Teil-Abstufung der öffentlichen Verkehrsfläche "Felix-Wankel-Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) beabsichtigt einen Teilbereich der Ortsstraße Felix-Wankel-Straße, Flurnummer 1736/27 und 1736/49, Gemarkung Reutin, gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG zu einem beschränkt-öffentlichem Weg mit der Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg, landwirtschaftlicher Verkehr frei, abzustufen.
Die Widmung ist den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Es befindet sich dort eine Fahrradstraße und ein Gehweg mit der Beschilderung ohne Freigabe für den Kfz-Verkehr. Die für den Kraftfahrzeugverkehr vorgesehene Straße endet bei der Zufahrt zum Felix-Wankel-Gebäude (Obrist). Daher muss der Bereich danach in einen beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft werden (siehe Anlage Lageplan).
Stellungnahmen von den Liegenschaften, der Stadtplanung, der Verkehrsabteilung, der Lindau Tourismus und Kongress GmbH, sowie der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau wurden eingeholt. Es bestehen keine Einwände.

Fachliche Bewertung

  1. Abstufung eines Teilbereichs der Ortsstraße O-114 zum beschränkt- öffentlichen Weg BÖW-305      

  1. Ortsstraße
Bei der Felix-Wankel-Straße handelt es sich nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BayStrWG um eine Ortsstraße, da diese die Merkmale einer Ortsstraße nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG erfüllt. Die Felix-Wankel-Straße wurde mit Eintragungsverfügung vom 11.02.2005 gewidmet. Der Träger der Straßenbaulast für Ortsstraßen ist nach Art. 9 i.V.m. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG die Stadt Lindau (B). 

  1. beschränkt-öffentlicher Weg
Die Teilfläche „Felix-Wankel-Straße“ ist nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG der Straßenklasse beschränkt-öffentlicher Weg zuzuordnen und erfüllt nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG den Merkmalen eines beschränkt-öffentlichen Weges. Der Träger der Straßenbaulast für beschränkt-öffentliche Weg ist nach Art. 9 i.V.m. Art. 54a Abs. 1 BayStrWG die Stadt Lindau (B). 

  1. Teil-Abfstufung Ortsstraße O-114 zum beschränkt-öffentlichem Weg BÖW-305
       Die dominierende und auch gewünschte Verkehrsart auf der betreffenden Fläche ist Geh- und Radverkehr. Entspricht die Verkehrsbedeutung bzw. die Einstufung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, so ist die Verkehrsfläche in die entsprechende und richtige Straßenklasse (Art. 3 BayStrWG) einzustufen, d.h. in diesem Fall umzustufen (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG). Nachdem der Teilbereich Felix-Wankel-Straße nach der Einfahrt zum Felix-Wankel-Gebäude die Merkmale einer Ortsstraße nicht mehr erfüllt, sondern nur die Merkmale eines beschränkt-öffentlichen Weges, ist der Bereich der Felix-Wankel-Straße in die niedere Straßenklasse eines beschränkt-öffentlichen-Weges abzustufen. Da der Weg durch Fußgänger und Radfahrer sowie dem landwirtschaftlichem Verkehr (Bewirtschaftung der angrenzenden Felder) genutzt werden kann, ist bei der Abstufung die Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg, landwirtschaftlicher Verkehr frei“ aufzunehmen. Die Deutsche Bahn ist Eigentümerin über einen Teilbereich des Flurstücks 1736/27 Gemarkung Reutin und wird über die Abstufung schriftlich informiert.

Beschluss

Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt den Teilbereich Felix-Wankel-Straße zwischen Einfahrt Felix-Wankel-Gebäude Flurnummer 1736/27, Gemarkung Reutin und dem Campingplatz Zech, Ende Flurnummer 1736/49, Gemarkung Reutin, gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG abzustufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan_Teilbereich_Felix-Wankel-Straße_Abstufung (.pdf)

Datenstand vom 14.08.2024 11:08 Uhr