Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege teilt der Stadt Lindau mit, dass die beiden Nebenanlagen des Objektes Buttlerhügel 2, 4, Rickenbacher Straße 16, 18 im Nachgang in die Denkmalliste nachzutragen sind. Bei den Objekten handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG, dessen Erhalt im Interesse der Allgemeinheit liegt.
In die Denkmalliste wird folgender Text nachgetragen bzw. ergänzt um die beiden Nebengebäude.
D-7-76-116-610
Wohnanlage für Zollbeamte, Gruppe von vier Gebäuden nach hierarchischer Abstufung um zentrale Gartenanlage, jeweils zwei- oder dreigeschossige Bauten mit Zwerchhäusern, Treppentürmen und reich durchgebildeten Dächern in der Masse gegliedert, im Reformstil, 1910/11; zugehörig zwei Nebengebäude, eingeschossige Bauten mit Krüppelwalmdach, das westliche mit Zwerchgiebel; Reste der Einfriedung, gleichzeitig.
Der Eigentümer ist von der Denkmaleigenschaft des Objekts durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege informiert worden.
Nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG ist die Herstellung des Benehmens mit der Stadt Lindau vorgesehenen. Die Stadt Lindau bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.
Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 BayDSchG beziehen (z. B. Datierung, inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hin geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmalfeststellung berührt wird.
Einwendungen, die sich gegen die Folgen dieser Denkmalfeststellung richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder privaten Belange gegeneinander abzuwägen. Bei der Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.
Fachliche Bewertung
Die Stadt Lindau als Untere Denkmalschutzbehörde befürwortet die Aufnahme der oben genannten Objekte in die Denkmalliste.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Nachtragsliste mit dem aufgeführten Baudenkmal „Buttlerhügel 2, 4, Rickenbacher Straße 16, 18“ als Ergänzung zu der vom Stadtrat vom 21. 12. 1974 verabschiedeten Liste nach Art. 2 (1) BayDSchG.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Schäfler ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Datenstand vom 29.09.2023 08:06 Uhr