Nach Art. 63 ff. hat die Stadt Lindau (B) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen sowie einen Haushaltsplan aufzustellen.
- Allgemeines
Die vorliegenden Entwürfe zum Haushalt 2024 und Finanzplan 2025 bis 2027 sind aufgrund der aktuellen weltpolitischen Ereignisse weiterhin geprägt von massiven Kostensteigerungen. Nach wie vor belastet den städtischen Haushalt die durch den Ukrainekrieg ausgelöste Energiekrise. Ebenso starke Preissteigerungen in vielen Bereichen, der Anstieg des Zinsniveaus und die durch erhebliche Tariferhöhungen deutlich gestiegenen Personalausgaben.
Gleichzeitig bestehen einnahmeseitig Unsicherheiten bei den Steuereinnahmen. Neben den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen Steuernachzahlungen für Vorjahre sowie der hohe Investitionsbedarf der Stadt einhergehend mit einer überdurchschnittlich hohen Verschuldung zusätzliche Herausforderungen dar.
Der Haushalt 2024 profitiert auf der Einnahme- und Ausgabeseite auch von der Wirkung der bereits für den Haushalt 2023 kurzfristig ergriffenen Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen. Dennoch kann der Anstieg auf der Einnahmenseite nicht mit den Steigerungen auf der Ausgabenseite Schritt halten.
Mit dem Haushalt 2024 werden die Regiebetriebe Grundstücksmanagement sowie Gebäude- und Energiemanagement in den Kernhaushalt eingegliedert. Dadurch wird Komplexität in Haushalt und Verwaltung reduziert und etwas mehr Übersichtlichkeit geschaffen.
- Entwicklung des Haushaltsvolumens insgesamt
Das Haushaltsvolumen für 2024 beläuft sich auf insgesamt 101.878.810 Euro. Damit sinkt das Gesamtvolumen um rund 15,45 Millionen Euro gegenüber 2023 und bewegt sich auf dem Niveau von 2021 und 2022.
Jahr
|
Verwaltungshaushalt EUR
|
Steigerung in %
|
Vermögens-haushalt EUR
|
Steigerung in %
|
Gesamt-haushalt EUR
|
Steigerung in %
|
2013
|
52.118.277
|
-1,92
|
11.789.253
|
-4,80
|
63.907.530
|
-2,46
|
2014
|
54.668.536
|
4,89
|
12.378.300
|
5,00
|
67.046.836
|
4,91
|
2015
|
59.342.736
|
8,55
|
14.599.962
|
17,95
|
73.942.698
|
10,29
|
2016
|
54.453.475
|
-8,24
|
9.143.754
|
-37,37
|
63.597.229
|
-13,99
|
2017
|
61.746.877
|
13,39
|
27.927.710
|
205,43
|
89.674.587
|
41,00
|
2018
|
63.723.426
|
3,20
|
26.321.386
|
-5,75
|
90.044.812
|
0,41
|
2019
|
63.831.323
|
0,17
|
23.787.786
|
-9,63
|
87.619.109
|
-2,69
|
2020
|
67.007.347
|
4,98
|
28.955.732
|
21,73
|
95.963.079
|
9,52
|
2021
|
73.326.057
|
9,43
|
30.286.117
|
4,59
|
103.612.174
|
7,97
|
2022
|
78.892.933
|
7,59
|
23.671.848
|
-21,84
|
102.564.781
|
-1,01
|
2023 Ansatz
|
75.088.403
|
-4,82
|
42.241.280
|
78,45
|
117.329.683
|
14,40
|
2024 Entwurf
|
79.952.948
|
6,48
|
21.925.860
|
-48,09
|
101.878.808
|
-13,17
|
- Zuführung zum Vermögenshaushalt (HH-St. 91000.86000) / Ordentliche Tilgung
Nach der derzeitigen Entwicklung kann im Jahr 2023 die ordentliche Tilgung im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden.
