- Ergebnis der Jahresrechnung 2022
- Verwaltungshaushalt
- Ergebnis
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.112.157 € (HH-Ansatz: 3.096.470 €) ab.
b. Zuführung vom Verwaltungshaushalt
Aus dem Verwaltungshaushalt konnten an den Vermögenshaushalt 537.275 € (HH-Ansatz: 583.360 €) zur Tilgung der Darlehen und für Investitionen zugeführt werden.
c. Erläuterungen (auszugsweise)
Einnahmen Ansatz 2022 Ergebnis 2022
Nutzungsentgelte (68000.11000) 991.500 1.231.282
Nutzungsentgelte P4 (68000.11040) 1.045.000 1.302.977
Pachteinnahmen (68000.14000) 0 10.336
Entnahme Rücklage (91000.31000) 24.173 0
Ausgaben Ansatz 2022 Ergebnis 2022
Unterhalt Parkhaus (68000.50000) 100.000 43.494
Miete Parkplätze (68000.53030) 133.000 88.582
Körperschaftssteuer (68000.64030) 177.384 546.721
Zinsen Körperschaftssteuer (68000.64032) 0 18.467
Soli zur Körperschaftssteuer (68000.64040) 9.756 30.070
Kapitalertragssteuer (2015 u. 2021) 0 280.079
(68000.64050)
Soli zur Kapitalertragssteuer (2015 u. 2021) 0 8.182
(68000.64060)
Beratungen (Steuer) (68000.65510) 20.000 42.983
Planungskosten Parkhaus Karl-Bever-Platz P3
(inkl. HH-Ausgaberest für 2023 = 263.000)
(68000.94010) 350.000 349.668
Herstellungskosten Interims-P (68000.95020)
(inkl. HH-Ausgaberest für 2023 = 106.000) 1.720.000 1.338.981
d. Reste
Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt: 5.499 €
2. Vermögenshaushalt
a. Ergebnis
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.272.685 € ab (HH-Ansatz: 3.807.533 €)
b. Reste
Kassenreste sind nicht vorhanden.
c. Schuldenstand (31.12.2022)
Übertragene Schulden der Stadt Lindau (Darlehen): 2.042.00 €
d. Rücklagen
Die Rücklage beträgt 919.355 €
- Verwendung des Jahresergebnisses
Das steuerlich festgestellte Jahresergebnis soll im Bereich des BgA auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Gewinn soll der Rücklage zugeführt werden. Allerdings werden die Rücklagen zum Teil noch für Nachzahlungen benötigt, die eigentlich im Jahr 2022 fällig gewesen wären, die aber erst Anfang 2023 angewiesen werden konnten, da die Rechnungen noch nicht vorlagen bzw. Haushaltsstellen verstärkt werden mussten, z.B. Nachzahlungen für die Gewerbesteuer 2008-2009, 2014-2017, 2020 plus Zinsen über 363.527 € oder Nachzahlungen für die Körperschaftssteuer plus Zinsen 2014/2017 über 3.021 €.