Neubau Berufsschulzentrum Lindau, Planungsstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

1.        Vorhaben
Geplant ist der Neubau des Berufschulzentrums (BFZ), das aus sechs Gebäudeeinheiten besteht und hofartig um einen zentralen Freiraum angesiedelt wird. 
Das Berufliche Schulzentrum Lindau mit über 2.000 Schüler/innen und drei Teilschulen Berufsschule, Technikerschule sowie Fach- und Berufsoberschule bildet als Teil des bestehenden Schulcampus mit Bodenseegymnasium, Realschule und Sporteinrichtungen einen wichtigen Bildungsschwerpunkt der Stadt Lindau sowie des Landkreises.

Das bestehende Schulgebäude erfüllt hierbei nach ca. 45 Jahren die Anforderungen an Raumbedarf, Raumstruktur sowie pädagogischen Funktionsabläufen für einen zukunftsträchtigen Unterricht nicht mehr in ausreichendem Maße. Hierzu wurden durch den Landkreis in einer Machbarkeitsstudie in 2019 der bestehende Standort hinsichtlich der Möglichkeiten einer Sanierung und Erweiterung bzw. möglicher Neubaulösungen näher untersucht.

Kern ist eine kammartige Struktur in Verlauf West-Ost, die vier Gebäude nach Süden und ein quadratisches Gebäude nach Norden anbindet. Die Geschossigkeit ist dreigeschossig mit Höhen bis 14,90 m vorgesehen. Der östlichste Gebäudeteil erreicht wegen höherer Geschosshöhen im 2. OG voraussichtlich eine Attikahöhe bis 17,90 m. Die Kammstruktur soll als erstes gebaut werden, während im Bestandsgebäude noch beschult wird. Nach Abbruch des Bestands soll schließlich die Turnhalle errichtet werden.

Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.04.2024 wurde das Projekt intensiv diskutiert. In der Sitzung wurde durch die CSU-Fraktion ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Projekt gestellt. Als Kompromiss wurde vereinbart, dass zunächst eine weitere Planungsbesprechung zwischen Landkreis uns Stadtbauamt erfolgen soll. Kurz danach hat der Landkreis den Bau- und Umweltausschuss zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, in welcher das Projekt detailliert vorgestellt werden soll. In dieser Veranstaltung wurde die Frage des Bestandserhaltes sowie der Nordverschiebung des geplanten Gebäudekörpers diskutiert. Nach Aussage sämtlicher mit der Planung beauftragten Gutachter ist dies nicht in vertretbarem Rahmen und nicht ohne teure Interimslösungen (z.B. Container) möglich. Als Stimmungsbild wurde in der Sitzung dann eine Mehrheit für die Realisierung des geplanten Baukörpers sowie die Durchführung eines Bauantragsverfahrens erkennbar. 

Das Vorhaben sollte dann in der kommenden Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.06.2024 erneut vorgestellt werden und die Nichtrealisierbarkeit eines Bestandserhalts sowie eines abschnittsweisen Neubaus weiter nördlich nochmals erläutert werden. Ebenso relevant wurde die frühzeitige Einbeziehung relevanter Träger öffentlicher Belange sowie der direkt betroffenen Angrenzer vereinbart, und das hier erreichte Ergebnis in der Sitzung ebenfalls kommuniziert werden.

  1.        Bestand

Das Schulzentrum in Aeschach besteht aus dem Bogy im Norden, das 1959 den Beginn der Entwicklung als Schulstandort mit Bezug zu Reutiner Straße bildete. Das BSZ (1982) führte den Charakter von Solitärbauten im Landschaftsraum weiter und nahm mit seiner Nordkante räumlich Bezug auf den grünen Innenraum des Bogy. 

Titelbild der Festschrift 1982

Eingangsbereich und Vorplatz 1982, Quelle: Festschrift 1982, S. 41

Insbesondere die gegliederte Dachlandschaft des BFZ hob sich von der pavillonartigen Architektur des Bogy ab. In westlicher Richtung bilden die zugehörigen freistehenden Turnhallen einen Übergang zur Realschule des Landkreises, die ab 2008 entstand. Das Areal wurde zuletzt im Kern um ein Wohnheim und eine Mensa mit zugehörigen Freiraum erweitert. Das gesamte Areal ist geprägt durch einen wirksamen Bestand an Altbäumen, wobei besonders die Platanen vor dem Eingangsbereich und östlich der Turnhalle auffallen. Das BSZ ist trotz seiner Ausdehnung in Ost-West Richtung mit maximal 130 m als freistehender Solitär erkennbar. 

Bereits zur Erbauungszeit waren ein Atrium, Freiräume und die Sportflächen südlich der Gebäude in Verbindung mit einer großzügigen öffentlichen Durchwegung angelegt. Auch die Nord-Süd Durchquerung ist an drei Stellen möglich. So bettet sich das Areal insgesamt, trotz seiner großen Flächenausdehnung und der starken Solitärbaukörper, als Stadtbaustein selbstverständlich in den Stadtteil Aeschach ein.