Jahr
|
Zuführung zum Vermögens-HH EUR
|
v.H. des Verwaltungs-HH
|
Ordentliche Tilgung EUR
|
Differenz
EUR
|
2013
|
6.094.842
|
11,69
|
1.935.623
|
4.159.219
|
2014
|
4.226.716
|
7,73
|
2.096.768
|
2.129.948
|
2015
|
9.838.528
|
16,58
|
2.167.161
|
7.671.367
|
2016
|
1.829.239
|
3,36
|
2.234.850
|
-405.611
|
2017
|
6.486.347
|
10,50
|
2.327.625
|
4.158.722
|
2018
|
6.890.143
|
10,81
|
2.575.312
|
4.314.831
|
2019
|
3.215.978
|
5,04
|
2.544.289
|
671.689
|
2020
|
5.424.902
|
8,10
|
2.550.901
|
2.874.001
|
2021
|
9.351.096
|
12,75
|
2.616.794
|
6.734.302
|
2022
|
9.438.264
|
11,96
|
3.391.415
|
6.046.849
|
2023 Ansatz
|
2.454.520
|
3,27
|
3.995.600
|
-1.541.080
|
2024 Entwurf
|
184.960
|
0,23
|
4.125.000
|
-3.940.040
|
2025 FiPl
|
633.000
|
0,76
|
4.166.000
|
-3.533.000
|
2026 FiPl
|
4.257.000
|
4,75
|
4.257.000
|
0
|
2027 FiPl
|
4.390.000
|
4,69
|
4.390.000
|
0
|
In den letzten 10 Jahren konnte die ordentliche Tilgung nur im Jahr 2016 nicht vollständig im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden; ansonsten wurde sie teils deutlich überschritten. Insgesamt konnten in diesem Zeitraum rd. 62,80 Mio. EUR dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, dies entspricht rd. 9,98% des Volumens des Verwaltungshaushalts. Die Zuführung lag in diesen 10 Jahren um rd. 38,36 Mio. EUR über der ordentlichen Tilgung. 2023 und 2025 liegt die Zuführung unter der ordentlichen Tilgung. Dies beruht auf der positiven (Gewerbe-)Steuerentwicklung in den Jahren 2021 bis 2023 sowie den damit verbundenen Wirkungen im Finanzausgleich der Jahre 2023 bis 2025. Durch den zeitlichen Nachlauf der Bemessungsgrundlagen im Finanzausgleich wirken die höheren Steuereinnahmen erst zwei Jahre zeitversetzt (negativ) auf die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage. Gleichzeitig wurde das Gewerbesteueraufkommen in den Jahren 2023ff wieder auf niedrigerem Niveau angesetzt. Die für die Jahre 2021 bis 2023 durch die höheren Steuereinnahmen erwartete Verbesserung wird in den Jahren 2023 bis 2025 als Rücklagenentnahme (2023: 2,78 Mio. EUR, 2024: 4,60 Mio. EUR, 2025: 3,60 Mio. EUR) eingeplant. Sie dient der Mitfinanzierung der ordentlichen Tilgung. In den Jahren 2026 und 2027 besteht weiterhin ein massiver Konsolidierungsbedarf, da ansonsten die Zuführungssituation verschlechtert würde. Im Finanzplan ist dies rechnerisch bei der Grundsteuer B dargestellt (s. Nr. 9 „Finanzplan“). Alternativ wäre eine Finanzierung durch entsprechende Entnahme aus dem Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung möglich.
