Bebauungsplan Nr. 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes”, 8. Änderung “Beherbergungsbetriebe”: - Billigung des Vorentwurfs zur Bebauungsplanänderung - Beschluss zur frühzeitigen Auslegung gem §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 27.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 12. Sitzung des Stadtrates 27.10.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

  1. Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes, Ziel und Zweck der Planung

Das Plangebiet befindet sich im zentralen Teilbereich des Gewerbegebietes an der Robert-Bosch-Straße im Stadtteil Reutin und ist ca. 17,10 ha. Der Planbereich ist bereits durch eine gewerblich genutzte Bebauung geprägt, es sind jedoch noch einige Baulücken vorhanden, welche für weitere bauliche Entwicklungen zur Verfügung stehen.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, in dem bestehenden Ge­wer­be­­gebiet, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Ausschlüssen von Nutzungen, Be­her­ber­gungs­­betriebe auszuschließen. 

Folgende städtebaulichen Ziele werden durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73, 8. Änderung verfolgt:
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Steuerung der vorhandenen Nachverdichtungspotentiale
  • Sicherung der bestehenden gewerblichen Struktur
  • Stärkung des produzierenden Gewerbes und Büros

Die vorhandenen, ausgewiesenen Gewerbegebiete sollen aus aufgeführten Gründen zur An­sied­lung von Gewerbebetrieben, vorzugsweise produzierendem Gewerbe, zur Verfügung stehen. Eine Nutzungssteuerung zur Sicherung der städtebaulichen Ziele durch Änderung des Bebauungsplanes ist demnach notwendig.

  1. Bisheriges Planungsrecht

Für den Planbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 73 “Erweiterung des Ge­werbe­gebietes” (rechtsverbindlich seit 29.01.1976). Er sieht im überwiegenden Teil des Geltungsbereiches ein Gewerbegebiet vor. Ziel des Bebauungsplanes war die Schaffung von weiteren Bauplätzen für Gewerbebetriebe im Anschluss an das vorhandene Ge­werbe­gebiet „Heuried“. Der Ursprungsbebauungsplan wurde in der Folge mit sieben Änderungen, teil­weise nur in einzelnen Teilbereichen, überformt. 

Im Zuge der Änderungen wurde unter anderem die Art der baulichen Nutzung hinsichtlich der Zulässigkeiten von Einzelhandelsbetrieben, Schank- und Speise­wirt­schaften sowie Ver­gnü­gungs­stätten eingeschränkt. Des Weiteren wurde eine Aus­nahme für bestehende Einzel­handelsbetriebe ergänzt. Ausnahmsweise können gem. § 31 Abs. 1 BauGB bestehende Ein­zel­handelsbetriebe erweitert werden, soweit sie nicht die in § 11 Abs. 3 BauNVO ge­setzten Grenzen überschreiten.

  1. Verfahrensbearbeitung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes”, 8. Änderung “Be­her­ber­gungsbetriebe” wurde am 24.06.2020 durch den Stadtrat be­schlossen. 

Da die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB auf Grund der Über­schreitung des dort definierten Grenzwertes der zulässigen Grundfläche nicht gegeben sind, wird für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 “Erweiterung des Gewerbe­gebietes“ das klassische Vollverfahren gewählt wird.

Als nächster Verfahrensschritt im Regelverfahren soll nach dem Aufstellungsbeschluss nun die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB folgen.  Hierzu liegt aktuell der Vorentwurf (Plan mit Begründung) mit Stand vom 10.09.2021 vor. Ein Umweltbericht wird parallel erarbeitet und steht spätestens zur öffentlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zur Verfügung. 

  1. Festsetzungen des Bebauungsplanes

Im Änderungsbereich ist ein Gewerbegebiet festgesetzt. Um die Nutzungen innerhalb dieses Gewerbegebietes steuern zu können, werden einzelne Nutzungen im Sinne von § 1 Abs. 5 BauNVO als nicht zulässig festgesetzt. Durch die 8. Änderung werden nun zusätzlich zu Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften und Vergnügungsstätten auch Be­triebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen. 

Damit sollen vor allem die vorhandenen Gewerbeflächen dem produzierenden und ver­ar­bei­ten­den Gewerbe vorbehalten und die Ansiedlung von Gast- und Ver­gnü­gungs­stätten ver­mieden werden. Eine Ausweitung würde zu ordnungsrechtlichen Pro­blemen und durch den nächtlichen Zu- und Abfahrtsverkehr zu Immissionsbelastungen auch in entfernter liegenden Wohnbereichen führen. Die vorhandenen Betriebe haben Bestands­schutz. Durch den Ausschluss der Betriebe des Beherbergungsgewerbes soll die Schwächung anderer touristisch geprägter Teilbereiche im Stadtgebiet vermieden werden. 

Um den bestehenden Einzelhandelsbetrieben eine Erweiterung nicht zu verwehren, wird die bereits in der 3. Änderung aufgeführte Ausnahme zur Erweiterung von Einzel­handels­be­trieben weiter aufgeführt. Demnach können bestehende Einzelhandelsbetriebe in räum­lichem Zusammenhang mit den bestehenden Betriebsanlagen erweitert werden. Dadurch soll eine Bestandssicherung erfolgen und die vorhandene Nahversorgung für die Be­völ­ke­rung weiterhin gesichert werden. Bei vorhandenen Ein­zelhandelsbetrieben ist die Gesamt­ver­kaufsfläche einschließlich der überdachten und sonstigen Freiflächen auf 4.000 m² be­grenzt (Verkaufsfläche für Baumarkt und Gartenmarkt jeweils max. 2.000 m²).

Fachliche Bewertung

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1  und 4 Abs. 1 BauGB wird zur Sicherung der in der Begründung aufgeführten Planungsziele empfohlen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes”, 8. Änderung “Beherbergungsbetriebe” mit Stand vom 10.09.2021.
 
  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Nüberlin nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an Beratung und Beschlussfassung dieses Punktes teil.

Datenstand vom 23.11.2021 08:55 Uhr