Feststellung der Jahresrechnungen 2020 und Jahresabschlüsse 2020 der Stadt Lindau (Bodensee), ihrer Eigen- und Regiebetriebe sowie der von ihr verwalteten Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung / § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates, 15.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 17. Sitzung des Stadtrates 15.12.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse in öffentlicher Sitzung festzustellen.

Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des Jahres, einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushaltsreste, der Kassenreste und der Rücklagenzuführungen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.
Nach dem Feststellungsbeschluss bekannt werdende Unrichtigkeiten können im Rahmen der Haushaltswirtschaft eines Folgejahres bereinigt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss als örtliches Rechnungsprüfungsorgan hat in der Sitzung am 25. November 2021 über den durch das städtische Rechnungsprüfungsamt angefertigten Bericht über die Prüfung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2020 beraten.

Fachliche Bewertung

Der Prüfungsbericht 2020 des Rechnungsprüfungsamts wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss ohne Änderungen übernommen.

  1. Prüfungsergebnis:

Als Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird aufgrund der geprüften Jahresrechnungen bzw. Jahresabschlüsse der Stadt und der von der Stadt verwalteten Stiftungen, der Eigenbetriebe Bäderbetriebe Lindau und Immobilienmanagement Lindau sowie der Regiebetriebe Senioren- und Pflegeheim Reutin, Krematorium, Parkraumbewirtschaftung, Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement für das Haushaltsjahr 2020 festgestellt, dass wesentliche Fehler und Mängel nicht vorliegen. 

Die für die Wirtschaftsführung geltenden Grundsätze wurden im Wesentlichen beachtet.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind eingehalten worden.
Die Einnahmen und Ausgaben sind begründet und belegt sowie die Jahresrechnung und die dazugehörigen Anlagen nach § 77 Abs. 2 KommHV ordnungsgemäß aufgestellt.
Bei den durchgeführten Prüfungen wurde festgestellt, dass die Verwaltung im Rahmen der Vorschriften und Grundsätze insgesamt rechtmäßig, wirtschaftlich und sparsam gehandelt hat. Die Mehrausgaben waren unabweisbar und im Rahmen des Haushalts gedeckt.

Die Einnahmen wurden weitgehend vollständig und richtig erhoben. Der rechtzeitige Einzug war ausreichend überwacht. Bei den Ausgaben ist im Allgemeinen wirtschaftlich und sparsam verfahren worden.
Die Erlässe, Niederschlagungen und Stundungen waren nicht zu beanstanden.
Die Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse und der Eigenbetriebskassen war im Haushaltsjahr 2020 gegeben.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der städtischen Dienststellen einschließlich ihrer Regiebetriebe sowie der Eigenbetriebe waren im Haushaltsjahr 2020 insgesamt geordnet.

Hinweis:
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) konnte noch nicht abgeschlossen werden. Der Feststellungsbeschluss für den Jahresabschluss 2020 der GTL erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.


  1. Zusammenfassung / Fazit:

Nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung können die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2020 durch den Stadtrat festgestellt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25. November 2021 einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag als Empfehlung an den Stadtrat beschlossen.

Beschluss

Nach Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Stadtrat, die Jahresrechnung 2020 der Stadt, die Jahresabschlüsse 2020 der Eigenbetriebe Bäderbetriebe Lindau und Immobilienmanagement Lindau und des Regiebetriebs Senioren- und Pflegeheim Reutin, die Jahresrechungen 2020 der Regiebetriebe Krematorium, Parkraumbewirtschaftung, Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement sowie der Stiftungen festzustellen (genauer Wortlaut siehe Anlage). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 14:53 Uhr