- Entwurf des Verwaltungshaushalts
Vergleich Verwaltungshaushalt 2024 zu 2023
Einnahmen
|
2023
(Ansatz)
|
2024 (Entwurf)
|
Differenz
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
%
|
Grundsteuer A und B
|
5.296.000
|
5.781.000
|
485.000
|
9,16
|
Gewerbesteuer
|
16.900.000
|
19.600.000
|
2.700.000
|
15,98
|
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
|
18.850.000
|
19.150.000
|
300.000
|
1,59
|
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
|
3.000.000
|
3.120.000
|
120.000
|
4,00
|
Zweitwohnungssteuer/Hundesteuer
|
1.060.000
|
1.005.000
|
-55.000
|
-5,19
|
Schlüsselzuweisungen
|
2.905.000
|
1.589.000
|
-1.316.000
|
-45,30
|
Sonstige allgemeine Zuweisungen
|
4.988.000
|
5.700.000
|
712.000
|
14,27
|
Gebühren und zweckgebundene Abgaben
|
7.185.042
|
7.711.892
|
526.850
|
7,33
|
Mieten und Pachten
|
2.594.748
|
3.737.248
|
1.142.500
|
44,03
|
Erstattungen
|
1.471.582
|
1.863.687
|
392.105
|
26,65
|
Zuschüsse
|
6.429.166
|
7.141.748
|
712.582
|
11,08
|
Konzessionsabgaben
|
1.264.000
|
1.264.000
|
0
|
0,00
|
Sonstige
|
3.144.865
|
2.289.373
|
-855.492
|
-27,20
|
Gesamt (Gruppierung 0 - 2)
|
75.088.403
|
79.952.948
|
4.864.545
|
6,48
|
Die Ansätze bei den Steuern wurden unter Berücksichtigung der Steuerschätzung vom Oktober 2023 gebildet. Bei der Grundsteuer B musste eine Hebesatzerhöhung von 38 %-Punkten (450.000 EUR) eingeplant werden, um die in der Finanzplanung des Landkreises enthaltene Erhöhung der Kreisumlage zu kompensieren (s. unten „Kreisumlage“).
Der Ansatz der Gewerbesteuer orientiert sich an der bisherigen Entwicklung im Jahr 2023 und liegt damit deutlich höher als der Ansatz für 2023. Das derzeitige vorläufige Ergebnis 2023 beläuft sich auf 20,7 Mio. Euro und liegt rd. 1 Mio. Euro unter dem Ergebnis 2022. Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage deutet auf eine angehende Rezession hin, sodass die konjunkturellen Aussichten für 2024 schwer einzuschätzen sind. Hinzu kommt, dass für die Kommunen derzeit die Folgen des „Wachstumschancengesetztes“ der Bundesregierung sowie die Folgen der Nichtigerklärung des Zweiten Bundeshaushaltsnachtragsgesetzes durch Bundesverfassungsgericht für den städtischen Haushalt nicht absehbar sind. Der Bayerische Städtetag geht derzeit bis 2027 mit Einnahmeausfällen bei den Kommunen von insgesamt 8,454 Mrd. Euro aus. Insoweit wurde im Sinne des Vorsichtsprinzips für 2024 gegenüber dem vorläufigen Ergebnis 2023 mit einem Rückgang um 5 % kalkuliert.
Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer schrumpft aufgrund der Neufestsetzung der Schlüsselzahlen der Anteil der Stadt Lindau (B) am Aufkommen der Einkommensteuer. Ebenso schlägt hier das „Inflationsausgleichsgesetz“ durch, das für die Gemeinden bis 2027 Einnahmeausfälle von 20,020 Mrd. Euro bedeutet. Gegenüber dem Finanzplan vom letzten Jahr bedeutet dies eine Verschlechterung um 1,265 Mio. Euro.
Die Schlüsselzuweisungen sind aufgrund der überdurchschnittlichen Steuereinnahmen im Jahr 2022 mit einem Minus von 45,3% stark rückläufig.
Die Steigerung bei den sonstigen allgemeinen Zuweisungen beruht insbesondere auf dem Einkommensteuerersatz (300.000 Euro) sowie der Spielbankabgabe (400.000 Euro).
Bei den Mieten und Pachten macht sich die Eingliederung der Regiebetriebe Grundstücks-management sowie Gebäude- und Energiemanagement positiv bemerkbar.
Die Steigerung bei den Zuschüssen beruht insbesondere auf Zuschüssen für die Kinderbetreuung, denen jedoch auch (deutlich) höhere Ausgaben gegenüber stehen.
