.

Beschluss 1

1.)        Die Verwaltung wird beauftragt, eine Visualisierungen der im Rahmenplan vorgesehenen Bebauung des städtischen Bereichs in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 5

Beschluss 2

2.)        Der Stadtrat bekräftigt die Verwaltung, weiter an dem Folgekostenkonzept für die Hintere Insel zu arbeiten und es fertigzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 3

Beschluss 3

3.)        Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Wohnflächenbedarfsanalyse fort­zu­schreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 10:16 Uhr