Bekanntgabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Stadtrates, 23.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundgehälter der Beamtenbesoldung werden zum 01.11.02024 um einen monatlichen Betrag in Höhe von 200,00 Euro erhöht. Die dynamischen Besoldungsbestandteile (Orts- und Familienzuschlag, Strukturzulage) erhöhen sich um 4,76 % ab 01.11.2024. Ab dem 01.02.2025 erfolgt dann eine lineare Erhöhung der Grundgehälter und Zulagen um 5,5 %.
In der Hauptsatzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist geregelt, dass die monatlichen Aufwandsentschädigungen für Stadträte entsprechend den Erhöhungen der Besoldungsordnung A des BayBesG angepasst werden.
Bisher handelte es sich um lineare Erhöhungen, die prozentual entsprechend übernommen wurden. Bei der Erhöhung zum 01.11.2024 kann kein einheitlicher Prozentsatz gebildet werden, der die Erhöhung der Grundgehälter um 200,00 Euro zum 01.11.2024 abbildet. Eine pauschale Erhöhung aller Entschädigungen um 200 Euro würde zu einer unverhältnismäßig hohen Steigerung und damit einer Entschädigung führen, die wohl nicht mehr angemessen im Sinne der Hinweise zu den Entschädigungsregelungen für kommunale Ehrenämter wäre.
Fachliche Bewertung
Aus Sicht der Verwaltung soll folgender Lösungsvorschlag vorgenommen werden. Es wird der Prozentsatz von 4,76 % der Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile als Grundlage für die Aufwandsentschädigungserhöhung angenommen.
Das KWBG nimmt für die Erhöhung für ehrenamtliche erste und zweite Bürgermeisterinnen auch die die 4,76 % an.
Die lineare Erhöhung der Grundgehälter in Höhe von 5,5% zum 01.02.2025 wird sodann auf die ab 1.11.2024 um 4,76 % erhöhte Entschädigung vorgenommen
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Datenstand vom 29.10.2024 08:48 Uhr