Ausgaben
|
2023 (Ansatz)
|
2024 (Entwurf)
|
Differenz
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
%
|
Personalausgaben
|
18.011.290
|
19.853.547
|
1.842.257
|
10,23
|
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
|
24.714.294
|
26.701.090
|
1.986.796
|
8,04
|
Zuweisungen und Zuschüsse
|
11.163.996
|
12.394.696
|
1.230.700
|
11,02
|
Zinsausgaben
|
1.424.083
|
1.639.755
|
215.672
|
15,14
|
Gewerbesteuerumlage
|
1.443.000
|
1.673.500
|
230.500
|
15,97
|
Kreisumlage
|
15.797.000
|
17.309.000
|
1.512.000
|
9,57
|
Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
2.529.520
|
381.160
|
-2.148.360
|
-84,93
|
Sonstige
|
5.220
|
200
|
-5.020
|
-96,17
|
Gesamt (Gruppierung 4 - 8)
|
75.088.403
|
79.952.948
|
4.864.545
|
6,48
|
Nach Abschluss der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wurden die Entgelte über alle Entgeltgruppen und Stufen hinweg um 200 Euro und zusätzlich linear um 5,5% erhöht. Die Besoldungsstelle geht von einer durchschnittlichen Erhöhung von 12,5% aus. Berücksichtigt man die 2023 eingeplante lineare Erhöhung von 3,5% verbleibt für das Jahr 2024 eine Steigerung der Personalausgaben von etwa 9%. Im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027 wurde mit einer linearen Steigerung von jeweils 4% kalkuliert. Berücksichtigt wurden zudem die im Hauptausschuss behandelten zusätzlichen Stellen mit rd. 325.000 Euro im Ansatz 2024, die 1,23% der Personalkostensteigerungen ausmachen.
Die Steigerung beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand resultiert hauptsächlich aus der Eingliederung der Regiebetriebe Grundstücksmanagement sowie Gebäude- und Energiemanagement, höheren Kosten für Leistungen der GTL, Mietzahlungen im Bereich der Kitas sowie höheren Energiekosten (ab 2025 erfolgt im Finanzplan eine weitere Erhöhung der Energiekosten um 750.000 Euro). Inwiefern bei den Energiekosten ab 2026 wieder eine Entlastung erreicht werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung der Strompreise ab.
Die Steigerung bei Zuweisungen und Zuschüsse sind insbesondere auf die Zuschüsse an Kindergärten zurückzuführen.
Durch die höheren Steuereinnahmen der Stadt Lindau im Jahr 2022 ergeben sich für den Landkreis Mehreinnahmen bei der Kreisumlage in Höhe von rd. 1,1 Mio. Euro. Zusätzlich musste die Stadt Lindau (B) aufgrund der Finanzplanung des Landkreises für den vorliegenden Haushalt eine erneute Steigerung der Kreisumlage um 1 %-Punkt (auf dann 42,5%) zu Grunde legen. Damit erhöht sich die Abführung an den Landkreis in 2024 um weitere 407.000 Euro auf insgesamt 17,3 Mio. Euro. Die Stadt Lindau (B) ist nicht mehr in der Lage weitere Umlagesatzerhöhungen bei der Kreisumlage zu finanzieren. Die sich aus dem zusätzlichen %-Punkt ergebende Mehrbelastung in Höhe von 407.000 Euro muss daher über eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 38 %-Punkte weitergegeben werden. Alternativ könnte auch eine Finanzierung durch entsprechende Entnahme aus dem Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung erfolgen. Sollten durch die diesjährige Haushaltsplanung des Landkreises noch weitere Erhöhungen der Kreisumlage hinzukommen, müssten diese ebenfalls über die Grund- und / oder Gewerbesteuer an Bürger bzw. Betriebe weitergegeben werden. Derzeit wird im Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 ein Umlagesatz von 42,5 % zu Grunde gelegt.
Die Eingliederung der Schulden der Regiebetriebe Grundstücksmanagement sowie Gebäude- und Energiemanagement führt in Kombination mit den geplanten Kreditaufnahmen (s. unten) zu einem Anstieg der Zinsausgaben im Kernhaushalt. Für die Neuaufnahme von Investitionskrediten wurde ein Zinssatz von 4 % angenommen.
- Entwurf Vermögenshaushalt
Die für den Haushalt 2024 auf Basis der aktuellen Beschlusslage des Stadtrats angemeldeten Investitionen wurden von der Verwaltung nach den in der Sitzungsvorlage zu TOP 4 der Sitzung des Finanzausschusses vom 18.10.2022 dargestellten Kriterien priorisiert. Die Ergebnisse der Priorisierung sind in der Anlage „Aufstellung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes (Priorisierung)“ dargestellt. In den Haushalt 2024 konnten ausschließlich Projekte der Kategorien 1a (Begonnene Projekte) und 1b (Unaufschiebbare Pflichtaufgaben) übernommen werden (s. Spalte 3 der angefügten Aufstellung). Bei der Bildung der Ansätze wurden noch vorhandene Mittel berücksichtigt, die ggf. auf 2024 übertragen werden.
Für die Mittelschule sind, wie durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 angestrebt, rund 4 Mio. Euro für Planungskosten bis zur Baugenehmigungsreife eingeplant. Die Finanzierung des Neubaus selbst kann in der Finanzplanung derzeit noch nicht dargestellt werden. Dafür sind weitere Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich.
Neben der Mittelschule sind im Haushalt 2024 insbesondere die nachstehenden größeren Investitionsprojekte (Ausgabeansätze >0,5 Mio. EUR) enthalten:
HH-St.
|
Bezeichnung
|
Ansatz in Mio. Euro
|
21300.94010
|
Neubau Mittelschule (bis Baugenehmigung)
|
3,99
|
32100.94030
|
Stadtmuseum Cavazzen
|
3,20
|
46410.94100
|
Kita Zech
|
2,60
|
63000.96200
|
Brückensanierungen/-erneuerungen
|
0,50
|
63000.96290
|
Bodenseeradweg
|
1,95
|
63000.96460
|
Neuerschließung Giebelbachgebiet
|
0,50
|
83000.93600
|
Erwerb von Anteilsrechten Stadtwerke
|
0,78
|
|
Summe
|
13,52
|
Bei nahezu allen Projekten führen die deutlichen Preissteigerungen im Bausektor zu erheblichen Mehrbelastungen gegenüber der ursprünglichen Kalkulation und lassen damit kaum noch Spielraum für neue Projekte.
Der von der Stadt im Ergebnis zu übernehmende Verlust für den Stadtverkehr ist über den Erwerb von Anteilsrechten an den Stadtwerken dargestellt. Nach Mitteilung der Stadtwerke ist im Jahr 2024 von einem Betrag in Höhe von 784.000 Euro auszugehen. Der Betrag steigt in den Jahren des Finanzplanungszeitraums auf voraussichtlich 1.48 Mio. Euro an. Der Erwerb der Anteilsrechte wird zurzeit über Einnahmen des Vermögenshaushaltes finanziert, da sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt auf Niveau der Mindestzuführung bewegt.
Die Zuwendungen wurden u. a. auf Basis des erwarteten Maßnahmenfortschritts und der damit einhergehenden Mittelabruftermine veranschlagt.
Mögliche Verkaufserlöse wurden für 2024 mit 800.000 EUR veranschlagt. Die Entwicklung in diesem Jahr hat wiederholt gezeigt, dass zu optimistisch geplante Verkaufserlöse – sowohl zeitlich als auch in der Höhe – den Ausgleich des Haushalts nachträglich gefährden kann. Sowohl der Verkauf von Limare und Stadtgärtnerei konnte nicht wie zunächst vorgesehen im Jahr 2022 umgesetzt werden. Auch 2023 kam es zu erheblichen Verzögerungen und noch sind die Verkaufserlöse nicht eingegangen, wenngleich zumindest teilweise noch mit einer Realisierung bis Ende des Jahres gerechnet werden kann. Im Finanzplanungszeitraum wurden die Verkaufserlöse aufgenommen, die entsprechend der im Bauausschuss vorgestellten zeitlichen Planung von Bauamt und Kämmerei fachlich als realistisch bewertet werden (s. Nr. 9 „Finanzplan“).
Um die geplanten Investitionen zu finanzieren, müssen im Jahr 2024 Investitionskredite in Höhe von 3.875.000 EUR aufgenommen werden (s. Nr. 6 Schuldenstand und Schuldendienst). Gegenüber dem Finanzplan des Haushaltes 2023 mit einer angenommenen Kreditaufnahme von damals noch 8.028.000 EUR bedeutet dies 2024 eine erhebliche Verbesserung von mehr als -50%. In den Jahren des Finanzplanungszeitraums sind weitere Kreditaufnahmen erforderlich.
