Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Stadtrates, 16.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß des Planfeststellungsbeschlusses vom 18. Juli 2019 mussten die Maßnahmen Lärmschutzwand Alpengarten, Erschließung Giebelbachviertel und Beseitigung Bahnübergang Hasenweidweg Ost im Zuge eines Planänderungsverfahrens durch die DB InfraGO beim Eisenbahnbundesamt beantragt werden. Die Maßnahmen Lärmschutzwand Alpengarten und Erschließung Giebelbachviertel sind zwischenzeitlich baulich umgesetzt und in Betrieb. Die Beseitigung des Bahnübergangs Hasenweidweg Ost und somit die schrankenlose Erreichbarkeit des Gleisdreiecks soll mittels einer Straßenüberführung von Norden her erreicht werden. Der Stadtrat hat diese Erschließung gem. Bebauungsplan Nr. 68 „Aeschacher Ufer“ in seinen Sitzungen vom 15.12.2021, 28.09.2022 und 15.05.2024 entsprechend beschlossen.
Die Vorhabenträgerin, die DB InfraGO, hat unter Mitwirkung der Stadt Lindau die Planungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) erstellt und nun zur Genehmigung bei der Regierung von Schwaben eingereicht. Die Stadt Lindau (B) ist hierbei aufgerufen, eine Stellungnahme abzugeben, die vom Stadtrat zu beschließen ist.
Verfahren
Das Eisenbahnbundesamt hat für das o.g. Vorhaben das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und die Regierung von Schwaben mit der Durchführung des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung beauftragt. Der vom 28.06.2021 bis 27.07.2021 öffentlich ausgelegte Plan zu einer Eisenbahnüberführung am Bahnübergang Hasenweidweg Ost wurde insbesondere infolge der geänderten Variantenuntersuchung bzw. Variantenentscheidung sowie infolge der Einwände im Anhörungsverfahren überarbeitet. Die Unterlagen lagen / liegen in der Zeit von Donnerstag, 28.11.2024 bis einschließlich Freitag, 27.12.2024 im Foyer des Stadtbauamtes Lindau (B) zu den regulären Öffnungszeiten aus. Zudem besteht / bestand die Möglichkeit zur Einsicht auf der Internetseite der Regierung von Schwaben (www.regierung.schwaben.bayern.de) unter „Service“ > „Planfeststellung“ > „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ > „Eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren“. Einwendungen können / konnten bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist elektronisch oder schriftlich bei der Anhörungsbehörde erhoben werden. Um den Zeitplan des Vorhabens nicht zu gefährden und schnellstmöglich die schrankenlose Erreichbarkeit des Gleisdreiecks gewährleisten zu können, soll die Stellungnahme der Stadt Lindau (B) nun in der Stadtratssitzung vom 16.12.2024 beschlossen und im Anschluss bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden.
Maßnahmenbeschreibung
Die Maßnahme „G“ des Maßnahmenbündels im Bahnknoten Lindau besteht aus der Beseitigung des Bahnübergangs Hasenweidweg Ost und der draus nötig werdenden Neuerschließung des Gleisdreiecks durch den Neubau einer Straßen- und einer Gehwegüberführung von der Holdereggenstraße nach Süden über die Bahnstrecke 5421 in Verbindung mit einer Fuß- und Radwegüberführung über die Bahnstrecke 5362. Begründet wird die Beseitigung des Bahnübergangs mit dem künftigen Betriebsprogramm der Deutschen Bahn und den damit verbundenen, über das zumutbare Maß hinausgehenden, Schrankenschließzeiten.
Fachliche Bewertung
Vom Stadtbauamt und den Garten- und Tiefbaubetrieben Lindau wurden die Stellungnahmen zum Anhörungsverfahren der betroffenen Ämter zusammengetragen und in einer koordinierten Stellungnahme gebündelt (siehe Anlage 4).
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Diskussionsverlauf
Stadtrat Reich möchte wissen, ob man bei der Baustelle ein vernünftiges Lärmmonitoring durchführen kann.
Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, führt aus, dass in der Stellungnahme ein Baustellenlogistikkonzept gefordert wird.
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin, die Stellungnahme zur Maßnahme „G“ des Maßnahmenbündels im Bahnknoten Lindau bei der Regierung von Schwaben vorzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Mayer und Stadtrat Jäger sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
STR-2024-12-16-TOPÖ13-Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum Anhörungsverfahren_Anlage 1 (.pdf)
STR-2024-12-16-TOPÖ13-Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum Anhörungsverfahren_Anlage 2 (.pdf)
STR-2024-12-16-TOPÖ13-Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum Anhörungsverfahren_Anlage 3 (.pdf)
STR-2024-12-16-TOPÖ13-Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum Anhörungsverfahren_Anlage 4 (.pdf)
Datenstand vom 07.01.2025 13:52 Uhr