In Abstimmung mit dem städtischen Mobilitätsmanager Herr Valdes wird der Antrag der CSU bzw. die Idee der Ausweitung der geplanten Ausschreibung für den P3 auf die genannten Großparkplätze grundsätzlich begrüßt. Neben der einfacheren Parkraumbewirtschaftung durch moderne digitalisierte Erfassungs- und Abrechnungssysteme verspricht sich insbesondere der Mobilitätsmanager damit zukünftig dann auch weitreichende Auswertungsmöglichkeiten zum Park-/Nutzerverhalten.
Der Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung kann je nach Auswahl der später genauer beschriebenen Umsetzungsmöglichkeiten summarisch zusammengefasst mit
- gemindertem technischen Unterhaltsaufwand
- frei werdender Personalkapazität beim Außendienst der Verkehrsüberwachung
- Kostenreduzierung bei der Parkaufsicht im Parkhaus P4 (für Betreuung P3)
- höheren Parkgebühreneinnahmen durch voraussichtliche Reduzierung von Abgaben beim Handyparken
rechnen. Eine genauere Prognose lässt sich jedoch mangels eigener Erfahrungswerte nicht treffen sowie etwaige anfänglichen Schwierigkeiten bei der Einführung nicht abschätzen.
Den Gesprächen mit bereits praktizierenden Kommunen zufolge funktioniert der Betrieb gut, sobald sich die Nutzer daran gewöhnt haben. Im Übrigen wird die Praxis der Regelung der Parkraumbewirtschaftung mittels Kennzeichenerfassung der Bevölkerung zwischenzeitlich allgemein immer geläufiger.
Nachstehend eine erste Bewertung der zum P3 zusätzlich vorgeschlagenen Parkplätze:
|
Anzahl PP
|
verkehrliche Aspekte
|
technische Aspekte
|
rechtliche Aspekte
|
wirtschaftliche Betrachtung
|
P1
Blau-wiese
|
340
|
Parkplatz steht voraussichtlich wieder länger zur Verfügung;
akt. nur noch nachgeordnete Inanspruchnahme bei geringer Parkauslastung
|
Abbau bestehende Lichtschranken; 3 freiwerdende Parkschein-automaten
|
gewidmet; muss als privatrechtlich betriebener P ggf. entwidmet werden
|
muss je nach Umsetzungsvariante seitens
des Anbieters oder der Stadt bewertet werden;
weniger KVÜ-Kontrollaufwand
|
P2
Bauhof
|
371
|
saisonal höhere Auslastung am Wochenende / Feiertag und in der Hauptsaison
|
6 freiwerdende Parkschein-automaten
|
|
weniger KVÜ-Kontrollaufwand
(weiterhin sporadische Kontrolle von Wohnmobile und Parken außerhalb markierter Flächen erforderlich)
|
|
Anzahl Park-plätze
|
verkehrliche Aspekte
|
technische Aspekte
|
rechtliche Aspekte
|
wirtschaftliche Betrachtung
|
P3
Karl-Bever-Platz
(Umsetzung bereits beschlossen)
|
254
|
saisonal regelmäßig hohe Auslastung
|
Abbau bestehende Schranken
|
|
Betreuung Sikotec kann entfallen;
ca. 35.000 Euro Ersparnis
(weiterhin sporadische KVÜ-Kontrolle von Wohnmobilen und
Parken außerhalb markierter Flächen erforderlich)
|
PP
Bahn-hof Reutin
|
160
|
saisonal höhere Auslastung am Wochenende / Feiertag und in der Hauptsaison
|
3 freiwerdende Parkschein-automaten;
Bedarf Lösung für Kurzeit-Parkplätze
(15. Min. mit Parkscheibe)
|
|
weniger KVÜ-Kontrollaufwand;
(weiterhin sporadische KVÜ-Kontrolle von Wohnmobilen und
Parken außerhalb markierter Flächen erforderlich)
|
P4
Park-haus Insel-halle
|
397
|
saisonal regelmäßig hohe Auslastung
|
Schranken-betrieb weiterhin erforderlich (Reservierung P für Betrieb Inselhalle; Schließung Einfahrt bei Brandalarm)
|
+ technisch:
Bedarf Zufahrtslösung für reservierte Parkplätze mit wechselnden Kennzeichen, z.B. Anmietung während Wintermonate
|
Betreuung Sikotec weiterhin erforderlich (auch für QG zuständig)
(weiterhin sporadische KVÜ-Kontrolle von Wohnmobilen und
Parken außerhalb markierter Flächen erforderlich)
|
Eine Parkraumbewirtschaftung mittels Kennzeichenerfassung gegenüber der heutigen Praxis mit Parkscheinautomaten sowie am P3 und P4 mit Schrankenanlagen und Kassen-automaten beinhaltet folgende Vorteile:
- Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung mit Vorteilen für Nutzer (Kartenzahlung und Zahlung per Handy-App auf allen Groß-Parkplätzen) und Verwaltung (dauerhafte Parkraumanalysen, Echtzeit-Daten, usw.)
