Ausweitung der anstehenden Ausschreibung für Kennzeichenerfassung auf alle Groß-Parkplätze; Antrag der CSU


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 19.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Stadtrat am 24.03.2021 wurde die Einführung einer digitalen Parkraumbewirtschaftung mittels Kennzeichenerfassung (und schrankenlosem Parken) am P3 Karl-Bever-Platz beschlossen. Ursächlich waren insbesondere Rück-/Stauerscheinungen mit Rettungsweg-einschränkung im Hasenweidweg vor der Parkplatzeinfahrt bei voller Parkplatzauslastung. Diesem Problem konnte seinerzeit kurzfristig mittels permanenter Schrankenöffnung/-schließung am P3 begegnet werden. Hierauf wurde diese Investition auch vor dem Hintergrund der parallelen Planung des Baus eines Parkhauses bisher geschoben (vgl. Hinweis bei der Haushaltsvorlage Regiebetrieb Parkraum 2022 und 2023 bzw. Erläuterung zum Haushalt 2024). Nachdem die alten Kassenautomaten zuletzt technisch bedenklicher wurden, war die nunmehr notwendige Ausschreibung der Kennzeichenerfassung jüngst bereits in der Umsetzungsplanung.

Die CSU hat mit Schreiben vom 06.05.2024 (vgl. Anlage) den Antrag gestellt, diese geplante Ausschreibung der Parkraumbewirtschaftung mittels Kennzeichenerfassung über den Parkplatz P3 hinaus auch für die Parkplätze P1 Blauwiese, P2 Bauhof, P4 Parkhaus Inselhalle sowie den Parkplatz Bahnhof Reutin zu erweitern.  

Fachliche Bewertung

In Abstimmung mit dem städtischen Mobilitätsmanager Herr Valdes wird der Antrag der CSU bzw. die Idee der Ausweitung der geplanten Ausschreibung für den P3 auf die genannten Großparkplätze grundsätzlich begrüßt. Neben der einfacheren Parkraumbewirtschaftung durch moderne digitalisierte Erfassungs- und Abrechnungssysteme verspricht sich insbesondere der Mobilitätsmanager damit zukünftig dann auch weitreichende Auswertungsmöglichkeiten zum Park-/Nutzerverhalten.

Der Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung kann je nach Auswahl der später genauer beschriebenen Umsetzungsmöglichkeiten summarisch zusammengefasst mit 

  • gemindertem technischen Unterhaltsaufwand 
  • frei werdender Personalkapazität beim Außendienst der Verkehrsüberwachung
  • Kostenreduzierung bei der Parkaufsicht im Parkhaus P4 (für Betreuung P3) 
  • höheren Parkgebühreneinnahmen durch voraussichtliche Reduzierung von Abgaben beim Handyparken 

rechnen. Eine genauere Prognose lässt sich jedoch mangels eigener Erfahrungswerte nicht treffen sowie etwaige anfänglichen Schwierigkeiten bei der Einführung nicht abschätzen. 
Den Gesprächen mit bereits praktizierenden Kommunen zufolge funktioniert der Betrieb gut, sobald sich die Nutzer daran gewöhnt haben. Im Übrigen wird die Praxis der Regelung der Parkraumbewirtschaftung mittels Kennzeichenerfassung der Bevölkerung zwischenzeitlich allgemein immer geläufiger.

Nachstehend eine erste Bewertung der zum P3 zusätzlich vorgeschlagenen Parkplätze:

 
Anzahl PP
  verkehrliche            Aspekte
 technische         Aspekte 
rechtliche         Aspekte 
 wirtschaftliche Betrachtung

P1

Blau-wiese
340
Parkplatz steht voraussichtlich wieder länger zur Verfügung;
akt. nur noch nachgeordnete Inanspruchnahme bei geringer Parkauslastung
Abbau bestehende Lichtschranken; 3 freiwerdende Parkschein-automaten 
gewidmet; muss als privatrechtlich betriebener P ggf. entwidmet werden
muss je nach Umsetzungsvariante seitens 
des Anbieters oder der Stadt bewertet werden;
weniger KVÜ-Kontrollaufwand

P2

Bauhof
371
saisonal höhere Auslastung am Wochenende / Feiertag und in der Hauptsaison 
6 freiwerdende Parkschein-automaten

 
weniger KVÜ-Kontrollaufwand
(weiterhin sporadische Kontrolle von Wohnmobile und Parken außerhalb markierter Flächen erforderlich)





 
Anzahl Park-plätze
  verkehrliche            Aspekte
 technische         Aspekte 
rechtliche         Aspekte 
 wirtschaftliche Betrachtung

P3

Karl-Bever-Platz

(Umsetzung bereits beschlossen)
254
saisonal regelmäßig hohe Auslastung 
Abbau bestehende Schranken
 
