- Anlass zur Planung
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes Priel soll diesem Entwicklungsgebot für den parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 65 „Lehrgut Priel“ 1. Änderung „Gewerbegebiet Priel“ entsprochen werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes verfolgt das Ziel, die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 65 „Lehrgut Priel“ an die aktuellen Anforderungen an ein Gewerbegebiet anzupassen. Es sollen v.a. Flächen für kleine Handwerksbetriebe vorgehalten werden. Dies ist insbesondere angesichts der gewerblichen Flächenknappheit im Stadtgebiet Lindau von großer Bedeutung. Anlass waren vermehrte Anfragen von Gewerbebetrieben, darunter viele ortsansässige Unternehmen, zu möglichen Gewerbegrundstücken für Umsiedlungen oder zu Erweiterungszwecken.
- Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Der Änderungsbereich der 5. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im westlichen Stadtgebiet im Stadtteil Hoyren, zwischen der Bahnlinie „Friedrichshafen – Lindau“ im Süden und der Friedrichshafener Straße bzw. der Bahnlinie „Buchloe – Lindau“ im Norden. Der Geltungsbereich weist insgesamt eine Größe von ca. 5,78 ha auf.
- Wirksamer Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau aus dem Jahr 2013 stellt für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lehrgut Priel“ überwiegend gewerbliche Bauflächen (G) dar. Die gewerblichen Bauflächen werden durch eine Grünfläche im Bereich des Giebelbaches getrennt. Im östlichen Teilbereich werden zusätzlich noch gemischte Bauflächen dargestellt. Im Westen wird ein kleiner Teilbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Des Weiteren werden die Flächen der Bahnlinie „Buchloe – Lindau“ als Bahnanlagen und die Flächen nördlich davon, entlang der Friedrichshafener Straße als gemischte Bauflächen dargestellt.
- Änderungen des Flächennutzungsplanes im Bereich „Gewerbegebiet Priel“
Südlich der Bahnlinie „Buchloe – Lindau“ werden die Gewerbefläche und die östlich des Giebelbach/Tobelbach gelegene Mischgebietsfläche durch die Darstellung von Grünflächen ersetzt. Durch die Änderung in Grünfläche soll eine langfristige Sicherung des Gehölzbestandes östlich des Giebelbaches erfolgen. Die Gewerbefläche westlich des Giebelbaches wird gleichzeitig in Richtung Giebelbach ausgeweitet um dem hohen Bedarf nach Gewerbeflächen gerecht zu werden.
Des Weiteren wird das im Westen gelegene Wohnhaus an der Friedrichshafener Straße entsprechend der Änderung des Bebauungsplanes von Fläche für die Landwirtschaft in „gemischte Baufläche“ geändert.
Im Bereich nördlich der Bahnlinie „Buchloe – Lindau“ sieht der Bebauungsplan Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Parken, Rad- und Gehweg, Bus) vor, um flexibel auf zukunftsorientierte Mobilitätsformen reagieren zu können. In den Randbereichen werden Grünflächen festgesetzt. Der Flächennutzungsplan wird in diesem Bereich daher von gemischter Baufläche zu Straßenverkehrsfläche, sowie kleinen Grünflächen in den Randbereichen geändert.
Außerdem soll die Maßnahme 22 aus dem Nahmobilitätskonzept der Stadt Lindau, vom Dezember 2019 mit aufgenommen werden. Die Maßnahme sieht vor für den Fuß- und Radverkehr mehr Sicherheit zu bieten und die unattraktive Kreuzungssituation Schönauer Straße / Friedrichshafener Straße mittels einer Brücke zu lösen. Des Weiteren soll eine Umfahrung der Friedrichshafener Straße bis zur Holbeinstraße, entlang der Bahngleise Richtung Zentrum - Insel und – Aeschach, die Situation verbessern. Im Flächennutzungsplan wird die Wegeführung daher als Hauptradroute der Kategorie 1, aufgrund der hohen Bedeutung für den Alltagsradverkehr im Stadtgebiet, mit aufgenommen.
Im Bereich für Bahnanlagen findet eine redaktionelle Anpassung statt. Die als Begleitgrün dargestellten Grünflächen entlang der Bahnlinie sind so nicht vorhanden und werden daher in die Bahnflächen integriert.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründung mit Stand vom 11.05.2022 fand in der Zeit vom 25.07.2022 bis 09.09.2022 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Vorentwurf mit Stand vom 11.05.2022 2 Stellungnahmen ein, die von der Verwaltung geprüft und wie in Anlage 1 abgewogen wurden.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Unterlagen zur frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 22.07.2022 an insgesamt 41 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen, wie in Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung und zur Trägerbeteiligung werden die östlichen Grünflächen im Bereich des Giebelbaches/Tobelbaches angepasst. Der überarbeitete Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes erhält das Fassungsdatum vom 26.04.2023.