BP Nr. 138, "Südlich der Holdereggenstraße" - Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates, 25.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 10. Sitzung des Stadtrates 25.09.2024 ö beschließend 20

Sachverhalt

In den letzten beiden Jahren gingen im Stadtbauamt Lindau vermehrt Bauanträge und Anfragen zur Genehmigung von Ferienwohnungen für das gesamte Stadtgebiet ein. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt. Auch für den Bereich des Wannentals in Reutin wurden kürzlich Bauleitverfahren zur Regelung von Ferienwohnungen abgeschlossen. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2023 wurde das bestehende Angebot an Ferienwohnungen im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bebauungspläne im Wannental auch auf Ebene der Gesamtstadt als ausreichend erachtet. Die Deckelung des Angebots an Ferienwohnung soll nun sukzessive für die betreffenden Gebiete über die Bauleitplanung erfolgen. Der Bereich Aeschach-Süd wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage in Seenähe bei guter Erschließung weitere Nutzungsänderungen erwartet werden. 

Im südlichen Bereich der Gemarkung Aeschach liegt planungsrechtlich eine Mischung aus beplanten und unbeplanten Innenbereichen (§34 BauGB) vor. Die rechtswirksamen Bebauungspläne sind: 

  • Bebauungsplan Nr. 68 „Aeschacher Ufer“
  • Bebauungsplan Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“ 

Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 113 „Jungfernburg“ sind in einem Allgemeinen Wohngebiet die nicht störenden Gewerbebetriebe bereits ausgeschlossen. Hier muss daher nicht mehr gehandelt werden. Die beiden bestehenden Bebauungspläne sollen geändert werden, um hier ebenfalls Ferienwohnungen auszuschließen. Für den bislang unbeplanten Innenbereich soll parallel der einfache Bebauungsplan Nr. 138 „Südlich der Holdereggenstraße“ aufgestellt werden. 

  1. Bestandsaufnahme 
Eine Bestandserhebung ergab im Februar 2024 folgendes Bild: Im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans liegen drei genehmigte Ferienwohnungen vor. Bei der Bestandsaufnahme wurden zusätzlich zwei weitere Gebäude festgestellt, in denen Ferienwohnungen über Internetportale oder vor Ort beworben wurden, für die in den dem Bauamt und der Registratur vorliegenden Bauakten keine Genehmigung nachzuweisen war. 

Insgesamt gibt es im Plangebiet daher mindestens fünf Gebäude, in denen dauerhaft eine oder mehrere Ferienwohnungen angeboten werden.

  1. Planungsziele 

  1. Stärken des Wohnens 
Wohnen ist die Hauptnutzungsart der Gebäude im Geltungsbereich und soll es auch in Zukunft bleiben. Aus städtebaulicher Sicht genügt dazu das Überlassen der Wohnungen zu den Bedingungen des Immobilienmarktes bzw. der Vermietungspolitik der Eigentümer nicht. Es soll planungsrechtlich steuernd eigegriffen werden. 

Ziel ist es einerseits, die bereits laufenden Verdrängungstendenzen von Wohnungen durch Ferienwohnungen aufzuhalten. Andererseits soll das Wohnen in seiner Anzahl, seiner Lage, seinem Ruhebedürfnis, seiner Erreichbarkeit und seinem Zugang zu den angrenzenden Freiräumen stabil bleiben. Aeschach bzw. die Bereiche im südlichen Aeschach sollen damit insgesamt als Wohnstandort mit hoher Lagegunst für das gesamte Stadtgebiet erhalten, gesichert und teilweise verbessert werden.

  1. Vorhalten von Wohnungen aller Größen, in allen Preislagen und im gesamten Geltungsbereich 
Der Wohnungsmarkt war bisher gekennzeichnet durch eine gute Durchmischung hinsichtlich der Größe der verfügbaren Wohnungen und hinsichtlich der angebotenen Preise. Der Wohnungsmarkt bildet hierbei die bauliche Struktur der Gebäude ab, die relativ heterogen in ihrer Größe, Ausstattung und Zustand sind. 

Werden Wohnungen zu Ferienwohnungen umgenutzt, so werden Wohnungen aller Größenklassen wie hier in Aeschach-Süd ausgewählt, mit der Konsequenz, dass diese dem Wohnungsmarkt meist dauerhaft oder zumindest langfristig entzogen sind. Der Nachteil, dass diese Wohnungen den Wohnungssuchenden nicht zur Verfügung stehen, soll aus Sicht der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und aus Sicht der stabilen Bewohnerstrukturen gemäß § 1 (6) Nr. 2 BauGB nicht hingenommen werden. Es sollen Wohnungen zum Kauf oder zur Miete in allen Lagen und allen Preisstufen zur Verfügung stehen, damit alle Teile der Bevölkerung mit Wohnraum versorgt werden können.


  1. Schaffen von Anreizen für das Erhöhen der Anzahl der Wohnungen 
Lindau ist seit September 2022 eine Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt. Sie ist es auf der Basis einer Rechtsverordnung der Landessregierung. Grundlagen sind § 556d Abs. 2 Satz 1 BGB, § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB und § 577a Abs. 2 Satz 2 BGB. Ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (§ 556d Abs. 2 Satz 2 BGB, § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 577a Abs. 2 Satz 1 BGB).

Als städtebauliches Ziel wird formuliert, für das südliche Aeschach, bestehend aus dem Wirkungszusammenhang zweier zu ändernder Bebauungspläne (2. Änderung BP Nr. 68, 14. Änderung BP Nr. 57) sowie dem neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 138 Ferienwohnungen auszuschließen. 

Für den Bebauungsplan Nr. 138 wird als Ziel formuliert, durch die teilweise vom Regelkatalog abweichende Bestimmung von allgemein zulässigen Nutzungen das Plangebiet anziehender für die Vereinbarkeit von Wohnen und Arbeiten vorzubereiten und damit als Wohnstandort im laufenden Generationswechsel attraktiver zu gestalten.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 26.02.2024 fand in der Zeit vom 08.04.2024 bis zum 15.05.2024 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Vorentwurf mit Stand vom 26.02.2024 keine Stellungnahmen ein. 

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 05.04.2024 an insgesamt 17 Behörden und Träger öffentlicher Belange versendet. 

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und wie in Anlage 1 dargestellt, abgewogen. 

Folgende Änderungen werden in den Entwurf des Bebauungsplanes aufgenommen:
  • Anpassung der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zum Ausschluss von Nebenwohnungen

In der vorherigen Fassung wurden Nebenwohnungen/Zweitwohnungen über einen Genehmigungsvorbehalt geregelt und werden nun, nach rechtlicher Beratung, direkt über die Art der baulichen Nutzung und deren Steuerungsmöglichkeiten nach § 9 BauGB i.V.m. §1 Abs. 5 und 9 BauNVO als unzulässig festgesetzt. 

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag in Anlage 1 wird verwiesen. 
Die Billigung des Entwurfes zu Bebauungsplan Nr. 138 „Südlich der Holdereggenstraße“ und die Durchführung der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird empfohlen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
  2. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 138 „Südlich der Holdereggenstraße“ mit Stand vom 25.09.2024.
  3. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

Dokumente
Anlage 1 Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung (.pdf)
Anlage 2 Planzeichnung Entwurf Bebauungsplan (.pdf)
Anlage 3 Begründung Entwurf Bebauungsplan (.pdf)

Datenstand vom 22.10.2024 06:51 Uhr