Bebauungsplan Nr. 37 "Berliner Platz", 1. Änderung "Mobilitätsdrehscheibe“


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

  1. Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans, Ziele und Zweck

In der Fortschreibung des Parkraumkonzeptes Lindau (Vorstellung in der Sitzung des Stadt­rats am 20.03.2024) wurde der Bedarf einer Mobilitätsdrehscheibe am Bahnhof Reutin mit dem Angebot eines P&R-Auffangparkplatzes als Handlungsmaßnahme für ein ganzheitliches Verkehrskonzept aufgeführt. 

Die Mobilitätsdrehscheibe soll durch die Bündelung verschiedener Mobilitätsangebote zu einem attraktiven und innovativen Ort werden. Zusätzlich zu den Hauptbestandteilen „Parkhaus für PKWs“ und „Zentraler Umsteigepunk für Busse“ sollen weitere Mobilitäts­ein­richtungen wie z.B. Taxi- oder Car-Sharing-Angebote oder Stationen für Mikromobilität (z. B. Elektro­mopeds, Tretroller, (Lasten-) Fahrräder, E-Scooter) in diesem Bereich gebündelt werden können. Durch die Schaffung einer P+R Anlage (ca. 500 Stellplätze) sowie der Vernetzung von verschiedenen Verkehrsmitteln soll zusätzlich die Verlagerung von MIV-Nutzern bestärkt werden. Für die Attraktivität sollte die Mobilitätsdrehscheibe so gestaltet sein, dass nicht ausschließlich Touristen angesprochen werden, sondern auch Lindauerinnen und Lindauer von den Angeboten profitieren können. 

Diese Anforderungen sowie die Gestaltung der Mobilitätsdrehscheibe sollen durch den städte­baulichen Wettbewerb geklärt und umgesetzt werden. Damit die künftige Mobilitäts­dreh­schiebe am Bahn­hof Lindau-Reutin zeitnah nach Abschluss des Wettbewerbes um­ge­setzt werden kann, soll jetzt bereits Baurecht geschaffen werden.

Die Grundstücke der zu beplanenden Fläche wurden im Oktober 2023 erworben. Aktuell wird diese Fläche als ebenerdiger Parkplatz mit Zufahrt im Osten von der Bregenzer Straße genutzt. Gemäß Kaufvertrag hat die südliche Grundstücksgrenze einen Abstand von 10 m zur nördlichsten Gleisachse – diese Vermessung muss noch durch eine Korrektur angepasst werden. Nördlich schließt ein städtischer Radweg an, der als Schnellverbindung in das Gewerbegebiet Reutin und nach Zech führt. Zudem befinden sich an der Bregenzer Straße aktuell Haltestellen des Stadtbusses, des Landkreises, des Landbusses Unterland als Teil des Vorarlberger Landbussystem sowie für dem Flixbus.

Der Bau des über dem Busbahnhof an­ge­dachten Parkhauses wurde bereits in Test­ent­würfen vor dem Kauf geprüft und ist trotz der geringen Tiefe der Fläche grundsätzlich um­setz­­bar. Aufgrund der jetzt vorliegenden Eigentumsverhältnisse muss die Planung intern noch­mal geprüft und gegebenfalls korrigiert bzw. konkretisiert werden. 

Sinn und Zweck der bereits jetzt vorgesehenen Bebauungsplanänderung zur Errichtung der Mobilitätsdrehscheibe liegt in dem Zeitvorteil, der hier ermöglicht wird. Das Bebauungs­plan­än­der­ungs­­verfahren soll vor bzw. parallel zur Vorbereitung und Durchführung des kommenden Wett­bewerbs erfolgen und nicht erst nach dem Vorliegen des Wettbewerbs­ergebnis. Das Ge­bäude für die Mobilitätsdrehscheibe soll im Wettbewerb als Realisierungs­teil er­arbeitet werden. Dies ermöglicht eine hohe Detailtiefe, die dann im Nachgang, nach ent­sprechender pla­ner­ischer Anpassung, direkt im Zuge eines Bauantragsverfahrens genehmigt werden kann. Das spart Zeit und ermöglicht eine schnellere Umsetzung des Projekts.


  1. Planungsrechtliche Vorgaben

Bebauungsplan: 
Der rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 37 „Berliner Platz“ (rechtsverbindlich seit 23.03.2013) stellt im Bereich der künftigen Mobilitätsdrehscheibe eine nachrichtliche Über­nahme „Bahn­anlagen“ dar. 

Um ein Parkhaus umsetzen zu können, muss der Bebauungsplan geändert werden. Die 1. Änderung „Mobilitätsdrehscheibe“ des Bebauungsplanes Nr. 37 „Berliner Platz“ soll vor­aus­sichtlich in dem Bereich eine Sonderfläche „Mobilitätsdrehscheibe“ festsetzen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 umfasst den Teilbereich südlich der Rickenbacher Straße. Das Mischgebiet und das Allgemeine Wohngebiet werden zusätzlich zur Fläche für Bahnanlagen aufgenommen, da hier geprüft werden muss, ob sich immissionsschutz­fach­liche Änderungen ergeben. Der Geltungsbereich kann sich jedoch im Laufe des Verfahrens noch verändern. 
Die Bebauungsplanänderung wird voraussichtlich gemäß § 30 Abs. 1 BauGB als quali­fizierter Be­bau­ungs­plan aufgestellt und im Regelverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt.


Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau stellt im Bereich des Plangebietes Flächen für Bahnanlagen dar.

Das Gebiet soll nun als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit einer Zweckbe­stimmung ausgewiesen und durch einen Sonderbaukörper bebaut werden. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da der Bebauungsplan nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, soll dieser im Parallelverfahren geändert werden.

  1. Weiteres Vorgehen
Vor dem förmlichen Einstieg in die Bauleitplanverfahren muss unter anderem noch folgendes geklärt werden: 
  • Korrektur der Vermessung 
  • Erstellung von erneuten Testentwürfe durch Hochbauabteilung des Bauamtes auf­grund von geänderten Rahmenbedingungen (schmaleres Grundstück)
  • Erneute Prüfung der Kreuzungssituation durch Verkehrsplaner (ebenfalls auf Grund des Grundstückzuschnittest) und Planung der Mobilitätsstation (EG) 
  • Klärung mit DB, ob die Nutzung des angrenzenden Grundstückes für Wartungs­zwecke und in der Bauphase möglich ist 

Nachfolgend wird ein Vorentwurf für die Bebauungsplanänderung und die Flächen­nutzungs­plan­änderung durch das Stadtbauamt erstellt. Im Stadtrat sollen dann der jeweilige Auf­stellungs­beschluss und der Beschluss für die frühzeitige Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden. 

Fachliche Bewertung

Die geplante Umnutzung der aktuell als Parkplatz genutzten Fläche zu einer Mobilitäts­drehscheibe wird von der Stadt- und Mobilitätsplanung sehr positiv bewertet. Vor allem durch die Bündelung der verschiedenen Mobilitätsangebote sowie weitere Ange­bote im Umfeld kann der Standort zu einem attraktiven Ort gestaltet und die Verlagerung von MIV-Nutzern auf andere Verkehrsmodi so zusätzlich verstärkt werden.

Die Bebauungsplanänderung ist inhaltlich eng mit dem Wettbewerb Berliner Platz verknüpft. Um eine optimale Einbindung in das städtebauliche und freiräumliche Gefüge sowie eine ansprechende Gestaltung zu erzielen, soll die Mobilitätsdrehscheibe durch einen hochbau­lichen Realisie­rungsteil des Wettbewerbes umgesetzt werden. 

Der 1. Änderung „Mobilitätsdrehscheibe“ des Bebauungsplan Nr. 37 “Berliner Platz“ kann daher zugestimmt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Es werden Kosten für Gutachten (Immissionsschutz, Bodenschutz/Altlasten, etc.) in Höhe von ca. 60.000 € entstehen.

IV.  Diskussionsverlauf:

Frau Möller führt das Thema anhand eines Sachvortrags aus.

Frau Möller ergänzt, dass der Parkdruck zu nimmt und Wettbewerb und Schaffung des Baurechts parallel erfolgen sollen. Der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan sollen auf die Parkhausfläche erweitert werden.

Stadtrat Obermayr erklärt, dass beim Bau des Parkhauses die Verkehrswende beachtet werden muss. Ein Omnibusbahnhof ist essentiell für die Verkehrslösung. Er stimmt, trotz Parkhaus, dem Vorhaben zu. Vor Realisierung des Parkhauses sollte das Geschäftsmodell sichtbar gemacht werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben zu und empfiehlt dem Stadtrat eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Berliner Platz“ sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes in dem betreffenden Bereich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1: BP037_Berliner_Platz_Plan (.pdf)
Anlage 2: BP037_1_Aend (.pdf)
Anlage 3: FNP_Ausschnitt_Berliner_Platz (.pdf)

Datenstand vom 14.08.2024 11:08 Uhr