Am 19.05.2021 hat der Stadtrat beschlossen, auf dem Areal des heutigen Parkplatzes P1 „Blauwiese“ einen Neubau der Mittelschule zu errichten. Im Zusammenhang mit der damaligen Entscheidung wurden umfangreiche Standortalternativenprüfungen vorgenommen und man einigte sich im Stadtrat auf den Standort Blauwiese. Die Überlegungen hatten das Ziel, eine moderne Mittelschule zur Umsetzung zukunftsweisender, pädagogischer Konzepte in hoher, räumlicher Qualität zu realisieren. Außerdem wurden grobe Ansätze zu den zu erwartenden Kosten und der Förderfähigkeit gebildet. Berücksichtigt wurden dabei auch Fragen von Erschließung, Stadtplanung, Umwelt, der zu erwartenden Kosten- und Terminrisiken sowie der nach Interimslösungen für die Bauzeit.
Durch die aktuelle Haushaltslage und die derzeit nicht absehbare Finanzierungsmöglichkeit eines Neubaus der Mittelschule im Bereich der Blauwiese, werden derzeit erneut Alternativen geprüft und die Genehmigungsplanung des Siegerentwurfs des städtebaulichen Wettbewerbs zur Mittelschule wird nicht weiter ausgeführt. Auch das Bauleitverfahren ruhte zwischenzeitlich. Die bereits fortgeschrittene Bauleitplanung soll nun dennoch fortgeführt werden, um für künftige Entwicklungen die bauplanungsrechtliche Basis zu schaffen. Die Weiterführung des Verfahrens ist mit geringem finanziellen Aufwand möglich, es muss lediglich ein externes Gutachten angepasst werden.
- Lage im Stadtgebiet von Lindau:
Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ befindet sich im Stadtteil Reutin. Der zu ändernde Bereich des Bebauungsplanes ist ca. zwei Hektar groß. Das Plangebiet wird im Norden von der Reutiner Straße, im Westen von der Ach und anschließender Wohnbebauung begrenzt. Im Süden rahmen ein Fuß- und Radweg und im Osten eine Obstanbaufläche das Plangebiet ein.
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nr. 559/8 und Nr. 50/4 (teilweise), Gemarkung Reutin sowie Fl.-Nr. 3/6, Gemarkung Aeschach.
- Bestehendes Planungsrecht
Für den Planbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ (rechtsverbindlich seit 15.09.1992). Zum Schaffen von Baurecht für die Mittelschule und für Anpassungen bei den Grünflächen muss dieser Bebauungsplan teilweise geändert werden. Der südliche Fuß- und Radweg kann unverändert festgesetzt bleiben.
- Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung werden die Ziele verfolgt, Planungsrecht für den Neubau der Mittelschule zu schaffen, das Gebäude bestmöglich in die bestehenden grünordnerischen Strukturen einzubetten sowie den Neubau im Einklang mit aktuellen Anforderungen und Beschlüssen hinsichtlich Stadtökologie und Klimaschutz zu gestalten. Im Einzelnen ist geplant:
- eine geordnete städtebauliche und grünordnerische Entwicklung zu sichern,
- Solitärgebäude in kompakter Bauform zu errichten,
- die Nachverdichtung zu steuern,
- die Erschließungssituation für eine Nord-Süd-Durchquerung für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern,
- vorhandene Grünstrukturen und das FFH-Gebiet freizuhalten bzw. zu sichern,
- neue grünordnerische Strukturen (z.B. Pausenhof, Pufferbereich zum FFH-Gebiet, Hecke nach Osten) zu schaffen und
- Anlagen für die Gewinnung solarer Energien, Fassadenbegrünung und ggf. Dachbegrünung festzusetzen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 31.01.2024 fand in der Zeit vom 08.04.2024 bis 15.05.2024 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit ging zum Entwurf mit Stand vom 31.01.2024 eine Stellungnahme ein. Die Stellungnahme wurde von der Verwaltung geprüft und gemäß Anlage 1 abgewogen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die Unterlagen zur frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 05.04.2024 und am 26./27.06.2024 an insgesamt 35 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und gemäß Anlage 1 abgewogen.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Entwurf zum Bebauungsplan mit Stand vom 31.01.2024 vorgenommen werden.
Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden in den überarbeiteten Bebauungsplan mit Stand vom 16.12.2024 eingearbeitet:
- Ergänzung der Festsetzungen zum Immissionsschutz
- Ergänzung der Festsetzung für „Flächen für Aufschüttungen“
- Anpassungen der Festsetzungen zur Grünordnung (6.7)
- Ergänzung der Festsetzung „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ (8.2)
- Änderung der Abgrenzung des Zaunes entlang des FFH-Gebietes und der Biotopschutz-Fläche
- Wegfall der Immissionsschutzhecke (Veränderung der Fläche für Gemeinbedarf und der öffentlichen Grünfläche am östlichen Grundstücksrand)
- Nachrichtliche Übernahme der Ausgleichsfläche im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Lindau
- Änderung der Festsetzung im Bereich des FFH-Gebietes von öffentlicher Grünfläche zu Waldfläche
- Überarbeitung des Umweltberichts und der FFH-Prüfung
- Anpassungen der Begründung