5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des BP Nr. 65 "Lehrgut Priel", 1. Änderung "Gewerbegebiet Priel" - Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 12. Sitzung des Stadtrates 23.10.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

  1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes und Planungsanlass
Der Änderungsbereich der 5. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im westlichen Stadtgebiet im Stadtteil Hoyren, zwischen der Bahnlinie „Friedrichshafen – Lindau“ im Süden und der Friedrichshafener Straße bzw. der Bahnlinie „Buchloe – Lindau“ im Norden. Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 5,78 ha auf. 

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes soll diesem Entwicklungsgebot für den parallel aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 65 „Lehrgut Priel“, 1. Änderung „Gewerbegebiet Priel“ entsprochen werden. 

Die Bebauungsplanänderung verfolgt das Ziel, die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 65 „Lehrgut Priel“ an die aktuellen Anforderungen an Gewerbegebiete anzupassen. Dies ist insbesondere angesichts der gewerblichen Flächenknappheit im Stadtgebiet Lindau von großer Bedeutung. Anlass waren vermehrte Anfragen von Gewerbebetrieben, darunter viele ortsansässige Unternehmen, zu möglichen Gewerbegrundstücken für Umsiedlungen oder zu Erweiterungszwecken. 

  1. Wirksamer Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau aus dem Jahr 2013 stellt für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes überwiegend gewerbliche Bauflächen (G) dar. Die gewerblichen Bauflächen werden durch eine Grünfläche im Bereich des Giebelbaches getrennt. Im östlichen Teilbereich werden zusätzlich noch gemischte Bauflächen dargestellt. Im Westen wird ein kleiner Teilbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Des Weiteren werden die Flächen entlang der Bahnlinie „Buchloe-Lindau“ als Bahnanlagen und die Flächen nördlich davon, entlang der Friedrichshafener Straße als gemischte Bauflächen dargestellt. 


  1. Bisheriger Projektverlauf 
25.Mai 2022
Stadtrat der Stadt Lindau (B) fasst einen erneuter Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung „Gewerbegebiet Priel“ (erster Aufstellungsbeschluss vom 30.06.2011)
25.Juli 2022 – 09.September 2022
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden sowie Träger öffentlicher Belange 
September 2022 – Februar 2023
Einarbeiten der vorgebrachten Anregungen: Anpassung der östlichen Grünflächen im Bereich Giebelbach / Tobelbach 
26. April 2023
Stadtrat der Stadt Lindau (B): Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Mai 2023 – Februar 2024 
Es wird ersichtlich, dass veraltete Berechnungen vorlagen. Arbeiten an der 1. Änderung BP Nr. 65 „Gewerbegebiet Priel“ 
28. März 2024
Erhalt des Lageplanes zur Gewässerplanung von Büro Zimmermann
April 2024 – Mai 2024
Anpassung der Entwürfe der Bauleitplanung an die Gewässerplanung 
  • Verlegung der Wasserflächen entsprechend der geplanten Bachverlegung im Bebauungsplan 
  • Anpassung der Grünflächen / Gewerbeflächen /Bahnflächen an die geplanten Gewerbegebiete im Bebauungsplan 
18. April 2024
Weitergabe der Planungsunterlagen an Büro Sieber zur Überarbeitung der Umweltberichte
16.Mai 2024
Antragsunterlagen zur wasserrechtlichen Erlaubnis liegen vor (Genehmigungsplanung)
19. Juni 2024
Stadtrat der Stadt Lindau (B) fasst einen erneuten Beschluss zur Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie zur erneuten Billigung des Entwurfes zur Flächennutzungsplanänderung sowie zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
01.Juli 2024 bis 09.August 2024
Öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

  1. Geplante Änderungen des Flächennutzungsplanes 
Südlich der Bahnlinie „Lindau - Buchloe“ werden die Gewerbefläche und die östlich des Giebelbach /Tobelbach gelegene Mischgebietsfläche durch die Darstellung von Grünflächen ersetzt. So soll eine langfristige Sicherung des Gehölzbestandes östlich des Giebelbaches erfolgen. Das Gerinne des Giebelbaches wird mit dem fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen nach Osten in das Feldgehölz verlegt. Der Abstand zum bestehenden Gerinne beträgt bis max. 30 Meter. Dadurch wird die Hochwassersicherheit für ein hundertjähriges Hochwasser (HQ100 + 15% Klimafaktor) sichergestellt und eine ökologische Aufwertung für das Gewässer und das das Feldgehölz (Reaktivierung Erlenfeuchtwald) erreicht. Das Gerinne wird durch die Variation der Böschungen, den geschwungenen Verlauf und die Sohle naturnah gestaltet. Die bestehende Gewerbefläche westlich des Giebelbaches wird in Richtung Giebelbach angepasst.  

Nördlich der Bahnlinie „Lindau - Buchloe“ sieht der Bebauungsplan Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Parken, Rad- und Gehweg) vor, um auf zukunftsorientierte Mobilitätsformen reagieren zu können. In den Randbereichen werden Grünflächen festgesetzt. Der Flächennutzungsplan wird in diesem Bereich von gemischter Baufläche zu Straßenverkehrsfläche, sowie kleinen Grünflächen in den Randbereichen geändert. Das im Westen gelegene Wohnhaus an der Friedrichshafener Straße wird von Fläche für die Landwirtschaft in „gemischte Baufläche“ geändert.

Außerdem soll die Maßnahme 22 aus dem Nahmobilitätskonzept der Stadt Lindau vom Dezember 2019 mit aufgenommen werden. Die Maßnahme sieht vor für den Fuß- und Radverkehr die unattraktive Kreuzungssituation Schönauer Straße / Friedrichshafener Straße mittels einer Brücke zu lösen. Des Weiteren soll eine Umfahrung der Friedrichshafener Straße bis zu Holbeinstraße, entlang der Bahngleise Richtung Insel und Aeschach, die Situation verbessern. Im Flächennutzungsplan wird die Wegeführung daher als Hauptradroute der Kategorie 1 mit aufgenommen. Im Bereich der Bahnanlagen findet eine redaktionelle Anpassung statt. Die als Begleitgrün dargestellten Grünflächen entlang der Bahnlinie sind so nicht vorhanden und werden in die Bahnflächen integriert.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur erneuten Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 19.06.2024 fand in der Zeit vom 01.07.2024 bis 09.08.2024 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden. 
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 19.06.2024 keine Stellungnahmen ein.



  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur erneuten Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB 
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 01.07.2024 an insgesamt 40 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde von der Stadt Lindau geprüft und wie in Anlage 1 dargestellt abgewogen.

Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu keiner Änderung des Entwurfes für die Flächennutzungsplanänderung und seiner Begründung.

Fachliche Bewertung

Da die in der Bebauungsplanänderung festgesetzten Flächen zum Teil nicht mit den im rechtsgültigen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen übereinstimmen, ist es erforderlich den Flächennutzungsplan in einem parallelen Verfahren zu ändern. 
Es wird daher empfohlen, den Flächennutzungsplan zu ändern und demensprechend den Feststellungsbeschluss zu fassen.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

Die Flächennutzungsplanänderung hat keine direkten Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau (B). Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes soll dem Entwicklungsgebot für den parallel aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 65 „Lehrgut Priel“, 1. Änderung „Gewerbegebiet Priel“ entsprochen werden. Im Bebauungsplan werden die klimaschützenden Belange nach dem Baugesetzbuch berücksichtigt. Sie fanden dort Niederschlag in den Festsetzungen (Festsetzungen zur Grünordnung, mit Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünung), Festsetzungen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie, Festsetzungen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft mit dem Erhalt der Grünfläche im Osten des Plangebietes und der Reaktivierung dieses Bereiches als Auwald.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
  2. Der Stadtrat beschließt die Feststellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des BP Nr. 65 „Lehrgut Priel“, 1. Änderung „Gewerbegebiet Priel“ mit Stand vom 23.10.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeisterin Dorfmüller und Stadtrat Dr. Adams sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Dokumente
Anlage 1 Abwägungsvorschlag (.pdf)
Anlage 2 Flächennutzungsplanänderung (.pdf)
Anlage 3 Begründung (.pdf)
Anlage 4 Umweltbericht (.pdf)

Datenstand vom 29.10.2024 08:48 Uhr