- Schuldenstand und Schuldendienst
Investitionskredite
Jahr
|
Stand 01.01.
|
Zugänge
|
Abgänge
|
Nettokredit- aufnahme
|
Stand 31.12.
|
|
EUR
|
2013
|
33.712.818
|
1.425.297
|
1.976.679
|
-551.382
|
33.161.436
|
2014
|
33.161.436
|
1.300.000
|
2.947.495
|
-1.647.495
|
31.513.941
|
2015
|
31.513.941
|
2.700.000
|
2.717.510
|
-17.510
|
31.496.431
|
2016
|
31.496.431
|
2.200.000
|
2.234.850
|
-34.850
|
31.461.581
|
2017
|
31.461.581
|
5.400.000
|
2.348.577
|
3.051.423
|
34.513.004
|
2018
|
34.513.004
|
4.490.000
|
6.799.837
|
-2.309.837
|
32.203.167
|
2019
|
32.203.167
|
3.000.000
|
3.495.983
|
-495.983
|
31.707.184
|
2020
|
31.707.184
|
6.650.000
|
3.226.032
|
3.423.968
|
35.131.152
|
2021
|
35.131.152
|
7.150.000
|
3.565.532
|
3.584.468
|
38.715.620
|
2022
|
38.715.620
|
33.669.369
|
4.685.602
|
28.983.767
|
67.699.387
|
Voraussichtliche Entwicklung:
|
2023
|
67.699.387
|
15.325.000
|
12.415.600
|
2.909.400
|
70.608.787
|
2024
|
70.608.787
|
6.985.000
|
4.125.000
|
2.860.000
|
73.468.787
|
2025
|
73.468.787
|
6.077.000
|
4.166.000
|
1.911.000
|
75.379.787
|
2026
|
75.379.787
|
3.449.000
|
4.257.000
|
-808.000
|
74.571.787
|
2027
|
74.571.787
|
0
|
4.390.000
|
-4.390.000
|
70.181.787
|
Der Schuldenstand hat sich in den Jahren 2013 bis 2022 um 34,0 Mio. Euro erhöht. Darin enthalten sind die zum 01.01.2022 auf den Kernhaushalt übertragenen Darlehen des Bäderbetriebs (rd. 17,37 Mio. EUR).
Zum 01.01.2024 steigt der Schuldenstand im Kernhaushalt durch die Übertragung der Darlehen der Regiebetriebe Grundstücksmanagement sowie Gebäude- und Energiemanagement um rd. 3,11 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung dieses Effektes bleibt der Schuldenstand 2024 jedoch erstmals stabil, da die vorgesehene Kreditaufnahme in etwa der Tilgung ohne Regiebetriebe entspricht.
Kreditaufnahmen sind im Haushalt 2024 in Höhe von 3,875 Mio. EUR vorgesehen. Die ordentlichen Tilgungen betragen 4,125 Mio. EUR. Außerdem stehen im Haushaltsjahr 2024 Umschuldungen in Höhe von 0,634 Mio. EUR an. In den Jahren des Finanzplanungszeitraums sind Kreditaufnahmen in Höhe von 6,077 Mio. EUR, 3,499 Mio. EUR bzw. 0 Mio. EUR vorgesehen. Darüber hinaus stehen auch 2025 und 2026 jeweils Umschuldungen an. Der Schuldenstand des Kernhaushaltes kann daher stabil gehalten werden.
