Bekanntgabe: Parkscheibenpflicht Rickenbacher Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Hauptausschusses, 02.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Hauptausschusses am 03.06.2024 über die Ausweisung zusätzlicher gebührenpflichtiger und parkscheibenpflichtiger Parkbereiche auf dem Festland wurde auf Antrag von Stadtrat Hübler auch beschlossen, in der Rickenbacher Straße ab der Kurve Freihof bis zum Bistro Roseneck eine Parkscheibenpflicht vergleichbar der sonstigen Vorschläge einzuführen (= max. 2 Stunden, täglich von 8 - 20:00 Uhr).
Fachliche Bewertung
Erst bei der Planung der Umsetzung fiel auf, dass im Bereich der Rickenbacher Straße rund um das Bistro Roseneck bereits seit über 10 Jahren ein Zonenhaltverbot besteht, wonach das Parken nur innerhalb markierter Flächen erlaubt ist. Diese Regelung kann sich nicht mit der Parkscheibenpflicht überschneiden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Straßenverkehrsbehörde, die beschlossene Parkscheibenpflicht nur im Abschnitt zwischen Kurve Freihof und Einmündung Steigstraße auszuweisen (vgl. anliegender Lageplan).
Dokumente
ZHV Rickenbacher Str und Umgebung (.pdf)
Datenstand vom 08.10.2024 11:47 Uhr