Bebauungsplan Nr. 50 “Nördlich der Schachener Straße”, 11. Änderung “Ferienwohnungen” - Billigung des Entwurfes der 11. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 50 - Beschluss zur förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 27.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 12. Sitzung des Stadtrates 27.10.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

  1. Ziel und Zweck der Planung

Aufgrund von vermehrten Anträgen in dem Bereich nördlich der Schachener Straße soll durch die 11. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 50 “Nördlich der Schachener Straße“ die Wohnnutzung gestärkt werden. Als weitere Zeile werden das Vor­halten von Wohnungen aller Größen, in allen Preislagen und im gesamten Geltungsbereich und das Stärken der Unterzentrums Bad Schachen verfolgt. 

Um diese Ziele planungsrechtlich zu sichern wurde ein Festsetzungsentwurf erarbeitet. Dieses sieht gegenüber der ursprünglichen Festsetzung eine Feingliederung der Art der bau­lichen Nutzung vor. 

  1. Angaben zum Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Stadtteiles Hoyren. Es hat eine Größe von ca. 18,93 ha. Nördlich des Plangebietes grenzen teilweise die Nachbargemeinde Bodolz und der Lindauer Bereich Giebelbach an, östlich die Giebelbachwiesen. Den südlichen Abschluss bildet die Schachener Straße. Im Westen befindet sich der Nachbarort Bodolz.

  1. Festsetzungen

Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wurden der Festsetzungskatalog der §§ 3 und 4 BauNVO unverändert übernommen und um Regelungen zu Ferienwohnungen ergänzt. 

Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und zu bauordnungs-recht­licher Festsetzungen bleiben unverändert erhalten und werden bei der Beurteilung von Bau­vorhaben herangezogen.

  1. Art der Verfahrensbearbeitung

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, da insgesamt festgesetzte Grund­flächen vorliegen, die größer sind als die in § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB aufgeführten Werte.

  1. Ausgangslage

Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Aufstellung des Be­bau­ungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 24.06.2021 der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Planfassung vom 01.06.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB be­schlossen.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 01.06.2021 fand in der Zeit vom 19.07.2021 bis 13.08.2021 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 01.06.2021 zwei Stellung­nahmen ein. 

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Unterlagen zur frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 02.07.2021 an insgesamt 22 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt. 

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung und zur Trägerbe­tei­ligung müssen Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Entwurf zum Bebau­ungsplan mit Stand vom 01.06.2021 vorgenommen werden. Folgende Änderungen und Er­gänzungen wurden in den überarbeiteten Bebauungsplan mit Stand vom 20.09.2021 einge­arbeitet:

  • Anpassung der Begründung

  1. Weiteres Verfahren

Durch den Stadtrat soll nun der Billigungsbeschluss des Entwurfes mit Stand vom 20.09.2021 erfolgen. Mit dem Entwurf vom 20.09.2021 soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Beteiligung erfolgen.

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird ver­wiesen. 

Um den Bestand an Dauerwohnungen im Plangebiet langfristig zu sichern, wird der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebau­ungs­plan Nr. 50 "Nördlich der Schachener Straße", 11. Änderung "Ferienwohnungen" empfohlen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Ab­wä­gung der Stellungnahmen. 

  1. Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 "Nördlich der Schachener Straße", 11. Änderung „Ferienwohnungen“ mit Stand vom 20.09.2021.

  1. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Rundel nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht an Beratung und Beschlussfassung dieses Punktes teil.

Datenstand vom 23.11.2021 08:55 Uhr