Erschließung Gleisdreieck - Planungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates, 15.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 15.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung vom 28.09.2022 die Erschließung des Gleisdreiecks mittels einer Straßenüberführung von der Holdereggenstraße in Richtung Bahnübergang Hasenweidweg West inkl. einer Personenüberführung in Richtung Giebelbachgebiet im Grundsatz beschlossen.

Die DB InfraGO AG hat daraufhin in Zusammenarbeit mit der Stadt Lindau die Planungsausschreibung vorbereitet und veröffentlicht. Im Sommer 2023 konnte das Planungsbüro vertraglich gebunden werden und in die Planungsaufgabe einsteigen. Wichtig hierbei waren vor allem die Gestaltung des Bauwerks und der möglichst geringe Eingriff in den denkmalgeschützten Holdereggenpark sowie in Privatgrund unter Einhaltung der einschlägigen Richtlinien der DB InfraGo AG insbesondere an einzuhaltende Mindestabstände zu und über den Gleisen sowie zu weiteren Ausrüstungsgegenständen. Dazu wurde eigens das Parkpflegewerk für den Holdereggenpark erarbeitet.

Fachliche Bewertung

Die Straßentrassierung wurde auf Grundlage des Konzeptes der Stadt Lindau von 09/2022 optimiert. Hierbei wurde u.a. die Linienführung mit einem größeren durchgängigen Radius am Holdereggenpark und über die Bahngleise überprüft. Es konnten gegenüber der Trassierung mit zwei Bögen und Zwischengeraden keine Verbesserungen erzielt werden. Dem marginal geringeren Eingriff in die Böschung des Holdereggenparks stehen der Eingriff in das Privatgrundstück Holdereggenstr. 46/48, die deutlich längere Überdeckelung des Gleises und großer Platzverlust im Bereich des BÜ gegenüber. Die erforderliche Herstellung eines Oberleitungsmastes im „Zwickel“ zwischen den Bahnstrecken wird dann praktisch unmöglich, da die Mindestabstände zu den Gleisen nicht eingehalten werden können. Östlich des BÜ wird das ohnehin sehr beschränkte Platzangebot für Baustelleneinrichtung und Kranaufstellung weiter eingeschränkt. 

Südlich der Straßen- und anschließenden Fußgängerüberführung wurde die Fahrbahn zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet, so dass die Gesamtbreite der Verkehrsfläche reduziert und der Eingriff in das Privatgrundstück Hasenweidweg 18 minimiert werden konnte.

Eine Grundinanspruchnahme im Endzustand kann bei keiner der vorgelegten Varianten ausgeschlossen werden. Eine geringstmögliche Flächeninanspruchnahme Dritter wurde angestrebt. Bauzeitlich werden weitere Flächen in Anspruch genommen. Auch hierbei wird das Minimierungsgebot beachtet.

Bei der Planung der Bauwerksvarianten war neben der Trassierung der überführten Straße und dem Lichtraumprofil des unten liegenden Gleises noch ein neben dem Gleis verlaufender Betriebsweg / konzeptioneller Geh-Radweg mit einer Breite von 5,0 m zu berücksichtigen. Es wurden insgesamt 6 Varianten vorgestellt, von denen die als Halbrahmenkonstruktionen entworfenen Varianten 1 bis 3 von der DB InfraGO AG in Zusammenarbeit mit dem Stadtbauamt sowie den Garten- und Tiefbaubetrieben (GTL) im Vorfeld ausgeschlossen wurden. Bei Variante 1 (zweizelliger Halbrahmen) werden Gleis und Betriebsweg durch eine massive Wand getrennt. Insbesondere im Hinblick auf die spätere Nutzung als Geh-Radweg wurde die „Tunnelwirkung“ als kritisch bewertet. Gleisseitig wird die Signalsicht durch den am Innenbogen angeordneten Rahmenstiel unmittelbar neben dem Gleis beeinträchtigt. Aus den gleichen Gründen wurde auch Variante 3 (Überwerfungsbauwerk) verworfen. Bei der Variante 2 (einzelliger Halbrahmen) entfällt der Vorteil der geringen Bauhöhe der zweizelligen Varianten. Das Bauwerk wirkt sehr massiv und entspricht nicht den gestalterischen Vorgaben des Landesamts für Denkmalpflege.

Bei den Varianten 4 und 5 handelt es sich um Mehrfeldbrücken mit drei bzw. fünf Feldern. Der Überbau ist jeweils als Durchlaufträger mit schlaff bewehrter Stahlbetonvollplatte konzipiert, die Konstruktionshöhe beträgt 120 cm. Die Herstellung des Überbaus erfolgt auf einem Traggerüst. Zur Einhaltung des Lichtraumprofils im Gleisbereich wird der Überbau überhöht hergestellt und nach Rückbau des Traggerüstes abgesenkt. 

Die Variante 6 ist als Stahltrogbrücke geplant. Bedingt durch das oben liegende Tragwerk beträgt die Konstruktionshöhe der Fahrbahnplatte 70 cm. Entsprechend kann die Straßengradiente für diese Variante gegenüber den Varianten 4 und 5 um 50 cm abgesenkt werden. Dies hat gegenüber den Varianten 1 bis 5 folgende Vorteile:

  • Der Parkplatz vor dem Wohngebäude Holdereggenstraße 46 bleibt erhalten.
  • Leichtere Erreichbarkeit des Steges für Radfahrer und Fußgänger
  • Geringere Stufenanzahl beim Treppenzugang Nord
  • Geringere Stufenanzahl / kürzere Rampenentwicklung in der Zuwegung Heckenweg
  • Geringere Stützwandhöhen
  • Minimaler Eingriff in den Holdereggenpark
  • Ebenerdige Erschließung des Holdereggenparks im nordwestlichen Bereich

Der Unterhaltungsaufwand des Trogbauwerkes mit anschließenden Stützwänden wird gegenüber der Mehrfeldbrücken deutlich geringer eingeschätzt. 

Am 11.04.2024 wurde im Zuge einer Öffentlichkeitsveranstaltung die Planung interessierten Bürgern vorgestellt und erläutert. Die Veranstaltung fand von 15 Uhr bis 19 Uhr in der Inselhalle Lindau statt und war sehr gut besucht. Diskutiert wurden unter anderem die Zusammenhänge der Maßnahme G im Gesamtkomplex „2 Bahnhofslösung Lindau-Reutin und Lindau Bf“. Darüber hinaus wurde die Vorgehensweise bei der Wahl der Vorzugsvariante, die Gewährleistung der Funktion der Entwässerung des neuen Bauwerks bei Starkregenereignissen, die Barrierefreiheit und die Auslegung der Personenüberführung zum Heckenweg erläutert. Der Vorhabenträger konnte aus erster Hand wichtige Hinweise und das Stimmungsbild der Besucher aufnehmen. 
Von Neugierigen bis zu direkt betroffenen Anwohnern war das gesamte Spektrum vertreten. Die DB InfraGO AG hat mit Hilfe von aufwendig erstellten Visualisierungen und Plänen das Vorhaben gegenüber den Interessierten vermittelt und stand mit Rede und Antwort parat.

Abschließende Fachliche Bewertung
Die von der DB InfraGO AG, dem Stadtbauamt und der GTL befürwortete Variante entspricht der verträglichsten Lösung für die Erschließung des Gleisdreiecks mit dem geringsten Eingriff in Landschaft und Privatgrund. Es wird daher empfohlen, diese Variante weiter auszuplanen und schnellstmöglich zur Genehmigung einzureichen. 

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
keine    
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   




Bei der vorgestellten Variante handelt es sich um die notwendige Maßnahme nach § 13 Abs. 2 EKrG, wonach die Kostenteilung zwischen Bund (3/6), Land (1/6) und DB InfraGO AG (2/6) für die kreuzungsbedingten Kosten erfolgt. Die Stadt Lindau trägt mit dieser Variante keine Projektkosten, da derzeit keine nichtkreuzungsbedingten Kosten geplant sind, die Unterhaltslast der Brückenbauwerke verbleibt jedoch bei der Stadt Lindau. 

Diskussionsverlauf

Für Stadtrat Fehrer ist es dennoch ein „heftiger Bau“ und er befürwortet weiterhin einen Aufzug.

Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, führt aus, dass Aufzüge im öffentlichen Raum teilweise eine Katastrophe sind. Menschen mit einer Gehbehinderung ist nicht zuzumuten, beim Ausfallen von Aufzügen, einen Umweg zu gehen. 

Für Stadtrat Prof. Schöffel ist die Optik nicht so gelungen und er sieht darin ein Betonmonster, wo bislang ein grüner Hang war. Noch mehr Straße in diesem Bereich kann für ihn keine Verbesserung werden. Für ihn ist die Steigung für ältere Menschen mit Geheinschränkungen nicht ohne weiteres zu bewältigen. 

Stadtrat Jöckel stimmt den Ausführungen von Stadtrat Prof. Schöffel zu. Auch er findet, dass es ästhetisch nicht ins Bild passt. Seiner Meinung nach verbaue man sich mit diesem Monster die Zukunft. Bei einem zweigleisigen Ausbau sei die Brücke zu groß.

Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, merkt an, dass man im Projektteam über die zweigleisige Kurve diskutiert habe und seitens der Bahn dies nicht angedacht ist. 

Auch Stadträtin Rundel zeigt sich von dem riesen Bauwerk nicht begeistert, stellt jedoch in Frage, was die Alternative wäre. Wichtig ist, dass die Bürger im Gleisdreieck so schnell wie möglich versorgt und angebunden sind. 

Für Stadtrat Kaiser ist es die bestmögliche Lösung. 

Stadträtin Brombeis spricht von Brutalismus aus Beton. 

Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, kann die Bedenken verstehen, erinnert aber daran, dass der Abstand zur Oberleitung eingehalten werden muss und auch die lichte Durchfahrtshöhe für die Feuerwehr, so dass nicht unendlich Möglichkeiten vorhanden sind. Zudem geht es auch um Wirtschaftlichkeit, denn ein Delta müsste die Stadt zahlen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vom Stadtbauamt und der GTL empfohlene Variante 6 (optimierte Straßentrasse III und Trogbrücke) und beauftragt die Verwaltung, die Planung auf dieser Basis fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 4

Dokumente
Erschließung Gleisdreieck_Anlage 1 (.pdf)
Erschließung Gleisdreieck_Anlage 2 (.pdf)
Erschließung Gleisdreieck_Anlage 3 (.pdf)
Erschließung Gleisdreieck_Anlage 4 (.pdf)
Erschließung Gleisdreieck_Anlage 5 (.pdf)
Erschließung Gleisdreieck_Anlage 6 (.pdf)
Erschließung Gleisdreieck_Anlage 7 (.pdf)
Erschließung Gleisdreieck_Anlage 8 (.pdf)
Erschließung Gleisdreieck_Anlage 9 (.pdf)
STR-2024-01-31-TOPÖ04-Erschließung Gleisdreieck_Präsentation (.pdf)

Datenstand vom 03.06.2024 15:40 Uhr