Betreuung Sikotec kann entfallen; 
ca. 35.000 Euro Ersparnis
(weiterhin sporadische KVÜ-Kontrolle von Wohnmobilen und 
Parken außerhalb markierter Flächen erforderlich)

PP 
Bahn-hof Reutin
160
saisonal höhere Auslastung am Wochenende / Feiertag und in der Hauptsaison 
3 freiwerdende Parkschein-automaten;
Bedarf Lösung für Kurzeit-Parkplätze 
(15. Min. mit Parkscheibe)
 
weniger KVÜ-Kontrollaufwand;
(weiterhin sporadische KVÜ-Kontrolle von Wohnmobilen und 
Parken außerhalb markierter Flächen erforderlich)

P4 

Park-haus Insel-halle
397
saisonal regelmäßig hohe Auslastung 
Schranken-betrieb weiterhin erforderlich (Reservierung P für Betrieb Inselhalle; Schließung Einfahrt bei Brandalarm)
 + technisch:
Bedarf Zufahrtslösung für reservierte Parkplätze mit wechselnden Kennzeichen, z.B. Anmietung während Wintermonate
Betreuung Sikotec weiterhin erforderlich (auch für QG zuständig)
(weiterhin sporadische KVÜ-Kontrolle von Wohnmobilen und 
Parken außerhalb markierter Flächen erforderlich)


Eine Parkraumbewirtschaftung mittels Kennzeichenerfassung gegenüber der heutigen Praxis mit Parkscheinautomaten sowie am P3 und P4 mit Schrankenanlagen und Kassen-automaten beinhaltet folgende Vorteile:

  • Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung mit Vorteilen für Nutzer (Kartenzahlung und Zahlung per Handy-App auf allen Groß-Parkplätzen) und Verwaltung (dauerhafte Parkraumanalysen, Echtzeit-Daten, usw.)

  • Wegfall des Unterhalts der Schrankenanlagen und der Videoüberwachungsanlage am P3 Karl-Bever-Platz. (Beim P4 Parkhaus Inselhalle kann bei Etablierung der Kennzeichenerfassung auf die Schrankenanlagen dennoch nicht verzichtet werden, damit bei der sporadisch vorkommenden Reservierung von (baurechtlich betriebsnotwendigen) Parkplätzen bei Veranstaltungen in der Inselhalle die Freihaltung dieser Parkplätze sichergestellt werden kann. Im Übrigen ist im Brandfall zu gewährleisten, dass keine Fahrzeuge mehr in das Parkhaus einfahren können; dies kann letztlich nur durch die Schrankenanlage erreicht werden.) Ein Parkaufsichtsdienst am P4 bleibt wegen der notwendigen Schranken sowie der parallelen Betreuung der Quartiersgarage tagsüber weiterhin erforderlich. Hier kann lediglich eine Reduzierung der nächtlichen Rufbereitschaftszeit anvisiert werden. 

  • Geringerer Aufwand bei der Betreuung der PSA auf den Parkplätzen durch die GTL (z.B. nur 2 Kassenautomaten je Parkplatz anstelle von je nach Größe des Parkplatzes zwischen 3 und 6 Parkscheinautomaten).

  • Ein Dashboard mit einheitlicher Software zur Pflege z.B. einer Gebührenänderung der Kassenautomaten auf allen Parkplätzen; derzeit teilweise gesonderte Programmierung der Parkscheinautomaten auf den verschiedenen Parkplätzen erforderlich.

  • Voraussichtlicher Wegfall der Servicegebühr beim Handyparken  durch die Stadt an den Handy-App-Anbieter. Hinweis: Der (App-)Anbieter schlägt die Transaktionsgebühr dann dem Parkenden auf das Parkentgelt auf. Diese wird derzeit von der Stadt getragen.

  • Der Außendienst der Verkehrsüberwachung kann sich anstelle der Überwachung der Parkplätze Blauwiese, Bauhof und Reutiner Bahnhof überwiegend anderen Parkbereichen widmen (weiterhin sporadische Überwachung Wohnmobile und Parken außerhalb gekennzeichneter Parkflächen erforderlich).




Mögliche Arten der Umsetzung der Kennzeichenerfassung durch Drittanbieter:

Entgegen der im Jahr 2020/2021 seitens möglicher Anbieter damals noch mitgeteilten Umsetzungspraxis der Investition für die Infrastruktur der Kennzeichenerfassung durch die Stadt bei gleichzeitiger Entrichtung einer monatlichen Servicegebühr (Softwarelizenz und Wartung Elektronik-Dienstleistung) wird heute seitens potentieller Anbieter im Regelfall ein vollumfängliches Gesamtpaket für die Abwicklung der Kennzeichenerfassung inklusive einem automatisierten Mahnwesen angeboten:

  1. Vollumfänglicher Parkraummanagement-Service als Gesamtpaket durch privaten Dienstleister,  in etwa 
 
  • kostenlose Stellung der Hardware (Kameras (Kennzeichenerfassung vorne und hinten), Kassenautomaten, Beschilderung) inklusive Wartung 
  • kostenlose Installation und Inbetriebnahme
  • kostenlose Stellung der Software inklusive Wartung
  • vollumfänglicher Parkraumbewirtschaftungsservice (Transaktions-Abwicklung über Kassenautomat und Parking-Apps, Kundenservice inkl. Automaten-Hotline 7/24).