3. Neuplanung 
3.1        Positionierung des Bestandsgebäudes
Im Entwurf dominiert nun eine kammartige Struktur, die funktional und in der Grundrissfigur nachvollziehbar aufgebaut ist. Der geplante Baukörper wird überwiegend südlich des bestehenden BFZ-Gebäudes positioniert. Dieser Bereich ist mit Freiflächen, Wegen und Nebengebäuden baulich vorgeprägt. Das gesamte Areal des Aeschacher Schulzentrums ist Teil des Landschaftsfingers und darin überwiegend Teil der Aufmerksamkeitsbereiche (s. Freiraumkonzept S. 33).

Um die Freiräume bestmöglich zu schützen empfahl das Stadtbauamt Lindau daher zunächst, die Baukörper nach Norden zu verschieben und auch die Parkplatzflächen für eine Überbauung zu nutzen. Die Baukörper sollten einen räumlichen Bezug zu den umgebenden Bestandsbauten aufweisen. Durch eine Positionierung des Gebäudes nach Norden könnten die Freiräume und Sportflächen in Richtung Freiraum orientiert werden, was einen besseren Übergang nach Süden schaffen würde.

Für weitere detaillierte Beschreibungen des Vorhabens wird auf die Anlagen verwiesen.

3.2        Prüfung zur Verschiebung nach Norden
Der Landkreis hat diese Möglichkeit geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass dies nicht möglich sei, da im alten BFZ-Gebäude der Unterricht parallel zur Neuerrichtung des neuen Schulgebäudes erfolgen muss. Daher wurde die Positionierung unmittelbar südlich des bestehenden Schulgebäudes gewählt.

Das bestehende Schulgebäude weist neben den, dem Alter entsprechenden Mängeln im Bereich Gebäudehülle, haustechnischen Anlagen sowie nicht zeitgemäßer funktionaler Defizite und unpassenden Raumzuschnitten, insbesondere Schäden im Bereich Gründung und Tragwerk auf. Diese Schäden, die bereits seit der Errichtung bestehen, sind nach vielfachen Versuchen sowie Gutachten nicht mit den heute erforderlichen Gewährleistungen behebbar und verhindern somit den Erhalt der Gebäude im Zuge einer Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes. Des Weiteren kann die Tragfähigkeit einzelner Teilgebäude im Zuge einer möglichen bauabschnittweisen Neubaulösung nicht nachgewiesen werden, da das derzeit eingestellte statische Gleichgewicht des Gesamtsystems verändert würde. Weitere erhebliche Setzungen sowie Lastveränderungen des Tragsystems sind unvermeidlich.

Fachliche Bewertung

Da die Planung sich an der 2020 im Stadtrat vorgestellten Variante „L-Winkel“ orientiert, für welche der Stadtrat als erste Reaktion Zustimmung signalisiert hat, wird die Überschreitung der o.g. Achse hingenommen. 

Wie bereits in der Sitzungsvorlage vom 16.04.2024 ausgeführt, liegt das Neubauvorhaben südlich des Bestandsgebäudes innerhalb eines baulich mit Wegen, Nebengebäuden und Freiflächen vorgeprägten Bereichs. Der Bereich liegt räumlich-funktional noch innerhalb des Schulareals, auch der Flächennutzungsplan stellt dieses Areal als Schulfläche dar.

Die Schwierigkeiten, die mit einer Bestandsanierung bzw. einer Nordverschiebung des Gebäudes auftreten und die nach Aussage des Landkreises keine funktionelle und wirtschaftliche Realisierung des Neubauprojektes ermöglichen würden, lassen im Grunde nur diesen jetzt gewählten Standort zu. Positiv dabei ist der Erhalt der Bestandsbäume im nördlichen Freibereich und deren Integration in das geplante Freiraumkonzept. Da die Planung bereits weit fortgeschritten ist (LP2 abgeschlossen) zeigen sich keine größeren Möglichkeiten zur Veränderung der Planung. Damit kann das Vorhaben im Rahmen eines Bauantragsverfahrens abgearbeitet werden.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Abstimmungen mit dem maßgeblichen Träger öffentlicher Belange und Angrenzern wird in der Sitzung vorgestellt.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Beschlussvorschlag:

1.) Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben mit Stand der Pläne vom 23.02.2024, 27.02.2024 und 06.03.2024 zu. Das Vorhaben wird voraussichtlich auf der Grundlage des § 34 BauGB geprüft.

2.) Der Antrag von Stadtrat Büchele aus der Sitzung vom 16.04.2024 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird abgelehnt.

Beschluss

1.) Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben mit Stand der Pläne vom 23.02.2024, 27.02.2024 und 06.03.2024 zu. Das Vorhaben wird voraussichtlich auf der Grundlage des § 34 BauGB geprüft.

2.) Der Antrag von Stadtrat Büchele aus der Sitzung vom 16.04.2024 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Außenanlagenplan_240306 (.pdf)
Grundrissplan_1 OG_240223 (.pdf)
Grundrissplan_2 OG_240223 (.pdf)
Grundrissplan_Dach_240223 (.pdf)
Grundrissplan_EG_240223 (.pdf)
Lageplan_240227 (.pdf)
Luftbild (.pdf)
Perspektive_240221 (.pdf)
Projektbeschreibung_BFZ (.pdf)
Projektvorstellung_Präsentation (.pdf)
Schnitte_240223 (.pdf)

Datenstand vom 14.08.2024 11:08 Uhr