9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 "Neubau Aldi Sennhofweg": - Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung - Billigung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Beschluss zur förmlichen Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 4. Sitzung des Stadtrates 20.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

  1. Anlass zur Planung 
Die vorliegende Planung steht im Zusammenhang mit der verbindlichen Bauleitplanung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 "Neubau Aldi, Sennhofweg" und erfolgt im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 
Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 "Neubau Aldi, Sennhofweg" ist die Absicht der Vorhabenträgerin, einen Neubau des Einzelhandelbetriebes Aldi Süd zu errichten. Zudem sollen eine Kindertagesstätte, Räume für die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., Kreisvereinigung Lindau, medizinisches Gesundheitshandwerk sowie weitere Gewerbeflächen bzw. Büroräume auf dem Grundstück umgesetzt werden.
Da die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen nicht mit der geplanten Nutzung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.

  1. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches
Der Änderungsbereich befindet sich im Norden des Stadtgebietes der Stadt Lindau (B). Entlang des Plangebietes verlaufen der Sennhofweg und die Kemptener Straße, welche nach Norden zur Nachbargemeinde Weißensberg und im Süden bis in das Zentrum der Stadt Lindau (B) führt. 
Umgeben ist das Plangebiet bereits von einigen Gewerbebetrieben, aber auch Wohnbebauung grenzt östlich, am Ende des Sennhofweges an. Nördlich grenzt an den Änderungsbereich die gewerblich genutzte Bestandsbebauung der "Kemptener Straße" an. Östlich davon befindet sich landwirtschaftliche Fläche. Der Geltungsbereich besteht aus den Flurstücken mit den Fl.-Nrn. 603/3, 606/3 und 606/5, Gemarkung Reutin.


  1. Wirksamer Flächennutzungsplan und geplante Änderungen 
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt die Flächen derzeit überwiegend als "Gewerbliche Bauflächen" und im östlichen Bereich als "Flächen für die Landwirtschaft" dar. Durch den Geltungsbereich verläuft von Nord nach Süd eine unterirdische Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitung.

Im Änderungsbereich wird fortführend ein sonstiges Sondergebiet Nahversorger (SO Nahversorger) sowie ein sonstiges Sondergebiet Kindertagesstätte (SO Kita) dargestellt. Zudem wird die "Hauptradroute Kategorie 1 Maßnahme 85 des Nahmobilitätplanes Dez. 19." dargestellt. Die dargestellten unterirdischen Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen werden unverändert übernommen.
Alle weiteren grafischen und textlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau bleiben unberührt. 

  1. Änderungsverfahren 
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat in seiner Sitzung vom 25.10.2023 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadtrat in gleicher Sitzung der Vorentwurf der 9. Flächennutzungsplanänderung in der Planfassung vom 21.09.2023 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 21.09.2023 fand in der Zeit vom 06.11.2023 bis 01.12.2023 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Vorentwurf mit Stand vom 21.09.2023 keine Stellungnahmen ein.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 

Die Unterlagen zur frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde am 31.10.2023 an insgesamt 31 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und wie in Anlage 1 dargestellt, abgewogen. 

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur frühzeitigen Auslegung und zur Trägerbeteiligung wurden folgende Planänderungen und -ergänzungen vorgenommen:
  • Aktualisierung der Ziele des LEPs Bayern
  • Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
  • Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Umweltbericht

Der überarbeitete Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes erhält das Fassungsdatum vom 20.02.2024.

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird ver­wiesen. 
Der Standort eignet sich für das Vorhaben besonders, da eine gute Erschließung über den "Sennhofweg" und die "Kemptener Straße" bereits vorhanden ist. Diese muss lediglich an neue Bedürfnisse angepasst werden.
Darüber sind überwiegende Teile Geltungsbereiches bereits versiegelt. Folglich entsteht eine Wiedernutzung einer bereits teilweise versiegelten Fläche, sodass durch das Vorhaben ein geringerer Anteil an neuen, hochwertigen Böden versiegelt werden muss.
Durch das Vorhaben wird die Nahversorgung in der Stadt gestärkt sowie die soziale Infrastruktur durch den Bau der Kindertagesstätte und den Räumen für die Lebenshilfe weiter ausgebaut. 

Diskussionsverlauf

Die Anlagen zu

  • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht
  • Auswirkungsanalyse 
  • Geotechnischer Bericht 
  • Schalltechnische Untersuchung 
  • Verkehrstechnisches Gutachten

sind dem Tagesordnungspunkt „vBP Nr. 135 "Neubau Aldi, Sennhofweg":
- Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung
- Billigung des Bebauungsplanentwurfs
- Beschluss zur förmlichen Auslegung“

zu entnehmen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.  
  2. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi Sennhofweg“ mit Stand vom 20.02.2024.
  3. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 Abwägungsvorschlag (.pdf)
Anlage 2 Entwurf Änderung Flächennutzungsplan (.pdf)
Anlage 3 Begründung (.pdf)
Anlage 4 Umweltbericht (.pdf)
Anlage 5 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht (.pdf)
Anlage 6 Auswirkungsanalyse (.pdf)
Anlage 7 Geotechnischer Bericht (.pdf)
Anlage 8 Schalltechnische Untersuchung (.pdf)
Anlage 9 Verkehrstechnisches Gutachten (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2024 11:26 Uhr