Die Rückmeldungen zeigen verschiedenste Herangehensweisen der interessierten Firmen die sich zu den beiden o.g. Varianten in etwa wie folgt darstellen:
A. Vollumfänglicher Parkraummanagementservice (Dienstleistungskonzession)
Teilweise übernehmen Dienstleister das gesamte Paket, teilweise stellen sie nur die Hardware und kooperieren mit Firmen, welche die Parkraumabwicklung über Kennzeichenerfassung, ggf. inklusive Abrechnungsmodalitäten, Betreuung der Einrichtungen und Ahndung etc. vollumfänglich übernehmen.
Bei Übernahme des gesamten Pakets (Laufzeit im Regelfall 5 Jahre) gibt es finanziell betrachtet
1. teilweise Anbieter mit kostenloser Stellung der notwendigen Hardware inkl. Wartung sowie kostenloser Software inkl. Parkraumbewirtschaftungsservice zur Abwicklung der Kennzeichenerfassung ---> der Dienstleister finanziert sich über die Erlöse aus der Verfolgung von nichtbezahlten Parkvorgängen mit einem letztlich höheren „Bußgeld“ (zw. 40 und 54 € brutto).
2. teilweise Anbieter mit kostenloser Stellung der notwendigen Hardware inkl. Wartung, aber Kosten für die Software inkl. Parkraumbewirtschaftungsservice zur Abwicklung der Kennzeichenerfassung ---> der Dienstleister ruft dabei eine monatliche Software-/ Servicepauschale auf. Je nach Höhe der final vereinbarten Pauschale wären teilweise auch geringere Bußgelder denkbar oder es wird stattdessen eine prozentuale Umsatzbeteiligung erwartet; eine Angleichung der Beträge der Software-/ Servicepauschale zur Höhe des Bußgeldes wäre verhandelbar. Teilweise erfolgt die Ahndung mit, teilweise ohne finaler Einschaltung eines Inkassobüros.
Teilweise wird gar keine Ahndung angeboten und auf eigene Ahndung durch die Stadt oder durch dritte Fachdienstleister verwiesen.
Monatliche Kosten Software-/Servicepauschale für alle Parkplätze zwischen ca. 4.700 - 5.300 € brutto, je nach Kombination mit Bußgeldbeteiligung zwischen 30 und 40 € brutto oder Ablehnung der Ahndung.
Zu vereinbarende „Bußgeld“höhe:
Die konkrete Bußgeldhöhe wäre (sowohl bei Var. 1) als auch 2)) letztlich final vertraglich festzuschreiben. Das nicht beglichene Parkentgelt kann und soll dabei zu Gunsten der Stadt zusätzlich mit erhoben werden; dies ist insbesondere z.B. beim Parkhaus Inselhalle erforderlich, wo ggf. über mehrere Tage hohe Parkentgelte anfallen können.
Vergleichszahlen zur Höhe der Bußgeldeinnahmen des Dienstleisters:
Die Zahl der am P4 gezählten oder über die Parkgebühreneinnahmen errechneten Parkvorgänge auf allen anderen vorgenannten Parkplätzen belief sich im Jahr 2023 auf ca. 615.000. Bei einer sich nach einer Eingewöhnungszeit vermeintlich einpendelnden Nichtbezahlungs-/Ahndungsquote von 1 - 2 % wären dies bei 2 % ca. 12.308 Fälle / Bußgelder. Lässt man die ca. 356.000 Parkvorgänge in einem für Außenstehende gefühlt deutlich erkennbar gebührenpflichtigen Parkhaus Inselhalle hier außen vor, wären es theoretisch noch ca. 260.000 Parkvorgänge = 5.183 Fälle / Bußgelder.
Die Höhe der sich für den Dienstleister hieraus errechnenden Bußgeldeinnahmen je nach vereinbarter Bußgeldhöhe relativiert sich unter dem Aspekt der notwendigen Fallbearbeitungskosten (Personal, Infrastruktur, länderübergreifend gebührenpflichtige Halterdatenabfragen (Gebühr in Deutschland 6,10 € je Kfz), Beschwerdemanagement, Nachprüfungen, Bearbeitung Stornofälle, Lizenzgebühren, Porto, Mahnung, ggf. Inkasso).
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass für die Parkplatznutzer deutliche Hinweisbeschilderungen vorgesehen werden, welche die Regelungen über die Kennzeichenerfassung bzw. ein dort weiterhin gebührenpflichtiges Parken verdeutlichen. Im Übrigen kann der Umfang oder die Qualität der Hinweisbeschilderung durch die Stadt im Vorfeld beeinflusst (neben umfangreicher statischer Beschilderung sollten z.B. auch elektronische Ein-/Ausfahrtsterminals vorgesehen werden), damit verdeutlicht oder ergänzt werden (z.B. auch Homepage oder Flyer). Dies muss im Sinne der Touristenstadt Lindau auch ein wichtiges Ziel sein.
B. städtischer Invest / eigene Abwicklung der digitalen Parkraumbewirtschaftung (Dienstleistungsauftrag)
Bei dieser Variante wurden die nachstehenden Investitionskosten mitgeteilt, welche nicht ganz vergleichbar sind, weil teilweise zusätzliche Hardware wie z.B. elektronische Ein-/ Ausfahrts-Anzeigeterminals (Stück ca. 7.500 € netto) bereits enthalten waren bzw. Hardware teilweise als optional beschrieben wurde. Ein genauerer Vergleich wurde hier noch nicht vorgenommen und kann ggf. erst nach einer offiziellen Ausschreibung mit finaler Anforderung der konkreten Infrastruktur erfolgen.