- Wegfall des Unterhalts der Schrankenanlagen und der Videoüberwachungsanlage am P3 Karl-Bever-Platz. (Beim P4 Parkhaus Inselhalle kann bei Etablierung der Kennzeichenerfassung auf die Schrankenanlagen dennoch nicht verzichtet werden, damit bei der sporadisch vorkommenden Reservierung von (baurechtlich betriebsnotwendigen) Parkplätzen bei Veranstaltungen in der Inselhalle die Freihaltung dieser Parkplätze sichergestellt werden kann. Im Übrigen ist im Brandfall zu gewährleisten, dass keine Fahrzeuge mehr in das Parkhaus einfahren können; dies kann letztlich nur durch die Schrankenanlage erreicht werden.) Ein Parkaufsichtsdienst am P4 bleibt wegen der notwendigen Schranken sowie der parallelen Betreuung der Quartiersgarage tagsüber weiterhin erforderlich. Hier kann lediglich eine Reduzierung der nächtlichen Rufbereitschaftszeit anvisiert werden.
- Geringerer Aufwand bei der Betreuung der PSA auf den Parkplätzen durch die GTL (z.B. nur 2 Kassenautomaten je Parkplatz anstelle von je nach Größe des Parkplatzes zwischen 3 und 6 Parkscheinautomaten).
- Ein Dashboard mit einheitlicher Software zur Pflege z.B. einer Gebührenänderung der Kassenautomaten auf allen Parkplätzen; derzeit teilweise gesonderte Programmierung der Parkscheinautomaten auf den verschiedenen Parkplätzen erforderlich.
- Voraussichtlicher Wegfall der Servicegebühr beim Handyparken durch die Stadt an den Handy-App-Anbieter. Hinweis: Der (App-)Anbieter schlägt die Transaktionsgebühr dann dem Parkenden auf das Parkentgelt auf. Diese wird derzeit von der Stadt getragen.
- Der Außendienst der Verkehrsüberwachung kann sich anstelle der Überwachung der Parkplätze Blauwiese, Bauhof und Reutiner Bahnhof überwiegend anderen Parkbereichen widmen (weiterhin sporadische Überwachung Wohnmobile und Parken außerhalb gekennzeichneter Parkflächen erforderlich).
Mögliche Arten der Umsetzung der Kennzeichenerfassung durch Drittanbieter:
Entgegen der im Jahr 2020/2021 seitens möglicher Anbieter damals noch mitgeteilten Umsetzungspraxis der Investition für die Infrastruktur der Kennzeichenerfassung durch die Stadt bei gleichzeitiger Entrichtung einer monatlichen Servicegebühr (Softwarelizenz und Wartung Elektronik-Dienstleistung) wird heute seitens potentieller Anbieter im Regelfall ein vollumfängliches Gesamtpaket für die Abwicklung der Kennzeichenerfassung inklusive einem automatisierten Mahnwesen angeboten:
- Vollumfänglicher Parkraummanagement-Service als Gesamtpaket durch privaten Dienstleister, in etwa
- kostenlose Stellung der Hardware (Kameras (Kennzeichenerfassung vorne und hinten), Kassenautomaten, Beschilderung) inklusive Wartung
- kostenlose Installation und Inbetriebnahme
- kostenlose Stellung der Software inklusive Wartung
- vollumfänglicher Parkraumbewirtschaftungsservice (Transaktions-Abwicklung über Kassenautomat und Parking-Apps, Kundenservice inkl. Automaten-Hotline 7/24).
Der Dienstleister finanziert seinen Aufwand über die vereinbarte Laufzeit (z.B. 5 Jahre) durch die eigenverantwortliche Einforderung und den Einbehalt eines „erhöhten Nutzungsentgeltes“ (ca. 40 - 50 € plus Mehrwertsteuer) bei Nichtzahlung der Parkgebühr
oder Überschreitung der Höchstparkdauer. Die Anzahl der Nichtzahler läge erfahrungsgemäß bei ca. 1 % der Parkvorgänge. Mit der Stadt als Auftraggeber kämen bilaterale Vereinbarungen hinsichtlich gewünschter Kulanzregelungen in Betracht. Eine versäumte Bezahlung der Parkgebühren ist über eine Online-Plattform innerhalb max. 24 Stunden auch im Nachhinein möglich.
- Eigenverantwortlicher Parkraummanagement-Betrieb durch die Stadt inklusive privatrechtlicher Ahndung von Parkverstößen, in etwa
- Investitionskosten für Hardware (Kameras, Kassenautomaten, Beschilderung) inklusive Wartung / Unterhalt trägt die Stadt
- Installationskosten und Kosten für die Inbetriebnahme trägt die Stadt
- monatliche Lizenzgebühr für Software- sowie Dashboard-Nutzung an Dienstleister
- Abwicklung der Ahndung vertragswidriger Parkplatznutzung und Erhebung des erhöhten Nutzungsentgeltes durch die Stadt
Eine Bewertung bzw. Entscheidung, welche der beiden vorgenannten, so in der Ausschreibung beschriebenen und abverlangten Umsetzungsvarianten letztlich in Betracht kommt, kann demnach erst nach Eingang und Prüfung der jeweiligen Angebote erfolgen. Als Vergabeart ist eine freihändige Verhandlungsvergabe in 2 Losen vorgesehen (Los 1 Parkplätze, Los 2 Parkhaus).