Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am Standort des ehemaligen Hallenbades „Limare“ ist der Bau eines Business Hotels geplant. Die eingereichte Planung ist eine Überarbeitung zum vorangegangenen Investorenwettbewerb. Die Planung wurde als Bauvoranfrage eingereicht.
Das Hotel mit Tiefgarage verfügt über mehrere Konferenzräume, sowie Doppelzimmer in zwei Größen. Außerdem ist ein kleiner SPA-Bereich geplant.
Das Hotel ist in U-Form ausgebildet, mit der Öffnung nach Westen zum Landratsamt. Dadurch entsteht eine ruhige Innenhofsituation, die als Terrasse genutzt wird. Die Anzahl der Geschosse variiert von I, über III bis IV und V Geschosse, plus ein zusätzliches VI. Technikgeschoss auf dem Ostteil des Gebäudes, das auf allen Seiten eingerückt ist. Der Gebäudekomplex ist mit begrüntem Flachdach, teilweise mit PV-Anlagen, geplant. Auch auf dem Technikgeschoss ist eine PV-Anlage geplant. Ein Teil des südlichen niedrigeren Daches wird als Dachterrasse für den SPA-Bereich genutzt.
Der Hauptzugang zum Hotel befindet im Osten am Herbergsweg. Hier bildet das Gebäude auch seinen Hochpunkt mit V, bzw. VI Geschossen (Technikgeschoss).
Das Gebäude verfügt über eine Tiefgarage mit 44 Kfz-Stellplätzen, die von Norden vom Bleicheweg erschlossen wird. 6 oberirdische Pkw-Stellplätze (davon 3 mit E-Ladestation) sowie ein Reisebusparkplatz befinden sich ebenfalls am Bleicheweg. Die Anlieferung erfolgt im Westen.
Fachliche Bewertung
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.
Bei der Betrachtung der Umgebungsbebauung wird insbesondere auf das Landratsamt (Bregenzer Straße 33 bis 35) Bezug genommen. Dieses weist V Geschosse mit überhohen Raumhöhen auf, wobei sich das V. Geschoss im geneigten Dach befindet. Die nördlich gelegene Jugendherberge (Herbergsweg 11) weist mit II + IV Geschossen in geneigten Dächern, geringere Höhen auf. Direkt im östlichen Anschluss an das geplante Vorhaben befinden sich Gebäude mit geringen Höhen (I bis II Geschosse).
Bei dem geplanten Gebäude stellt das VI. Geschoss (Technikgeschoss) zwar rechnerisch ein Vollgeschoss dar, tritt aufgrund des allseitigen Rücksprungs jedoch nach außen nicht als solches wahrnehmbar in Erscheinung. Die hauptsächlich zu beurteilenden V Geschosse fügen sich in die Umgebungsbebauung ein und sind genehmigungsfähig.
Das Vorhaben nimmt in südlicher Richtung die südliche Gebäudeflucht des Landratsamtes auf. Damit reicht es weiter nach Süden als das bisherige Hallenbad. Dafür rückt es im Norden weiter vom Bleicheweg ab.
Die Art der baulichen Nutzung in der näheren Umgebung entspricht einer Gemengelage bzw. einem Mischgebiet gem. § 6 BauNVO. Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind hier allgemein zulässig.
Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist genehmigungsfähig.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel merkt an, dass keine Konkurrenz zur Inselhalle entstehen soll.
Herr Koschka führt aus, dass der Bauvorbescheid kurz bevor steht und Genehmigungssicherheit geben soll. Es ist im Rahmen von dem, was vertreten werden kann.
Stadtrat Hummler wirft ein, dass er keine Konkurrenz sieht.
Stadtrat Bandte erkundigt sich nach einem Statement des Gestaltungsbeirats.
Herr Koschka antwortet, dass die Entwürfe gestalterisch bewertet wurden und die Bewertung abgeschlossen ist. Nun soll die Gestaltung gesichert werden.
Stadtrat Hübler erkundigt sich, was von den ursprünglichen Plänen abweicht.
Herr Koschka antwortet, dass der nördliche Riegel neu dazugekommen ist. Es gibt nun eine Zufahrt in die Tiefgarage, dies war ursprünglich als offener Parkplatz geplant. Das sind die wesentlichen Änderungen. Außerdem wurde der Technikraum oben verkleinert. Das Gebäude fügt sich nun ein.
Stadtrat Hübler hat Bedenken, dass zu wenige Stellplätze vorhanden sein könnten.
Herr Koschka führt aus, dass viele mit dem Zug oder Zug und Flugzeug anreisen. Für Hotels gibt es einen geringeren Stellplatzbedarf als für Wohngebäude. Falls ein Überhang besteht, sind genug Stellplätze in der Umgebung verfügbar.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.12.2024 15:08 Uhr