Änderung der Verordnung über den Schutz vor Lärm in der Stadt Lindau (Bodensee)


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 19.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) hat die aktuell bestehende Lärmschutzverordnung im Jahr 2019 mit einer Geltungsdauer von 20 Jahren beschlossen. Da sich allerdings aufgrund einer Gesetzesänderung im Bayerischen Immissionsschutzgesetz der Bußgeldrahmen und die Rechtsgrundlage geändert haben, muss die Lärmschutzverordnung bzgl. der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 4) angepasst werden. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 03. Juni 2024 mit der Lärmschutzverordnung befasst und empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die beigefügte Lärmschutzverordnung zu erlassen.

Fachliche Bewertung

In Bezug auf die Systematik sowie die Regelungsinhalte wurde die Lärmschutzverordnung nicht verändert. Es wurden lediglich in § 4 die aktuellen gesetzlichen Vorgaben übernommen. Die neue Verordnung soll im Hinblick auf den Bürokratieabbau wieder auf die maximal zulässige Geltungsdauer von 20 Jahren festgesetzt werden. Bei Bedarf oder einem rechtlichen Erfordernis könnte die Verordnung jederzeit wieder geändert werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Verordnung über den Schutz vor Lärm in der Stadt Lindau (B) (Lärmschutzverordnung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Hübler ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Dokumente
Anlage 1 HAS-2024 Sitzungsvorlage Änderung Lärmschutzverordnung (.pdf)

Datenstand vom 25.06.2024 07:51 Uhr