Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche "Wackerstraße (Seitenstraße)"


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) beabsichtigt die Verkehrsfläche “Neue Zufahrt Giebelbach - Wackerstraße (Seitenstraße)”, Flurnummer 658/2 Gemarkung Hoyern, Flurnummer 64/53 und 64/54, Gemarkung Aeschach, gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG öffentlich als Ortsstraße zu widmen (siehe Anlage Lageplan).
Stellungnahmen von den Liegenschaften, der Stadtplanung, der Verkehrsabteilung, sowie der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau wurden eingeholt. Es bestehen keine Einwände.

Fachliche Bewertung

  1. Wackerstraße (Seitenstraße)

Die Verkehrsfläche „Wackerstraße (Seitenstraße)“ ist nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BayStrWG der Straßenklasse Ortsstraße zuzuordnen und erfüllt nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Merkmale einer Ortsstraße. Der Träger der Straßenbaulast für Ortsstraßen ist nach Art. 9 i.V.m. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG die Stadt Lindau (B). Voraussetzung für die Widmung ist, dass nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG der Träger der Straßenbaulast das Verfügungsrecht über die in Anspruch genommenen Straßenflächen hat. Diese Voraussetzung ist für die „Wackerstraße (Seitenstraße)“ erfüllt. Die zur Widmung vorgesehene Straßenfläche Flurnummer 658/2 Gemarkung Hoyern, Flurnummer 64/53 und 64/54 Gemarkung Aeschach, befinden sich im Eigentum der Stadt Lindau (B). Die Straßenbenennung „Wackerstraße“ wurde im Stadtrat am 19.06.2024 beschlossen. Die Umbenennung des Teilstücks vom Bürgermeister-Thomann-Weg, welches zwischen der neuen Wackerstraße und der Giebelbachstraße liegt, wurde im Stadtrat am 27.11.2024 beschlossen und der Wackerstraße (Seitenstraße) zugeordnet.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

1. Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt die Verkehrsfläche „Wackerstraße (Seitenstraße)“ Flurnummer 658/2, Gemarkung Hoyern, Flurnummer 64/53 und 64/54 Gemarkung Aeschach, gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG wie folgt zur öffentlichen Straße zu widmen.

Straße:                        Ortsstraße O-398
Bezeichnung:                        Wackerstraße (Seitenstraße)
Fl.Nr.:                                658/2, Gemarkung Hoyern, 64/53, 64/54 Gemarkung Aeschach
Anfangspunkt:                        Wackerstraße Fl.Nr. 661/0, Gemarkung Hoyren
Endpunkt:        Wackerstraße (Seitenstraße) FlNr. 64/48, Gemarkung Aeschach
Länge:                                0,275 km
Straßenbaulastträger:        Stadt Lindau (B)
Widmungsbeschränkung:        keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Fehrer ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Dokumente
Lageplan_Wackerstraße (Seitenstraße)_BUA_2025_01_21 (.pdf)

Datenstand vom 27.02.2025 09:47 Uhr