Schuldendienst
Jahr
|
Zinslast
|
Ordentliche Tilgung
|
Schuldendienst
|
|
EUR
|
2013
|
1.421.078
|
1.935.623
|
3.356.701
|
2014
|
1.310.474
|
2.096.768
|
3.407.242
|
2015
|
1.135.259
|
2.167.161
|
3.302.420
|
2016
|
1.080.642
|
2.234.850
|
3.315.492
|
2017
|
1.007.785
|
2.327.625
|
3.335.410
|
2018
|
942.178
|
2.575.312
|
3.517.490
|
2019
|
775.049
|
2.544.289
|
3.319.338
|
2020
|
684.566
|
2.550.901
|
3.235.467
|
2021
|
607.885
|
2.616.794
|
3.224.679
|
2022
|
746.348
|
3.391.415
|
4.137.763
|
2023 Ansatz
|
1.424.083
|
3.995.600
|
5.419.683
|
2024 Entwurf
|
1.639.755
|
4.125.000
|
5.764.755
|
2025 FiPl
|
1.841.000
|
4.166.000
|
6.007.000
|
2026 FiPl
|
2.186.000
|
4.257.000
|
6.443.000
|
2027 FiPl
|
2.294.000
|
4.390.000
|
6.684.000
|
Bis 2021 stand einer ansteigenden ordentlichen Tilgung eine rückläufige Zinslast gegenüber, die aus dem niedrigen Zinsniveau in diesem Zeitraum resultiert. Der Schuldendienst lag nach dem Rechnungsergebnis im Jahr 2021 um rd. 132 TEUR niedriger als im Jahr 2013. Ab dem Jahr 2022 erfolgt ein deutlicher Anstieg der ordentlichen Tilgung, der nicht durch eine weiter sinkende Zinslast ausgeglichen werden kann. Vielmehr steigt auch die Zinslast aufgrund des inzwischen deutlich gestiegenen Zinsniveaus ab 2022 an. Der Anstieg 2022 ist auch durch die Übertragung der Investitionskredite des Bäderbetriebs zu begründen.
- Allgemeine Rücklage
Jahr
|
Stand 01.01.
|
Zuführung
|
Entnahme
|
Stand 31.12.
|
|
EUR
|
2013
|
12.652.088
|
537
|
937.125
|
11.715.500
|
2014
|
11.715.500
|
24
|
856.368
|
10.859.156
|
2015
|
10.859.156
|
2.052.383
|
909
|
12.910.630
|
2016
|
12.910.630
|
0
|
1.558.835
|
11.351.795
|
2017
|
11.351.795
|
0
|
593.901
|
10.757.894
|
2018
|
10.757.894
|
74.647
|
281
|
10.832.260
|
2019
|
10.832.260
|
0
|
1.439.557
|
9.392.703
|
2020
|
9.392.703
|
0
|
2.028.720
|
7.363.983
|
2021
|
7.363.983
|
2.656.108
|
511
|
10.019.580
|
2022
|
10.019.580
|
4.915.613
|
0
|
14.935.193
|
Voraussichtliche Entwicklung:
|
2023
|
14.935.193
|
3.165.000
|
0
|
18.100.193
|
2024
|
18.100.193
|
0
|
8.300.000
|
9.800.193
|
2025
|
9.800.193
|
0
|
3.600.000
|
6.200.193
|
2026
|
6.200.193
|
0
|
0
|
6.200.193
|
2027
|
6.200.193
|
0
|
0
|
6.200.193
|
Unter Berücksichtigung der gebundenen Rücklagenmittel (einschließlich Mittel zum Ausgleich des „FAG-Effekts“) sowie der Mindestrücklage verbleiben derzeit keine verfügbaren Rücklagenmittel.
Die den verwaltungsinternen Vorberatungen zum Haushalt 2024 wurden zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes die Budgetübertrage um 400.000 EUR gekürzt. Ebenso konnte aus den Haushaltsausgaberesten ein Betrag von 300.000 EUR zusätzlich eingespart werden. Der Gesamtbetrag von 700.000 EUR kann daher zusätzlich aus der Rücklage entnommen werden und senkt den Kreditbedarf.
- Verpflichtungsermächtigungen
Im Haushalt 2024 sind Verpflichtungsermächtigungen für folgende Maßnahmen vorgesehen:
Maßnahme
|
EUR
|
Fahrzeuge Feuerwehr
|
470.000
|
Museale Strukturen (Cavazzen)
|
1.960.000
|
Zuschüsse an Kitas
|
6.500.000
|
Kita Zech
|
500.000
|
Straßenbau/Instandsetzungen
|
400.000
|
Neugestaltung Köchlinstraße
|
1.100.000
|
Brückensanierungen/ -erneuerungen
|
500.000
|
Straßenbau allgemein
|
300.000
|
Geh-/Radwege
|
150.000
|
Maßnahmen Nahmobilitätskonzept
|
350.000
|
Hochwasserfreilegung Ach
|
1.750.000
|
Summe
|
13.980.000
|
Die Beträge wurden im Finanzplan entsprechend dem erwarteten Maßnahmenfortschritt in Form von Ausgabeansätzen auf die Jahre 2025 bis 2027 verteilt.