Es wurden Investitionskosten (ohne –theoretisch auch weiterhin denkbaren– Schranken und ohne elektronische Ein-/ Ausfahrtsanzeigen) in T € brutto im folgenden Rahmen benannt:
P1
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P2
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P3
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P4
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P Reut. Bhf
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Gesamt
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25 – 35 T
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27 – 42 T
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30 – 43 T
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30 – 55 T
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25 – 38 T
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137 – 213 T
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Monatliche Kosten Software-/Servicepauschale für alle Parkplätze zwischen ca. 1.900 - 9.000 € brutto, je nach Kombination mit Bußgeldbeteiligung zwischen 25 und 35 € brutto oder Ablehnung der Ahndung.
Hier muss gleichzeitig auf den bei eigenverantwortlichem Betrieb erheblichen laufenden Unterhaltsaufwand für notwendige Instandsetzungen und etwaige Ausfallzeiten wegen Abhängigkeiten von Lieferanten bzw. Servicekapazitäten von dritten Fachfirmen hingewiesen werden.
Beim vollumfänglichen Parkraummanagementbetrieb mit umfangreichem technischen Knowhow bzw. zeitnah zur Verfügung stehenden eigenen Hardware-Komponenten wird hier je nach Dienstleister eine Störungsbeseitigung innerhalb 2 - 3 Werktagen angeboten.
Generell: tägliche Support-Hotline-Verfügbarkeit während der Tages-Betriebszeiten, teilweise 7/24.
Gegenüberstellung der Personalkosten bei eigenverantwortlicher Ahndung:
5.183 Fälle / Bußgelder bei 2 % Nichtbezahlungs-/ Ahndungsquote erzeugen demnach in etwa eine notwendige Stellenmehrung im Innendienst um mind. ca. 0,25 Prozent plus X, da keine standardisierte Fallabwicklung vergleichbar wie im öffentlichen Recht möglich ist.
Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass die Nichtbezahlungs-/ Ahndungsquote nach unmittelbarer Einführung der Kennzeichenerfassung vermutlich zunächst einmal deutlich höher liegen und sich wohl erst sukzessive auf die prognostizierten 1 – 2 % reduzieren wird. Hier wäre also während einer Übergangszeit mit einem nochmals höheren Zeitaufwand zu rechnen.
C. Bewertung aus Sicht der Fachabteilung
Angesichts
- der finanziellen Haushaltslage der Stadt Lindau bzw. der Notwendigkeit der Ansparung von Rücklagen für weitere Parkhaus-Projekte des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung, auch im Hinblick auf die laufenden Unterhaltskosten
- des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes für die eigenverantwortliche Abwicklung / Betreuung der zusätzlichen technischen Ausstattungen auf künftig 5 anstatt aktuell nur 2 Parkplätzen und der ohnehin engen Personaldecke in der Straßenverkehrsbehörde (sukzessive wiederkehrend zusätzliche Aufgabenübernahmen wie z.B. Poller Fußgängerzone, Betreuung Quartiersgarage, zusätzliche parkgebührenpflichtige oder Parkscheiben-Bereiche auf dem Festland mit dem Erfordernis von Ausnahmegenehmigungen etc.)
- des mit dem aktuellen Innendienst-Personal bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung (eine Ganztagskraft , welche in der Hauptsaison bereits der Unterstützung bedarf) nicht leistbaren zusätzlichen Aufwandes für die Ahndung von nicht beglichenen Parkentgelten, welche privat-rechtlich und nicht einfach standardisiert parallel zur Ahndung des ruhenden Verkehrs nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz abgewickelt, gemahnt oder vollstreckt werden können
wird vorgeschlagen, von einer eigenverantwortlichen Übernahme der technischen Etablierung und Wartung der Kennzeichenerfassungsanlagen sowie einer eigenverantwortlichen Ahndung Abstand zu nehmen.
Stattdessen wird aus Sicht der Verwaltung der vollumfängliche Parkraummanagementservice befürwortet (Variante A. 1.).
Vergleichbar wird derzeit z.B. letztlich auch bei der Abwicklung der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung agiert, welche bei der Ahndung über einen Zweckverband bzw. bei der Messung über eine mit vorgegebenen Messstellen beauftragte Privatfirma abgewickelt wird. Auch hier wurde von einem eigenverantwortlichen Betrieb mit eigenem städtischem Messfahrzeug, Messtechniker sowie zusätzlichem Innendienst für die Ahndung Abstand genommen.
Hinsichtlich der Schrankenanlage am P4 Parkhaus Inselhalle muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass auf diese nicht verzichtet werden kann.
Selbst bei der möglichen Einbindung einer elektronischen Reservierungsplattform wird seitens der Anbieter weiterhin eine Schranke für erforderlich erachtet, damit eine Überbelegung vermieden werden kann. Wie bereits in der Stadtratsvorlage am 15.06.2024 beschrieben, besteht der Bedarf sporadisch vorkommender Reservierungen von (baurechtlich betriebsnotwendigen) Parkplätzen bei Veranstaltungen in der Inselhalle. Im Übrigen ist im Brandfall zu gewährleisten, dass keine Fahrzeuge mehr in das Parkhaus einfahren können.
Vor diesem Hintergrund muss bei den vorgenannten Szenarien ein Schrankenschluss möglich bleiben. Unabhängig von diesen Einzelfällen kann dann aber die Ein-/Ausfahrt ganzjährig in einem normalen Betrieb mit automatischer Schrankenöffnung nach Kennzeichenerfassung wie auf den anderen Großparkplätzen erfolgen.