- Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans, Ziele und Zweck
In der Fortschreibung des Parkraumkonzeptes Lindau (Vorstellung in der Sitzung des Stadtrats am 20.03.2024) wurde der Bedarf einer Mobilitätsdrehscheibe am Bahnhof Reutin mit dem Angebot eines P&R-Auffangparkplatzes als Handlungsmaßnahme für ein ganzheitliches Verkehrskonzept aufgeführt.
Die Mobilitätsdrehscheibe soll durch die Bündelung verschiedener Mobilitätsangebote zu einem attraktiven und innovativen Ort werden. Zusätzlich zu den Hauptbestandteilen „Parkhaus für PKWs“ und „Zentraler Umsteigepunk für Busse“ sollen weitere Mobilitätseinrichtungen wie z.B. Taxi- oder Car-Sharing-Angebote oder Stationen für Mikromobilität (z. B. Elektromopeds, Tretroller, (Lasten-) Fahrräder, E-Scooter) in diesem Bereich gebündelt werden können. Durch die Schaffung einer P+R Anlage (ca. 500 Stellplätze) sowie der Vernetzung von verschiedenen Verkehrsmitteln soll zusätzlich die Verlagerung von MIV-Nutzern bestärkt werden. Für die Attraktivität sollte die Mobilitätsdrehscheibe so gestaltet sein, dass nicht ausschließlich Touristen angesprochen werden, sondern auch Lindauerinnen und Lindauer von den Angeboten profitieren können.
Diese Anforderungen sowie die Gestaltung der Mobilitätsdrehscheibe sollen durch den städtebaulichen Wettbewerb geklärt und umgesetzt werden. Damit die künftige Mobilitätsdrehschiebe am Bahnhof Lindau-Reutin zeitnah nach Abschluss des Wettbewerbes umgesetzt werden kann, soll jetzt bereits Baurecht geschaffen werden.
Die Grundstücke der zu beplanenden Fläche wurden im Oktober 2023 erworben. Aktuell wird diese Fläche als ebenerdiger Parkplatz mit Zufahrt im Osten von der Bregenzer Straße genutzt. Gemäß Kaufvertrag hat die südliche Grundstücksgrenze einen Abstand von 10 m zur nördlichsten Gleisachse – diese Vermessung muss noch durch eine Korrektur angepasst werden. Nördlich schließt ein städtischer Radweg an, der als Schnellverbindung in das Gewerbegebiet Reutin und nach Zech führt. Zudem befinden sich an der Bregenzer Straße aktuell Haltestellen des Stadtbusses, des Landkreises, des Landbusses Unterland als Teil des Vorarlberger Landbussystem sowie für dem Flixbus.
Der Bau des über dem Busbahnhof angedachten Parkhauses wurde bereits in Testentwürfen vor dem Kauf geprüft und ist trotz der geringen Tiefe der Fläche grundsätzlich umsetzbar. Aufgrund der jetzt vorliegenden Eigentumsverhältnisse muss die Planung intern nochmal geprüft und gegebenfalls korrigiert bzw. konkretisiert werden.
Sinn und Zweck der bereits jetzt vorgesehenen Bebauungsplanänderung zur Errichtung der Mobilitätsdrehscheibe liegt in dem Zeitvorteil, der hier ermöglicht wird. Das Bebauungsplanänderungsverfahren soll vor bzw. parallel zur Vorbereitung und Durchführung des kommenden Wettbewerbs erfolgen und nicht erst nach dem Vorliegen des Wettbewerbsergebnis. Das Gebäude für die Mobilitätsdrehscheibe soll im Wettbewerb als Realisierungsteil erarbeitet werden. Dies ermöglicht eine hohe Detailtiefe, die dann im Nachgang, nach entsprechender planerischer Anpassung, direkt im Zuge eines Bauantragsverfahrens genehmigt werden kann. Das spart Zeit und ermöglicht eine schnellere Umsetzung des Projekts.
- Planungsrechtliche Vorgaben
Bebauungsplan:
Der rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 37 „Berliner Platz“ (rechtsverbindlich seit 23.03.2013) stellt im Bereich der künftigen Mobilitätsdrehscheibe eine nachrichtliche Übernahme „Bahnanlagen“ dar.
Um ein Parkhaus umsetzen zu können, muss der Bebauungsplan geändert werden. Die 1. Änderung „Mobilitätsdrehscheibe“ des Bebauungsplanes Nr. 37 „Berliner Platz“ soll voraussichtlich in dem Bereich eine Sonderfläche „Mobilitätsdrehscheibe“ festsetzen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 umfasst den Teilbereich südlich der Rickenbacher Straße. Das Mischgebiet und das Allgemeine Wohngebiet werden zusätzlich zur Fläche für Bahnanlagen aufgenommen, da hier geprüft werden muss, ob sich immissionsschutzfachliche Änderungen ergeben. Der Geltungsbereich kann sich jedoch im Laufe des Verfahrens noch verändern.
Die Bebauungsplanänderung wird voraussichtlich gemäß § 30 Abs. 1 BauGB als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt und im Regelverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau stellt im Bereich des Plangebietes Flächen für Bahnanlagen dar.
Das Gebiet soll nun als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit einer Zweckbestimmung ausgewiesen und durch einen Sonderbaukörper bebaut werden. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da der Bebauungsplan nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, soll dieser im Parallelverfahren geändert werden.
- Weiteres Vorgehen
Vor dem förmlichen Einstieg in die Bauleitplanverfahren muss unter anderem noch folgendes geklärt werden:
- Korrektur der Vermessung
- Erstellung von erneuten Testentwürfe durch Hochbauabteilung des Bauamtes aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen (schmaleres Grundstück)
- Erneute Prüfung der Kreuzungssituation durch Verkehrsplaner (ebenfalls auf Grund des Grundstückzuschnittest) und Planung der Mobilitätsstation (EG)
- Klärung mit DB, ob die Nutzung des angrenzenden Grundstückes für Wartungszwecke und in der Bauphase möglich ist
Nachfolgend wird ein Vorentwurf für die Bebauungsplanänderung und die Flächennutzungsplanänderung durch das Stadtbauamt erstellt. Im Stadtrat sollen dann der jeweilige Aufstellungsbeschluss und der Beschluss für die frühzeitige Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden.