Petition: Pflichtgemäße Zustellung der Lindauer Bürgerzeitung "an alle Haushalte"


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 20.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Dem Stadtrat wird eine Petition zur Kenntnis gegeben. 

Am 10. Februar 2024 wandte sich Herr Franz Leuthold mit folgender E-Mail an die Stadt Lindau (B):

Franz Leuthold
Bodenseestr. 7
88131 Lindau
 
 
Stadtrat Lindau, Stadtverwaltung Lindau, Frau Bohnert
 
Guten Tag,
 
 
Das Amtsblatt der Stadt Lindau ist uns in diesem Jahr 2024 nicht zugestellt worden. Ich bitte den Stadtrat, für die pflichtgemäße Zustellung "an alle Haushalte" zu sorgen. Das Amtsblatt enthält rechtlich wichtige und zum Teil fristgebundene Entscheidungen der Gemeinde, die allen Lindauern mitgeteilt werden müssen, egal ob sie krank, gehbehindert, im Urlaub oder sonstwie verhindert sind. Für die Zustellung der offiziellen Pflichtmitteilungen (Zugang) maßgeblich ist der Briefkasten als Übergabestelle für amtliche  Nachrichten. Seit Jahren erfolgt die Zustellung lückenhaft und unzuverlässig, ohne nachhaltige Besserung. 
 
Ich frage ausdrücklich, warum die Werbung von Aldi, Lidl und Co. zuverlässig zugestellt wird, das Amtsblatt aber nicht? Bitte sorgen Sie für einen anderen Zusteller oder Verlag.
 
 
Freundliche Grüße
Franz Leuthold

Fachliche Bewertung

Die Stadt Lindau (B) hat die Zustellung des Amtsblattes, das Teil der Lindauer Bürgerzeitung ist, an den Lindauer Bürgerzeitungs-Verlag GmbH & Co. KG vergeben. 
 
Zur Zustellung bzw. ordnungsgemäßen Bekanntmachung eines Amtsblattes führt der Kommentar zur Gemeindeordnung folgendes aus:
 
Eine ordnungsgemäße Bekanntmachung ist unerlässliche Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit gemeindlicher Satzungen und Verordnungen. Dabei muss die Rechtsvorschrift der Öffentlichkeit so zugänglich gemacht werden, dass der Betroffene sich in zumutbarer Weise Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen kann (BVerfGE 65, 283 [291]).

Zumutbare Weise sind u.a. folgende Möglichkeiten, die Informationen zu erhalten: 
Auf der Homepage der Lindauer Bürgerzeitung unter www.lindauer-buergerzeitung.de, in den „stummen Verkäufern“ im Stadtgebiet ( ) sowie Auslegungen an öffentlichen Orten, wie z.B. hier in der Stadtverwaltung.
 
Selbstverständlich wurde bereits Kontakt zum Verlag aufgenommen und dieser über die Beschwerde informiert. Dies geschieht bei jeder Beschwerde zur mangelnden Zustellung, die bei der Stadt eingeht. Der Verlag kontaktiert daraufhin die Zustellfirma. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass am Briefkasten kein Hinweis für Werbeverweigerung angebracht ist. 

Zudem besteht die Möglichkeit, dass sich Betroffene selbst direkt an den Verlag wenden. Die Kontaktdaten sind dem Impressum zu entnehmen:

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Petition zur Kenntnis und leitet diese als laufende Verwaltungssache der Oberbürgermeisterin bzw. der Verwaltung zur zuständigen Erledigung weiter. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2024 11:26 Uhr