Der Dienstleister finanziert seinen Aufwand über die vereinbarte Laufzeit (z.B. 5 Jahre) durch die eigenverantwortliche Einforderung und den Einbehalt eines „erhöhten Nutzungsentgeltes“ (ca. 40 - 50 € plus Mehrwertsteuer) bei Nichtzahlung der Parkgebühr
oder Überschreitung der Höchstparkdauer. Die Anzahl der Nichtzahler läge erfahrungsgemäß bei ca. 1 % der Parkvorgänge. Mit der Stadt als Auftraggeber kämen bilaterale Vereinbarungen hinsichtlich gewünschter Kulanzregelungen in Betracht. Eine versäumte Bezahlung der Parkgebühren ist über eine Online-Plattform innerhalb max. 24 Stunden auch im Nachhinein möglich.

  1. Eigenverantwortlicher Parkraummanagement-Betrieb durch die Stadt inklusive privatrechtlicher Ahndung von Parkverstößen,  in etwa

  • Investitionskosten für Hardware (Kameras, Kassenautomaten, Beschilderung) inklusive Wartung / Unterhalt trägt die Stadt
  • Installationskosten und Kosten für die Inbetriebnahme trägt die Stadt
  • monatliche Lizenzgebühr für Software-  sowie  Dashboard-Nutzung an Dienstleister
  • Abwicklung  der Ahndung vertragswidriger  Parkplatznutzung und Erhebung  des erhöhten Nutzungsentgeltes durch die Stadt  

Eine Bewertung bzw. Entscheidung, welche der beiden vorgenannten, so in der Ausschreibung beschriebenen und abverlangten Umsetzungsvarianten letztlich in Betracht kommt, kann demnach erst nach Eingang und Prüfung der jeweiligen Angebote erfolgen. Als Vergabeart ist eine freihändige Verhandlungsvergabe in 2 Losen vorgesehen (Los 1 Parkplätze, Los 2 Parkhaus).

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Stadtrat Müller möchte nicht, dass es durch eine Fremdfirma überprüft wird. Zudem spricht er sich dagegen aus, dass die Gebühren der Parkapp auf den Nutzer übertragen werden. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons verweist darauf, dass über den Vollzug dann gesprochen wird, wenn die Angebote da sind und dem nicht vorweggegriffen wird.

Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Herr Stiefenhofer, merkt an, dass die Transaktionsgebühr so beibehalten werden könnte, dass sie bei der Stadt bliebe.

Stadtrat Hübler möchte die Ausschreibung offen lassen.

Nach kurzer Diskussion wird die Ziffer 2 des Beschlussvorschlags wie folgt geändert:

Beim P4 Parkhaus Inselhalle soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie es technisch möglich ist, ein Kontingent für dort sporadisch notwendige Parkplatzreservierungen zu integrieren.

Stadtrat Müller gibt zu bedenken, dass auch ausländische Kennzeichen erkannt werden müssen.

Beschluss

  1. Dem Antrag der CSU auf Erweiterung der Ausschreibung der Kennzeichenerfassung auf die Parkplätze P1 Blauwiese, P2 Bauhof, P4 Parkhaus Inselhalle und Bahnhof Reutin wird zugestimmt. 

  1. Beim P4 Parkhaus Inselhalle soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie es technisch möglich ist, ein Kontingent für dort sporadisch notwendige Parkplatzreservierungen zu integrieren.

  1. Bei der Ausschreibung sind die beiden vorgenannt beschriebenen Möglichkeiten der

  1. vollständigen Abwicklung der Parkraumbewirtschaftung mittels Kennzeichenerfassung inklusive Ahndung / Abrechnung des erhöhten Nutzungsentgeltes durch den externen Dienstleister 
                     sowie der
  1. eigenverantwortlichen Abwicklung des Parkraumanagement-Betriebes inklusive Ahndung / Abrechnung des erhöhten Nutzungsentgeltes der durch die Stadt

abzufragen.

  1. Die Beschlussfassung über die Art der künftigen Umsetzungspraxis nach Bewertung der eingegangenen Angebote ist im Stadtrat zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage: Antrag CSU (.pdf)

Datenstand vom 25.06.2024 07:51 Uhr