Tarifbeschluss gebührenpflichtige Parkbereiche, Änderung der Parkgebührenordnung sowie Neuerlass der Benutzungs- und Entgeltordnungen Parkplatz Karl-Bever-Platz (P3) und Parkhaus Inselhalle (P4)
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Stadtrates, 19.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der verkehrlichen Entwicklungen im Stadtgebiet wurde dem Hauptausschuss am 3. Juni 2024 vorgeschlagen, zur Erreichung eines regelmäßigen Parkumschlages in stark frequentierten, ufer-/inselnahen Parkbereichen eine Parkgebühren- oder Parkscheibenpflicht einzuführen (Pläne, vgl. im Ratsinformationssystem:
Der Hauptausschuss stimmte der vorgeschlagenen Einführung der neuen Parkgebührenbereiche einstimmig zu. Nachdem der nächste Finanzausschuss erst am 10. Juli 2024 stattfindet und eine zeitnahe Umsetzung möglichst bereits im Juli noch vor den Sommerferien angestrebt wird, wird vorgeschlagen, dass unmittelbar der Stadtrat den Änderungstarifen zustimmt und gleichzeitig die notwendige Änderung der Parkgebührenordnung zum 01.07.2024 beschließt.
Des Weiteren bedürfen die Benutzungsordnungen für den Parkplatz P3 Karl-Bever-Platz und P4 Parkhaus Inselhalle der Überarbeitung.
Fachliche Bewertung
- Tarifbeschluss gebührenpflichtige Parkbereiche
Folgende neue Parkgebührenbereiche/-tarife wurden im Hauptausschuss einstimmig beschlossen, Vorlage Hauptausschuss vgl. Anlage 1 (Bewohner benötigen dann eine Bewohnerparkkarte à derzeit 30 € / Jahr):
- Grenzsiedlung:
18 Parkplätze, max. 2 Stunden à 2 €/Stunde (vglb. insel-/seenahe Bereiche)
- Parkplätze beim Park-Camping Lindau:
10 Parkplätze, max. 2 Stunden à 2 €/Stunde (vglb. insel-/seenahe Bereiche)
- Akt. Neubaubereich Zufahrtstraße (künftig Wackerstraße) und Wohngebiet Giebelbach:
ca. 35 Parkplätze (von Wackerstraße bis Bahnübergang Holdereggenstraße inklusive Bürgermeister-Thomann-Weg): max. 2 Stunden à 2 €/ Stunde (vglb. insel-/seenahe Bereiche)
- Badstraße (Schachener Str. Richtung Hotel Bad Schachen):
- Parkplätze, 1,40 €/Stunde, Tageskarte 8 € (vglb. Badestelle Lindenhof)
- Änderung der Parkgebührenordnung
zum 01.07.2024 gemäß der anliegenden 5. Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Lindau Bodensee über die Festsetzung der Parkgebühren, vgl. Anlage 2.
3. Änderung von Benutzungs- und Entgeltordnungen
Die Benutzungs- und Entgeltordnungen für den P3 (Anlage 3) und den P4 (Anlage 4) sollen dahingehend geändert werden, dass - insbesondere im Parkhaus - der Aufenthalt ausschließlich zum Zwecke des Parkens erlaubt ist. Hier gilt es missbräuchlichen Nutzungen auf den Parkplätzen entgegenzuwirken (Änderungen vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 4 und § 8 Buchstabe b).
Des Weiteren soll die Formulierung bei Ticketverlust angepasst werden, nachdem hier zuletzt wiederkehrend aufwendig bzw. kaum zu prüfende Nachweise über die tatsächliche Parkdauer (z.B. Nachweis Arzt oder Kassenzettel) vorgelegt wurden. Nunmehr soll nur noch das wiedergefundene Original des Einfahrtstickets für eine Rückabwicklung des erhöhten Pauschalentgeltes akzeptiert werden (vgl. § 5 Abs. 3).
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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nicht näher geschätzte Mehreinnahmen
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Beschluss
- Der Stadtrat bestätigt, die vom Hauptausschuss empfohlene Erweiterung der Parkgebührenbereiche unter den Nrn. 1 – 4.
- Der Stadtrat beschließt den Erlass der „Fünften Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Lindau Bodensee über die Festsetzung der Parkgebühren“ gemäß Anlage 2.
- Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Benutzungs- und Entgeltordnungen für den Parkplatz Karl-Bever-Platz (P3) und das Parkhaus Inselhalle (P4) gemäß den Anlagen 3 und 4.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Hübler ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
Anlage 1 Vorlage Hauptausschuss 03.06.2024 (.pdf)
Anlage 2 PGO-Änderungsverordnung (.pdf)
Anlage 3 Benutzungs-/Entgeltordnung P3 (.pdf)
Anlage 4 Benutzungs-/Entgeltordnung P4 (.pdf)
Datenstand vom 25.06.2024 07:51 Uhr