- Finanzplan
Der Finanzplan 2023 bis 2027 ist dem Haushalt 2024 beizufügen. Des Weiteren ist der Sitzungsvorlage ein um Detaillierungen erweiterter Finanzplan beigefügt. Der Finanzplan gibt einen Überblick über die mittelfristige Entwicklung und zeigt auf, dass die Stadt die beschlossenen Investitionsprojekte sowie den weiteren Erwerb von Anteilsrechten an den Stadtwerken nur durch Kreditaufnahmen und Grundstücksverkaufserlöse finanzieren kann. Finanzielle Spielräume, z.B. für den Neubau der Mittelschule, sind derzeit noch nicht erkennbar und müssen noch geschaffen werden. In der Kernphase des Konsolidierungsprozess ab Januar 2024 muss hierzu von Verwaltung und Stadtrat ein substanzieller Beitrag erarbeitet werden.
Die Grundstücksverkaufserlöse in den Jahren der Finanzplanung wurden entsprechend des aktuellen Zeitplans des Bauamtes eingeplant. Auch hier wurden, wie bereits im Haushalt 2024, sowohl zeitlich als auch in der Höhe der Verkaufserlöse realistische Annahmen zu Grunde gelegt. Es zeigt sich jedoch, dass die Verkaufserlöse nicht ausreichen werden, den Investitionsbedarf zu decken und teilweise dennoch Kreditaufnahmen erforderlich sind. Der Zeitplan mit den möglichen Verkaufserlösen wird durch das Bauamt laufend aktualisiert und angepasst, um weiterhin ein realistisches Bild zu erhalten.
In den Jahren 2024 und 2025 wird nach derzeitiger Planung die ordentliche Tilgung (Mindestzuführung) nicht aus dem Verwaltungshaushalt gedeckt. Zur Deckung stehen Rücklagenmittel aus dem verbesserten Ergebnis 2022 bzw. 2023 in Höhe von 4,60 Mio. EUR bzw. 3,60 Mio. EUR zur Verfügung („FAG-Effekt“).
2026 und 2027 ist eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Tilgung eingeplant.
In den Jahren 2026 und 2027 besteht noch massiver Konsolidierungsbedarf im Verwaltungshaushalt, da ansonsten die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt nicht erreicht würde. Die „Deckungslücken“ in Höhe von 1,736 Mio. EUR im Jahr 2026 und 3,528 Mio. EUR im Jahr 2027 wurden rechnerisch über eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B geschlossen. Die Beträge wären im Rahmen der anstehenden Konsolidierung frei zu machen, um eine Hebesatzerhöhung in diesem Umfang „abzuwenden“. Nach aktuellem Stand wird die Konsolidierung eigentlich bereits allein für die Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit – ohne Schulprojekte – benötigt. Erst eine hierüber hinausgehende Konsolidierung könnte zusätzliche Investitionen in Schulen oder eine Verringerung der Kreditaufnahmen ermöglichen.
Grundsteuer B im Finanzplan
|
2024
|
2025
|
2026
|
2027
|
|
Entwurf
|
FiPl
|
FiPl
|
FiPl
|
|
in TEUR
|
Ansatz
|
5.716
|
5.780
|
7.591
|
9.459
|
davon:
|
|
|
|
|
Aufkommen bei Hebesatz 475 %
|
5.716
|
5.780
|
5.855
|
5.931
|
Hebesatzerhöhung zum Ausgleich der „Deckungslücke“ in TEUR
|
|
|
1.736
|
3.528
|
Hebesatzerhöhung zum Ausgleich der „Deckungslücke in %-Punkten (Veränderung ggü. Hebesatz 2024 (475 %))
|
|
|
+141
|
+283
|
- Zuschussanträge
Die bisher der Stadtkämmerei vorliegenden Zuschussanträge sind als Anlage beigefügt. Zusätzliche Mittel können nur in den Haushalt aufgenommen werden, wenn an anderer Stelle entsprechende Einsparungen beschlossen werden.
- Anmerkung
Die beigefügten Unterlagen können sich aufgrund geänderter Sachverhalte bis zum Beginn der Haushaltsberatungen noch ändern.
Anlagen: