Änderung öDA – Deutschlandticket


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates, 15.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 15.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 01. Mai 2023 wurde ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement eingeführt. Das bundesweit gültige Deutschlandticket ermöglicht den Fahrgästen mit einem einfachen und günstigen Angebot die Nutzung des ÖPNV und stellt einen Baustein für einen attraktiven ÖPNV dar. 
Ergänzend dazu hat der Bayerische Ministerrat im Frühjahr 2023 beschlossen, im Zuge der Einführung des Deutschlandtickets auch ein sog. „Ermäßigtes Deutschlandticket“ ab dem 01. September 2023 für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende im Freistaat Bayern zum Einführungspreis von EUR 29 pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement einzuführen.
Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, die im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket in den Jahren 2023 und 2024 entstehende Kostenunterdeckung paritätisch bis zu einer Gesamthöhe von EUR 3 Mrd. p.a. auszugleichen. Auf dieser Grundlage wurden die „Muster-Richtlinien zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 aus Bundes- und Landesmitteln (Muster-RiLi)"“ vom 16. November 2023 vom Koordinierungsrat Deutschlandticket erstellt
Die "Muster-RiLi“ wurde vom Freistaat Bayern mit den „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 im Freistaat Bayern (Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024)“ vom 22. Januar 2024 umgesetzt. 
Den Aufgabenträgern in Bayern obliegt es, auf dieser Basis den Ausgleich der Auswirkungen des Deutschlandtickets im Verhältnis zu den in ihrem Zuständigkeitsgebiet tätigen Verkehrsunternehmen des allgemeinen ÖPNV nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge oder allgemeiner Vorschriften zu regeln.
Mit Beschluss vom 22. Januar 2024 hat die Verkehrsministerkonferenz festgestellt, dass unter der Annahme, der in der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit Herrn Bundeskanzler vom 6. November 2023 beschlossenen Übertragung der Finanzierungsmittel aus dem Kalenderjahr 2023 die von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Mittel auch ohne eine Anhebung des Deutschlandticketpreises im Kalenderjahr 2024 ausreichen werden. Allerdings gibt es weder vom Bund noch von den Ländern eine Zusage, dass Einnahmeverluste im Jahr 2024 vollständig ausgeglichen werden und zudem fehlt es bisher an dem Entwurf eines geänderten Regionalisierungsgesetzes, der die eigentlich angekündigten Übertragung der nicht verbrauchten Mittel aus 2023 in 2024 tatsächlich in die Wege leitet. Ob diese Übertragung der nicht verbrauchten Mittel - die zwar am 6. November beschlossen wurde, allerdings vor der Entscheidung des BVerfG vom 15. November 2023 in Sachen „Nachtragshaushalt“ lag – tatsächlich noch erfolgen wird, kann aktuell nicht belastbar eingeschätzt werden. Mithin besteht ein Risiko, dass die von Bund und Ländern für 2024 zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen werden, um die letztlich durch das Deutschlandticket entstehenden Mindereinnahmen für 2024 auszugleichen, so dass das Delta bezogen auf den Stadtverkehr Lindau u.U. aus dem städtischen Haushalt finanziert werden muss. 

Fachliche Bewertung

1.         Nach den Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024 kann die Stadt Lindau als ÖPNV-Aufgabenträger die Billigkeitsleistungen an die in ihrem Zuständigkeitsgebiet tätige und auch das wirtschaftliche Risiko tragende Verkehrsunternehmen - die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH - entsprechend den Vorgaben der VO 1370/2007 entweder über allgemeine Vorschriften oder öffentliche Dienstleistungsaufträge oder über andere beihilferechtlich zulässige Instrumente diskriminierungsfrei weiterleiten (vgl. Ziff. 3 der Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024). 
Die Stadt Lindau hatte die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH bereits im Jahr 2023 auf Basis des bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit der Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung betraut, um die Anwendung des Deutschlandtickets zu ermöglichen und um eine beihilferechtskonforme Weiterleitung der Bundes- und Landesmittel gewährleisten zu können. Mit dem Erlass der neuen Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024, ist eine Fortschreibung des öDA nach der dort enthaltenen Fortschreibungsregelung des § 3 Abs. 1 lit. b um die befristete Anwendung des Deutschlandtickets und des „Ermäßigtes Deutschlandtickets“ bis zum 31. Dezember 2024 unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024 erforderlich. 
2        Wie in der Vergangenheit auch, kann gemäß § 5 Abs. 1 öDA die Ausgleichsgewährung u.a. auch durch „Zuschüsse“ der Stadt erfolgen. Entsprechend der aus steuerlichen Gründen bewusst gewählte Rechtsform des bestehenden öDA (Ratsbeschlusses mit gesellschaftsrechtlicher Umsetzung) wird die Stadt Lindau (Bodensee) die auf Basis der Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024 zur Verfügung gestellten Mittel in ihrer Eigenschaft als mittelbare Gesellschafterin der Stadtverkehr Lindau (B) GmbH handelsrechtlich erfolgswirksam als Betriebskostenzuschuss bzw. sonstiger betrieblicher Ertrag und steuerlich als verdeckte Einlage zuführen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Fortschreibung des öDA dient der ordnungsgemäßen Weiterleitung der Billigkeitsleistungen, die der Stadt Lindau (Bodensee) durch den Freistaat Bayern nach den Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024 gewährt werden. 
Zwar hat die Verkehrsministerkonferenz mit Beschluss vom 22. Januar 2024 festgestellt, dass unter der Annahme, der in der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit Herrn Bundeskanzler vom 6. November 2023 beschlossenen Übertragung der Finanzierungsmittel aus dem Kalenderjahr 2023 die von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Mittel auch ohne eine Anhebung des Deutschlandticketpreises im Kalenderjahr 2024 ausreichen werden. Allerdings gibt es weder vom Bund noch von den Ländern eine Zusage, dass Einnahmeverluste im Jahr 2024 vollständig ausgeglichen werden. Mithin besteht das Risiko einer möglichen Finanzierungslücke im Jahr 2024, sodass für das Jahr 2024 nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass gegebenenfalls weiteren Haushaltsmittel für die Umsetzung des Deutschlandtickets von Seiten der Stadt Lindau (Bodensee) erforderlich sein werden. Hinzu tritt das Risiko, dass bisher auch noch keine Grundlage für die eigentlich in 2023 beschlossenen Übertragung der nicht verbrauchten Mittel zum Ausgleich des Mindereinnahmen betreffend das Deutschlandticket aus 2023 auf das Kalenderjahr 2024 von Seiten des Bundes geschaffen wurde.

Beschluss

  1. Die Stadt Lindau (Bodensee) schreibt den der Stadtverkehr Lindau (B) GmbH zur Sicherstellung des Stadtverkehrs Lindau erteilten öffentlichen Dienstleistungsauftrag auf Basis von § 3 Abs. 1 lit. b. dergestalt fort, als dass die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets i.S.d. § 9 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz sowie des sog. „Ermäßigten Deutschlandtickets“ des Freistaats Bayern für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende zu den jeweils geltenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes (bodo) bis zum 31.12.2024 befristet wird.

  1. Die Stadt Lindau (Bodensee) wird die ihr durch den Freistaat nach Maßgabe der Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024 zugewiesenen Bundes- und Landesmittel zum Ausgleich für aus der Anwendung des Deutschlandtickets resultierenden Mindereinnahmen in ihrer Eigenschaft als mittelbare Gesellschafterin der Stadtverkehr Lindau (B) GmbH auf Basis des bestehenden öDA als handelsrechtlich ergebniswirksamen Betriebskostenzuschuss und steuerlich als verdeckte Einlage weiterleiten und in diesem Zusammenhang auch dafür Sorge zu tragen, dass die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH, die jeweils geltenden Vorgaben aus der Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024 (u.a. Teilnahme an der zukünftig bundesweiten Einnahmenaufteilung, Nutzung der Kontrollinfrastruktur, Meldepflichten) beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2024 15:40 Uhr